bEPP Auszahlung über FA bei Zahlungen aus Versorgungsbezügen?

  • Logisch.

    Wie gesagt, mir war nicht klar geworden, dass die Werbungskosten i.H. der 102,-€ bei den Versorgungsbezügen nicht anfallen bzw. ausgewiesen werden, auf Grund dessen, dass der Versorgungsfreibetrag und dessen Zuschlag bereits die "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" im Bereich Versorgungsbezüge bereits auf 0,-€ setzen.

    Und weniger als 0 geht schlecht ... Im Steuerrecht zwar manchmal schon, aber nicht bzgl. anzusetzender Pauschbeträge, wie miwe4 ja bereits deutlich machte.