Sooo:
Was bitte nun?
Was ich tun würde, habe ich doch oben gesagt. Und das sollte zur Problemlösung reichen. Da braucht es nicht mehr und nicht weniger.
Sooo:
Was bitte nun?
Was ich tun würde, habe ich doch oben gesagt. Und das sollte zur Problemlösung reichen. Da braucht es nicht mehr und nicht weniger.
Es fehlen noch die Kosten für die Haftpflichtversicherungen (Privat+ KFZ) und eine Handwerkerrechnung.
Die muss man natürlich manuell erfassen, wobei die Haftpflichtversicherungen häufig keine Auswirkungen haben.
Logisch.
Wie gesagt, mir war nicht klar geworden, dass die Werbungskosten i.H. der 102,-€ bei den Versorgungsbezügen nicht anfallen bzw. ausgewiesen werden, auf Grund dessen, dass der Versorgungsfreibetrag und dessen Zuschlag bereits die "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" im Bereich Versorgungsbezüge bereits auf 0,-€ setzen.
Und weniger als 0 geht schlecht ... Im Steuerrecht zwar manchmal schon, aber nicht bzgl. anzusetzender Pauschbeträge, wie miwe4 ja bereits deutlich machte.