Hallo zusammen!
Bin ein Steuer Laie, deshalb bitte um Nachsicht!
Der Fall:
Meine Mutter ist Bezieherin einer Alters- und Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung und erhielt somit die rEPP im Dezember 2022 i.H.v. 300,-€.
Daneben erhält sie Leistungen des Pensionssicherungsvereins (PSV) in Form von minimalen Versorgungsbezügen (damals auf Lohnsteuerkarte) aus der betriebl. Alterversorgung meines Vaters, welche nun im Namen des PSV von der Allianz Lebensversicherungs AG verwaltet und ausgezahlt werden. Von dort wurde keinerlei bEPP gezahlt.
WISO Steuer 2023 allerdings setzt nun diese bEPP bei der Berechnung der Steuerschuld an und kürzt den an das FA zu zahlenden Betrag um 300,-€ und versieht dies mit diesen Kommentaren:
"K01 Berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP)
Ist die berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP) noch nicht ausgezahlt worden, dann wird sie bei der
Festsetzung in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt. Dafür müssen jedoch die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
(§ 115 EStG)
K02 Nicht ausgezahlte berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP)
Grundsätzlich ist die berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP) steuerpflichtig, und wird bei der
Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt. Wurde die bEPP nicht ausgezahlt, wird sie zusätzlich bei der
Festsetzung steuermindernd berücksichtigt.
(§ 115 EStG, § 116 EStG und § 117 EStG)"
und weiter siehe Dateianhang! bEPP.pdf
Zum Thema - "Vorweggenommene Werbungskosten" erfüllt! - kann ich mir nur vorstellen, dass hier die "Ausgaben zu den Versorgungsbezügen" gemeint sind, wie z.B. Kosten fürs Girokonto und der pauschale für Arbeitsmittel i. H. v. 103,-€
Nun habe ich keine Lust meiner Mutter nach dem Eingang des Steuerbescheides erklären zu müssen, warum dieser nun eine 300,-€ höhere Steuerschuld ausweist, als die Software WISO Steuer im Vorfeld der Abgabe!
Habe ich ggf. etwas falsch gemacht bei der Eingabe der Daten zur Erstellung der Steuererklärung?
Liegt die Software richtig oder muss ich ggf. da etwas "per Hand" korrigieren, so dass es später keine Überraschungen gibt?
Immer bitte dran denken: Bin Steuer Laie!
Viele Grüße