bEPP Auszahlung über FA bei Zahlungen aus Versorgungsbezügen?

  • Hallo zusammen!


    Bin ein Steuer Laie, deshalb bitte um Nachsicht!


    Der Fall:

    Meine Mutter ist Bezieherin einer Alters- und Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung und erhielt somit die rEPP im Dezember 2022 i.H.v. 300,-€.

    Daneben erhält sie Leistungen des Pensionssicherungsvereins (PSV) in Form von minimalen Versorgungsbezügen (damals auf Lohnsteuerkarte) aus der betriebl. Alterversorgung meines Vaters, welche nun im Namen des PSV von der Allianz Lebensversicherungs AG verwaltet und ausgezahlt werden. Von dort wurde keinerlei bEPP gezahlt.


    WISO Steuer 2023 allerdings setzt nun diese bEPP bei der Berechnung der Steuerschuld an und kürzt den an das FA zu zahlenden Betrag um 300,-€ und versieht dies mit diesen Kommentaren:


    "K01 Berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP)

    Ist die berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP) noch nicht ausgezahlt worden, dann wird sie bei der

    Festsetzung in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt. Dafür müssen jedoch die

    entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.

    (§ 115 EStG)


    K02 Nicht ausgezahlte berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP)

    Grundsätzlich ist die berufsbezogene Energiepreispauschale (bEPP) steuerpflichtig, und wird bei der

    Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt. Wurde die bEPP nicht ausgezahlt, wird sie zusätzlich bei der

    Festsetzung steuermindernd berücksichtigt.

    (§ 115 EStG, § 116 EStG und § 117 EStG)"


    und weiter siehe Dateianhang! bEPP.pdf


    Zum Thema - "Vorweggenommene Werbungskosten" erfüllt! - kann ich mir nur vorstellen, dass hier die "Ausgaben zu den Versorgungsbezügen" gemeint sind, wie z.B. Kosten fürs Girokonto und der pauschale für Arbeitsmittel i. H. v. 103,-€


    Nun habe ich keine Lust meiner Mutter nach dem Eingang des Steuerbescheides erklären zu müssen, warum dieser nun eine 300,-€ höhere Steuerschuld ausweist, als die Software WISO Steuer im Vorfeld der Abgabe!


    Habe ich ggf. etwas falsch gemacht bei der Eingabe der Daten zur Erstellung der Steuererklärung?

    Liegt die Software richtig oder muss ich ggf. da etwas "per Hand" korrigieren, so dass es später keine Überraschungen gibt?


    Immer bitte dran denken: Bin Steuer Laie! :saint:


    Viele Grüße

  • Hase1965

    Hat den Titel des Themas von „bEPP Auszahlung über FA bei Zahlung aus Versorgungsbezügen?“ zu „bEPP Auszahlung über FA bei Zahlungen aus Versorgungsbezügen?“ geändert.
  • Zum Thema - "Vorweggenommene Werbungskosten" erfüllt! - kann ich mir nur vorstellen, dass hier die "Ausgaben zu den Versorgungsbezügen" gemeint sind, wie z.B. Kosten fürs Girokonto

    Die unter dem Pauschbetrag der Werbungskosten liegen.


    und der pauschale für Arbeitsmittel i. H. v. 103,-€

    Warum sollte die ein Versorgungsempfänger erhalten?


    Abgesehen davon gibt es für Werbungskosten in Zusammenhang mit Versorgungsbezügen einen eigenständigen Eingabebereich.



    Nimm die unsinnigen Werbungskosten zu "Versorgungsbezügen" an der Stelle raus und alles ist gut.

  • Man muss natürlich derartige Bezüge, für die es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, auch als Versorgungsbezüge kennzeichnen.


    Arbeitsmittel braucht ein Versorgungsempfänger sicher nicht und dafür gibt es sowieso keine Pauschalen.

  • Zunächst einmal: Vielen Dank für die Meinungen hier!


    Diese Bezüge, für die es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, sind als Versorgungsbezug gekennzeichnet!


    Habe nun die Pauschale für Arbeitsmittel rausgenommen und die Kosten gem. dem Vorschlag von WISO für das Girokonto bei den Versorgungsbezügen mit der Pauschale von (nur)16,-€ angesetzt.


    Die bEPP sind nun erwartungsgemäß rausgeflogen und der zu erwartende Zahlbetrag nähert sich der von mir erwarteten Höhe ....


    Glaskugel an:

    Sind meine Eingaben denn nun "richtig" oder gibt es hier doch noch etwas was ich ändern sollte?

  • Sind meine Eingaben denn nun "richtig" oder gibt es hier doch noch etwas was ich ändern sollte?

    Normal sollte die Steuerberechnung für die Versorgungsbezüge einen WK-Pauschbetrag von 102,00 € anzeigen, ebenso für die Renten.

    Die 16,00 € gibt es nicht zusätzlich. In Pension kann man eigentlich nicht viel geltend machen, ein Berufsverbandsbeitrag wäre z. B.

    zulässig und die Kosten des Steuerprogramms, aber sonst fällt mir da nichts ein.

  • Die 16,-€ werden bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" und hier unter "Werbungskosten zu den versorgungsbezügen" geführt.


    Die von Dir genannten 102,-€ finden sich weiter unten in der Steuerberechnung unter dem Punkt "Sonstige Einkünfte" und hier unter "ab Werbungskosten-Pauschbetrag".


    Übrigens nur zur Info:

    In den Vorjahren sind die von mir ursprünglich genannten Positionen wie in meinem ersten Beitrag erwähnt so vom zuständigen FA anerkannt worden ...

    Möchte es nun jedoch nicht drauf anlegen, da dies eben mit dem bEPP einher gehen würde ...

    und dann doch möglicher Weise auffällig ist ...

  • so vom zuständigen FA anerkannt worden ...

    Mag sein, aber richtig ist das nicht. Es gab schon mal einen Rechnungshofbericht, wonach die Finanzämter bei Versorgungsempfängern häufig

    fälschlich Werbungskosten anerkennen, die ein Versorgungsempfänger gar nicht haben kann, wie z. B. Fortbildungskosten.

  • Na, so weit hab ich es nicht getrieben ... ^^


    Ich möchte mich bei Euch beiden nochmals herzlich bedanken!

    Ohne diese Hinweise hier, wäre ich nicht auf den Fehler gekommen und hätte weiter rumgerätzelt mit dem tollen bEPP...


    Viele Grüße

  • Die 16,-€ werden bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" und hier unter "Werbungskosten zu den versorgungsbezügen" geführt.

    Aber nicht im Programm WISO Steuer. Zumindest nicht, wenn die nichtselbständigen Einkünfte zu 100% aus Versorgungsbezügen bestehen. ?(


    Möchte es nun jedoch nicht drauf anlegen, da dies eben mit dem bEPP einher gehen würde ...

    und dann doch möglicher Weise auffällig ist ...

    Den Fall Werbungskosten hatten wir hier im Forum schon in ähnlicher Art und Weise. ;)

    Energiepreispauschale (automatisch berechnet) deaktivieren

  • miwe4

    Aber nicht im Programm WISO Steuer. Zumindest nicht, wenn die nichtselbständigen Einkünfte zu 100% aus Versorgungsbezügen bestehen. ?(

    Hm. also dass ich im falschen Film bin: Ok! ;)

    Aber dass ich im falschen Programm bin .... :/

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich in Wiso Steuer bin ...


    Und hier folgen dann mal die Screenshots, auf denen meine Aussagen beruhen. Gff. liege ich ja falsch ...?

    Ich bitte höflich um Aufklärung!

  • In dem Hilfetext zu dem mittleren Screenshot steht doch, dass bei Versorgungsbezügen pauschal 102 € Werbungskosten berücksichtigt werden

    und man nichts erfassen soll, wenn man darunter liegt. Nichts erfassen heißt für mich auch, dass man keine Angaben zur Gebührenpflicht beim

    Girokonto machen soll.

  • Charlie49


    Schau mal in meinen Beitrag #6 von gestern Abend!


    Die 102,-€ wurden weiter unten bei exakt den von mir in den Screenshots dokumentierten Eingaben erfasst!


    Nur verunsicherte mich eben die Aussage von miwe4 , daher nun auch mein neuer Beitrag mit den Screenshots

  • Herzlichen Dank für den Hinweis.

    Nur:

    Ich habe die 16,-€ Pauschal Girokosten, welche von WISO Steuer vorgeschlagen werden, jetzt rausgenommen, so dass auch sie nicht mehr in der Steuerberechnung auftauchen. Die 102,-€ bei den Versorgungsbezügen werden jedoch noch immer nicht automatisch angesetzt!

    Was mache ich falsch???

  • Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich in Wiso Steuer bin ..

    Genau gesagt, der Windows-Installation von dieser.


    Und hier folgen dann mal die Screenshots, auf denen meine Aussagen beruhen. Gff. liege ich ja falsch ...?

    Jein, Du hast offensichtlich eine Datenübernahme nicht bereinigt. Denn in der aktuellen Version werden Dir bei 100% Versorgungsbezug gar keine Kontoführungsgebühren als Alternative mehr angeboten. Ersehen aus dem obigen Screenshot. Für Werbungskosten in Zusammenhang mit Versorgungsbezügen gibt es nun eben eine eigene Rubrik.


    Die 102,-€ wurden weiter unten bei exakt den von mir in den Screenshots dokumentierten Eingaben erfasst!

    Was? Wo? Einen Werbungskosten-Pauschbetrag kann man gar nicht erfassen, da er von Gesetzes wegen schon berücksichtigt wird, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Bei Dir sind die Voraussetzungen für einen Werbungskosten-Pauschbetrag nicht gegeben, da Deine zu versteuernden Einnahmen aus Versorgungsbezügen nach Abzug des Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag bereits 0,00€ betragen und der Werbungskosten-Pauschbetrag eben nach dem Gesetz nicht zu negativen Einkünften führen darf.


    Abgewandelt mit Deinen falschen 16€ WK in Zusammenhang mit Versorgungsbezügen, kommst Du natürlich aufgrund vermeintlicher tatsächlicher abziehbarer WK auf negative Einkünfte von 16€.


    Also:

    Nimm die unsinnigen Werbungskosten zu "Versorgungsbezügen" an der Stelle raus und alles ist gut.

  • Die 102,-€ bei den Versorgungsbezügen werden jedoch noch immer nicht automatisch angesetzt!

    Die 102 € muss es zweimal geben, einmal für die Versorgungsbezüge und einmal für alle Renten (Sonstige Einkünfte) zusammen.

    Nicht zwingend. Siehe oben: Weil die gesetzlichen Voraussetzungen bei 0,00€ zu versteuernden Einnahmen nicht gegeben sind.

    § 9a Satz 2 EStG:

    Zitat

    2Der Pauschbetrag nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Absatz 2) geminderten Einnahmen, die Pauschbeträge nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden.

  • Ich glaube, jetzt ist das passiert, was ich immer befürchtet habe:

    Ich bin derzeit vollkommen raus!


    Es stimmt, ich habe den automatischen Belegabruf an diesem WE erstmals "über" den per Hand angelegten Steuerfall bzw. in der gleichen Datei drübergelegt.

    War das also der Fehler?


    Soll ich von der Vorjahresdatei (im Rohzustand vorhanden) nochmals den Belegabruf initiieren?

    Oder ist es besser eine vollkommen neue Datei aufzumachen und dort dann den Belegabruf erstmals zu machen?


    Wie gesagt: steuerlich bin ich absoluter Laie und ihr überfordert mich derzeit.

    Daher brauche ich am besten eine Schritt für Schritt Anleitung - was aus verständlichen Gründen aber nicht machbar ist ....

  • Es stimmt, ich habe den automatischen Belegabruf an diesem WE erstmals "über" den per Hand angelegten Steuerfall bzw. in der gleichen Datei drübergelegt.

    War das also der Fehler?

    Der Belegabruf hat mit dem Problem nicht zu tun. Ursache ist die Datenübernahme und eine Programmänderung in diesem Bereich im Laufe der letzten Jahre.


    Daher brauche ich am besten eine Schritt für Schritt Anleitung - was aus verständlichen Gründen aber nicht machbar ist ....

    Du hast auf den Wert so keinen Zugriff mehr, da dieser Punkt insoweit eigentlich nicht mehr existiert. Einmal die Werbungskosten unten komplett löschen sollte das "Problem" aber bereinigen. Dann sollten die WK weg sein.


    Testen würde ich übrigens immer mit einer umbenannten Dateikopie!

  • Zunächst: Danke für die Geduld mit mir!


    Ich habe jetzt das Folgende gemacht:

    Neue "jungfräuliche" Datei in der Software angelegt und im Zuge dessen, die Stammdaten eingegeben und anschließend den automatischen Belegabruf initiiert. Anschließend noch die Bezeichnungen Witwenrente und Altersrente nachgetragen, da dies die Software mit einem Ausrufezeichen einforderte.


    Danach KEINERLEI Eintragungen zusätzlich vorgenommen und dann zur Kontrolle oben den Button "Berechnung" gedrückt!

    Ergebnis:

    Kein automatischer Werbungskosteneintrag bei den Versorgungsbezügen, dagegen ein automatischer Werbungskosteneintrag bei den beiden anderen Renten.


    Es fehlen noch die Kosten für die Haftpflichtversicherungen (Privat+ KFZ) und eine Handwerkerrechnung.

    Im Vorjahr gezahlte Kirchensteuer hab ich noch nicht kontrolliert.


    Sooo:

    Was bitte nun?