Einkünfte aus Veräußerung und Betriebsaufgaben

  • Hallo,


    ich bekomme bei der Steuererklärung mit WISO (nutze die Software jetzt erstmals) immer die Fehlermeldung/den Hinweis, dass ich eine Angabe im Feld "Einkünfte aus Veräußerungen oder Betriebsaufgabe" machen müsste. Ich war freiberulich tätig und habe diese Tätigkeit aufgegeben, daher erwartet die Software hier wohl eine Eintragung. Ich war allerdings online tätig und brauchte für die Tätigkeit kein Equipment, das ich extra dafür angeschafft und bei Anschaffung als Kosten angegeben hätte. Daher gibt es jetzt bei der Aufgabe auch nichts, was ich bei Aufgabe veräußert hätte.


    Wie gehe ich da jetzt mit der Software um? Muss ich da einen Eintrag mit 0 Euro erstellen oder mit einem symbolischen Cent, damit die Fehlermeldung verschwindet? Oder kann ich die Fehlermeldung einfach ignorieren und am Ende kann ich die Steuererklärung trotz der Meldung abgeben?

  • Ich war allerdings online tätig und brauchte für die Tätigkeit kein Equipment, das ich extra dafür angeschafft und bei Anschaffung als Kosten angegeben hätte.

    Wirklich nichts? Gerade bei der Tätigkeit hätte ich so einiges vermutet.

  • Ich war allerdings online tätig und brauchte für die Tätigkeit kein Equipment, das ich extra dafür angeschafft und bei Anschaffung als Kosten angegeben hätte.

    Wirklich nichts? Gerade bei der Tätigkeit hätte ich so einiges vermutet.


    Ich hatte meinen privaten Laptop, den ich vorher eh schon mehrere Jahre hatte, benutzt. Dementsprechend hatte ich auch keine Kosten dafür geltend gemacht. Entsprechend dürfte hierfür auch kein Veräußerungsgewinn entstehen, wenn ich ihn jetzt wieder rein privat nutze, da ich dafür ja zu keinem Zeitpunkt Kosten geltend gemacht habe und er so gesehen eh die ganze Zeit Privateigentum blieb.


    Ansonsten brauchte ich für meine Kurse keine Gegenstände o.Ä. Die einzigen Kosten, die entstanden sind, waren für Internet und Software (z.B. Zoom). Auch dadurch entsteht ja kein Veräußerungsgewinn, da das Zoom-Abo eh ausgelaufen ist und ich es somit auch nicht privat weiter nutzen kann.

  • Dann nimm den Klick bei der Betriebsaufgabe raus und erläutere das im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung. Die Betriebsaufgabe wirst Du dem FA, bzw. bei Gewerbe dem Gewerbeamt, ja ohnehin schon vorab mitgeteilt haben.