Nebenkostenabrechnung und Entnahme von Rücklagen

  • In unserer Abrechnung wird unter den nicht umlagefähigen Kosten eine Aufzugsreparatur in Höhe von 13.161 EUR aber auch

    die Zuführung EHR von 8.000 EUR aufgeführt.


    Der Betrag von 8.000 EUR erscheint auch bei der Entwicklung der Erhaltungsrücklage

    als Zuführung. Als Entnahme wurde ein Betrag von 15.259 € ausgewiesen.


    Kann das richtig sein? Gern höre ich in der Sache.


    LG