Hallo zusammen,
meine Frau (Pensionärin) und ich (Rentner) wohnen seit 30 Jahren in unserem selbst genutztem Einfamilienhaus in Baden Würtemberg. Wir haben eine neue Öl Brennwertheizung eingebaut. Geliefert wurde sie 2022 ( Abschlagszahlung 12.000€ , eingebaut wurde sie 2023 (Restzahlung ca. 7.000 € ).
Da ja Heizöl nicht mehr steuerlich gefördert wird nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg war bis vor kurzem
für mich klar, dass ich die Handwerker Rechnung der Arbeitszeit in 2023 einreichen kann, die bezahlten Materialien aus 2022
aber nicht. Nun wurde ich kurz vor Abgabe der Steuererklärung 2022 von einem Bekannten darauf angesprochen, dies könnte man gegebenenfalls als „aussergewöhnliche Belastung „ von der Steuer absetzen".
Meine Recherche im Internet hat bei mir nur ergeben Ölheizung gegen (auch bessere) Ölheizung tauschen ist nicht steuerlich absetzbar.
Kann ich 2022 noch etwas geltend machen ? Ist da irgendetwas bekannt ?
Grüße Elsterfeind