Eingabe von Sonderfällen bei den Abschreibung

  • Im Jahr 2002 wurde mir von meinen Eltern unser Wohnhaus teilweise entgeldlich übertragen. Ein Teil des selbstgenutzen Wohneigentumes ist vermietet. Für diesen Teil kann ich die in diesem Fall gewählte degressive Abschreibung (derzeit 5%) meiner Eltern übernehmen. Laut Finanzamt aber nur für den unentgeldlich überlassenen Teil. Der entgeltlich erworbene Teil kann nur mit 2% Abschreibung berücksichtigt werden.
    Für die Eingabe unter: Selbstgenutzes Wohnungseigentum - Angaben zur Vermietung - Abschreibung - sehe ich leider keine Möglichkeit diesen Sonderfall darzustellen.
    Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeiten der Eingabe?