Verluste aus der Insolvenz von Prokon (Genussrechte)

  • Die Anerkennung der Verluste war beim Finanzamt beantragt worden und es kam jetzt per Post der Bescheid, dass die Verluste nun anerkannt werden, sie sind daher noch nicht in der vorherigen Steuererklärung erfasst,

    daher meine Frage, wo im Steuersparbuch-Programm eintragbar?

  • Die Anerkennung der Verluste war beim Finanzamt beantragt worden und es kam jetzt per Post der Bescheid, dass die Verluste nun anerkannt werden, ...

    Was denn jetzt? Du sprichst in Rätseln. Hattet Ihr Einspruch eingelegt und jetzt wurde ein geänderter Einkommensteuerbescheid oder mehrere korrigierte ESt-Bescheide zugestellt?


    sie sind daher noch nicht in der vorherigen Steuererklärung erfasst, daher meine Frage, wo im Steuersparbuch-Programm eintragbar?

    Die Verluste sind im Verlustentstehungsjahr geltend zu machen. Und wenn sich daraus dann, ggf. auch nach Verlustrücktrag, ein verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12. eines Jahres ergibt, ergeht darüber ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.20xx. Und dieser kann dann im Folgejahr geltend gemacht werden bzw. wird i.d.R. auch von Amts wegen berücksichtigt.

  • Und dieser kann dann im Folgejahr geltend gemacht werden bzw. wird i.d.R. auch von Amts wegen berücksichtigt.

    Damit Verlustvorträge in der Steuerberechnung des Folgejahrs in den Programmen berücksichtigt werden, erfasst man die unter

    Sonstige Angaben > Verlustvortrag. Verluste aus Kapitalerträgen können nur mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden und

    nicht mit anderen positiven Einkünften.

  • Und dieser kann dann im Folgejahr geltend gemacht werden bzw. wird i.d.R. auch von Amts wegen berücksichtigt.

    Damit Verlustvorträge in der Steuerberechnung des Folgejahrs in den Programmen berücksichtigt werden, erfasst man die unter

    Sonstige Angaben > Verlustvortrag. Verluste aus Kapitalerträgen können nur mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden und

    nicht mit anderen positiven Einkünften.

    Mir durchaus bekannt. Und den Weg sollte er mit Eingabe des Stichwortes Verlustvortrag in die Programmhilfe/-suche auch problemlos finden, ggf. auch noch mit Unterstützung der Forumssuche.


    Vor allem steht aber doch die Sachverhaltsaufklärung, über welche Zeiträume wir überhaupt reden und was er ggf. beim FA erbracht oder verpasst hat.

  • Die Anerkennung der Verluste war beim Finanzamt beantragt worden und es kam jetzt per Post der Bescheid, dass die Verluste nun anerkannt werden, sie sind daher noch nicht in der vorherigen Steuererklärung erfasst,

    Anerkannt wurden die Verluste ja offensichtlich, vom Sachverhalt her ist eigentlich nur noch der Zeitpunkt ungeklärt. Die Insolvenz liegt

    ja schon einige Jahre zurück.

  • Anerkannt wurden die Verluste ja offensichtlich, vom Sachverhalt her ist eigentlich nur noch der Zeitpunkt ungeklärt. Die Insolvenz liegt

    ja schon einige Jahre zurück.

    Und genau deshalb habe ich ja ausdrücklich nachgefragt. Von gesonderten Feststellung/en des vortragsfähigen Verlustes schreibt er ja nichts.