Arbeitszimmer - Frage Anschaffungs- und Herstellungskosten

  • Hallo,


    wir sind nicht verheiratet und ich stehe nicht im Grundbuch, habe mich aber an den Anschaffungskosten beteiligt und trage zu 100% die Kreditverpflichtungen (Schuldzinsen etc). Wenn ich nun beim Arbeitszimmer (Voraussetzungen sind bei mir erfüllt) sage, dass ich zu 0% Miteigentümer bin (da nicht im Grundbuch) wird mir folgendes angezeigt:


    "Abschreibung und Schuldzinsen bei fremdem Eigentum.
    Sie haben angegeben, dass Andreas weder Miteigentümer der Immobilie ist, noch sich an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beteiligt hat. Da nur Andreas das Arbeitszimmer nutzt, ist eine Berücksichtigung der anteiligen Abschreibung und der Schuldzinsen als Ausgaben nicht möglich."



    Wo genau kann ich denn sagen, dass ich mich an den Anschaffungs und Herstellungskosten beteilige / beteiligt habe (Sind beide "Vertragspartner" der Kredite)? Oder läuft das über das gleiche Feld "Anteil Miteigentum"?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Wo genau kann ich denn sagen, dass ich mich an den Anschaffungs und Herstellungskosten beteilige / beteiligt habe (Sind beide "Vertragspartner" der Kredite)? Oder läuft das über das gleiche Feld "Anteil Miteigentum"?

    Wohl gar nicht, da Du nur die nutzungsabhängigen Kosten (Strom etc.) abziehen kannst: H4.7 EStH2020


    Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ihr solltet dringendst den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen, da es gerade in dem Bereich viele Verfahren gab und gibt. Das sollte man eigentlich schon vor einem Kauf und Vertragsabschluss alles klären.