Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich (im deutlich kleineren Umfang natürlich) Freiberuflich tätig.
Bei gewissen Ausgaben (z.B. Fachliteratur, aber auch gewisse Weiterbildungen) könnte ich mir vorstellen,
dass man es sowohl als "Werbungskosten" als auch als "Betriebsausgabe" aufführen könnte.
Welche "finanziellen" Unterschiede gibt ob man die Fachliteratur und Tagungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten aufführt?
Gibt es welche?
Könnte man sagen, wenn beispielweise es sinnvoller sein könnte es direkt bei den Werbungskosten aufzuführen, weil es dort "früher" geprüft
wird, als später bei einer "möglichen" Betriebsprüfung?
Anmerkung: Methodisch/Inhaltlich betrifft meine hauptberufliche Tätigkeit das annäherned das gleiche wie nebenberufliche Tätigkeit,
"nur" dass das im Industriellen Kontext stattfindet, während das andere (Vom Arbeitgeber genehmig) im "Öffentlichen/Universitäteren/Akademischen" Bereich.
D.h. für jede Ausgabe lässt sich natürlich eine etwas bessere Zuordnung finden, aber die ist schon sehr "speziell" bzw. teils den in dem
Monat/Quartal vorherschenden Prio.