§ 35 EStG Anteil Mieter und Miteigentümer in WEG gleich?

  • Hallo Forumskollegen,


    ich möchte den § 35 a EStG für den Mülltonnenservice anwenden und für die Mieter in der Bescheinigung diese Aufwendungen ausgeben.

    Doch wird die Aufwendung auch in der Bescheinigung für die Eigentümer in gleicher Höhe mit ausgegeben.


    Nach Rückfrage beim Telefonsupport ist das Normal, da jeder selbst entscheiden muß, was er beim FA einreicht???


    Ich als Verwalter stelle doch diese Bescheinigung aus und muß dafür gerade stehen, dass Kosten nicht doppelt abgerechnet werden können.


    Ansonsten kann ich morgen Tanken fahren, lasse mir die Quittung 1.000-fach kopieren und verteile diese an andere Unternehmer um sich die Vorsteuer wieder zu holen. - Kann auch ein Geschäftsmodell werden.


    Hoffe auf eine Lösung hier im Forum. - Daaanke im voraus.


    LG

  • Hallo,


    man kann beim Finanzamt nur Aufwendungen geltend machen, die einem tatsächlich entstanden sind. Bei umlagefähigen und durch den Mieter getragenen Kosten ist dem Eigentümer kein Aufwand entstanden, sodass er diesen auch nicht beim FA geltend machen kann. Die Bescheinigung über die nach §35a EStG entstanden Kosten gibt daher auch Aufschluss darüber, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht.


    Beste Grüße

  • Hallo Speedy_109,

    ist schon klar, ich habe das Problem, das z.B. eine Wartung, die auf den Mieter umgelegt worden ist, auf der Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (§ 35a EStG) beim Eigentümer auch in gleicher Höhe erscheint. Ich habe nicht herausgefunden, wie ich diesen Posten beim Eigentümer auf 0 EUR bekomme.


    LG