Hallo Forumskollegen,
ich möchte den § 35 a EStG für den Mülltonnenservice anwenden und für die Mieter in der Bescheinigung diese Aufwendungen ausgeben.
Doch wird die Aufwendung auch in der Bescheinigung für die Eigentümer in gleicher Höhe mit ausgegeben.
Nach Rückfrage beim Telefonsupport ist das Normal, da jeder selbst entscheiden muß, was er beim FA einreicht???
Ich als Verwalter stelle doch diese Bescheinigung aus und muß dafür gerade stehen, dass Kosten nicht doppelt abgerechnet werden können.
Ansonsten kann ich morgen Tanken fahren, lasse mir die Quittung 1.000-fach kopieren und verteile diese an andere Unternehmer um sich die Vorsteuer wieder zu holen. - Kann auch ein Geschäftsmodell werden.
Hoffe auf eine Lösung hier im Forum. - Daaanke im voraus.
LG