Was mach ich falsch?

  • Die genannten sind nicht die echten Werte. Das Verhältnis stimmt aber.


    Als Entfernungspauschale habe ich 2000 Euro.
    Also einbehaltene Lohnsteuer 1000 Euro.
    Aber als Steuerrückerstattung lt. Programm nur 500 Euro.


    Müsste ich in diesem Fall nicht zumindest die komplette Lohnsteuer wieder bekommen?

  • So können Sie nicht rechnen.


    Basis ist Ihr Bruttoverdienst, steht auf der LSt-Karte.
    Davon werden die Werbungskosten (die Entfernungspauschale gehört z.B. dazu) abgezogen und ein Anteil der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben, sowie ein Anteil der Kosten, die Sie z.B. für Ihre Gesundheit ausgegeben haben = (außergewöhnliche Belastungen).
    Dann erhält man (ganz einfach dargestellt) ein zu versteuerndes Einkommen und dafür wird ein Betrag xxx an Lst + Soli festgesetzt.
    Nun wurde aber von Ihrem Gehalt bereits LSt abgeführt und die Differenz des Betrages xxx und der bereits abgeführten LSt erhalten Sie vom FA zurück oder müssen Sie noch an das FA zahlen.


    Wenn Sie verheiratet sind, kommen noch die Einkünfte und Ausgaben Ihrer Frau dazu bzw. werden Kinder auch noch berücksichtigt.