Hallo,
bin eigentlich mit Buhl erfahren, aber verstehe gerade die Logik bei der Steuerberechnung bei Kapitalerträge nicht.
Ich habe nach Abzug des Sparer-Pauschbeträge noch Kapitalerträge "i.S.d § 32d Abs. 1 EStG". Diese werden nach "§ 32d Abs. 3 und 4 EStG" (so druckt es Buhl bei der Zusammenfassung aus)
besteuert. Dabei habe ich hierauf gem. Steuerbescheinigung die (pauschale) Kapitalertragssteuer (Zeile 37 Anlage KAP) bezahlt. Jetzt habe ich alle Daten in Buhl eingetragen und
es erfolgt eine Steuernachzahlung. Wenn ich die Kapitalerträge nicht eingebe. Wird die Nachzahlung reduziert. Wird die gezahlte pauschale Kapitalertragssteuer nicht angrechnet?
Warum erhöht die Eintragung aller Kapitalertrage trotz erfolgter Kapitalertragssteuer die Nachzahlung ? Wo ist mein Fehler.
Vielen Dank falls mir jemand helfen kann?
VG Martin