Festlegung der Miete ? Bruttokaltmiete / Gesamtmiete Zentrale Heizung und ein Stromkasten

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu in dieser Gruppe und wollte zunächst Hallo sagen [Blockierte Grafik: https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/t55/1/16/1f607.png] und hoffe auf gute und hilfreiche Ratschläge.

    Ich habe folgende Situation welche ich aktuell nicht richtig bewerten kann.


    Ich habe das Haus von meinem Vater gekauft, da er aus gesundheitlichen Gründen sich nicht mehr leisten kann.

    Ich selbst bewohnte 1.OG und das Erdgeschoss soll an meinem Vater auf Lebenszeit vermietet werden, da er auch Unterstützung benötigt und aktuell Krankengeld bekommt.

    Ich würde gerne die Miete nicht so hochsetzen, da im Falle vom Bezugs von Sozialleistungen diese auch im Rahmen passen muss. Gemäß des Leitfaden für Unterkunft Kosten beträgt hier die Bruttokaltmiete 551 Euro.


    Wie hoch setze ich jetzt die Gesamtmiete, da Strom und Heizung über einen Zähler laufen und hier keine genaue Verteilung möglich ist.

    Was ist in der Bruttokaltmiete enthalten und wie rechne ich hier dann Strom und Heizkosten ab ?


    Die aktuellen Monatlichen Strom und Heizungkosten betragen jeweils 130 Euro im Monat.


    Aktuell ist es nicht möglich diese Verbrauchsabhängig zu verteilen.


    LG

  • Wie hoch setze ich jetzt die Gesamtmiete, da Strom und Heizung über einen Zähler laufen und hier keine genaue Verteilung möglich ist.

    Was ist in der Bruttokaltmiete enthalten und wie rechne ich hier dann Strom und Heizkosten ab ?

    Zuerst einmal, wir können hier keine steuerlichen Gegebenheiten empfehlen usw. da besser einen Steuerfachmann ansprechen.


    Bei Vermietung an einen Familienangehörigen, kannst du die Kaltmiete natürlich geringer ansetzen, da würde ich aber vorher das Finanzamt ansprechen, denn es müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Das heißt, nach Rücksprache mit dem FA kannst du die Kaltmiete für deinen Vater im Mietvertrag angeben.

    Dann die Betriebskosten abrechnen, das würde ich in deinem Fall nach Wohnfläche machen, was bei den meisten Kostenarten schon so voreingestellt ist, Beispiel Grundsteuer, Versicherungen, Niederschlagwasser. Wie ist es bei dem Wasser, gibt es Zähler für jede Wohnung, Kalt- und Warmwasser? Vermutlich auch nicht, dann kommt die Grundeinstellung Wohnfläche in Frage, außer, du würdest nach Personen abrechnen, heißt, wenn du evtl. mit 2 Personen, dein Vater mit einer Person ist, dann müsste das im Mietvertrag stehen. Das wäre eine gängige Abwicklung.


    Strom und Heizkosten, da müsste man wissen, gibt es nur einen Wohnungsstromzähler? Wenn ja, wird auch dort der Allgemeinstrom für Beleuchtung abgenommen? Und der Betriebsstrom der Heizung, woher kommt dieser, auch von einem Allgemeinstromzähler oder Wohnungstromzähler?


    Folgende Idee: Wenn du keinen Stromzähler für den Allgemein- und Betriebsstrom Heizung hast, dann würde ich dir empfehlen, die Kosten Allgemeinstrom laut Empfehlung des Deutschen Mieterbundes zu nehmen, heißt, pro m² Wohnfläche mal € 0,05/m² mal 12 Monate. Damit würdest du eine sichere Berechnung haben. Beim Betriebsstrom Heizung, dort solltest du die reinen Brennstoffkosten x 5% nehmen, dann hättest du auch diesen Strom sauber berechnet. Beim Hausverwalter würde das, so mache ich es, mit Konto 4501 (neu anlegen) buchen.


    Alles andere kann man ohne genaue Gegebenheiten vor Ort nicht angeben, das wäre alles eine unsichere Empfehlung. Du kannst das ja mal überlegen, wenn du Fragen hast, melde dich.

  • Zuerst einmal, wir können hier keine steuerlichen Gegebenheiten empfehlen usw. da besser einen Steuerfachmann ansprechen.

    So ist es. Und ein solcher Kontakt hat idealer Weise schon vor dem "Verkauf" stattgefunden.


    Das heißt, nach Rücksprache mit dem FA kannst du die Kaltmiete für deinen Vater im Mietvertrag angeben.

    Das FA wird sich dazu nicht äußern und auf die Regelung des EStG und einen etwaigen örtlichen Mietspiegel etc. verweisen.


    Ich habe das Haus von meinem Vater gekauft, da er aus gesundheitlichen Gründen sich nicht mehr leisten kann.

    Dann hoffentlich zum üblichen Verkehrswert, denn sonst wird sich ggf. das FA melden bzw. u.U. auch das Sozialamt etwas daran auszusetzen haben.