Durch den Verkauf von Rechten als Selbständiger erhalt ich ca. 250.000,00 Euro netto.
Wie ist das in der Steuererklärung für 2024 zu berücksichtigen - nimmt das FA automatisch die 1/5 Regelung inAnspruch oder muss man einen Antrag stellen?
Durch den Verkauf von Rechten als Selbständiger erhalt ich ca. 250.000,00 Euro netto.
Wie ist das in der Steuererklärung für 2024 zu berücksichtigen - nimmt das FA automatisch die 1/5 Regelung inAnspruch oder muss man einen Antrag stellen?
Wie ist das in der Steuererklärung für 2024 zu berücksichtigen ...
Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Form aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.
Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.
... muss man einen Antrag stellen?
Ja (Zeile 37 Anlage S 2023). Und zu begründen sowie zu belegen ist es ggf. ebenfalls.
Und nicht jeder hohe Umsatz unterliegt auch dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG.