Aufteilung CO2-Kosten gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

  • Hallo allerseits,


    ich habe auch mal beim Support nachgefragt, wie sich BUHL vorstellt, dass mit dem HV 365 die CO2-Kosten gemäß der gesetzlichen Vorgabe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden können bzw. wann dafür die Funktion bereitgestellt. Ich habe die gleichen Textbausteine erhalten wie ThoDuKa, die er in einem anderen Post dazu geteilt hat. Im Kern sagt der Support: "HV kann es nicht. Mach selbst von Hand." Hier in etwas länger:


    Zitat
    Bitte beachten Sie, dass das Programm den Anteil des Eigentümers an den CO2-Kosten nicht autmatisch berechnet. Ebenfalls passt das Programm den Rechnungsbetrag nicht automatisch an. Ziehen Sie den errechneten Anteil der CO2-Kosten gegebenenfalls von den Brennstoffkosten ab. Sie möchten die Informationen zur Berechnung der CO2-Kosten sowie die Angaben zum Effizienzbericht und dem CO2-Ausstoß zur Vollständigkeit in die Abrechnung integrieren? Hinterlegen Sie diese Informationen bitte als eigenen Text in der Abrechnung.


    Das halte ich für eine Frechheit, aber gut. Falls der eine oder die andere sich fragt, wie man das nun umsetzt, teile ich gerne den Weg, den ich mir überlegt habe:


    • Ich habe zwei Konten erstellt
      • 4505 zum Abzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten in der Abrechnung. Das mache ich, damit ich den Rechnungsbetrag nicht gekürzt - also falsch - im Programm angeben muss.:
      • 4506 um den Vermieteranteil außerhalb der Abrechnung einzubuchen - also um der "Doppik-Logik" im HV gerecht zu werden:
    • Die Aufteilung der CO2-Kosten muss man sich manuell ermitteln: Papier/Stift/Taschenrechner, diverse Rechner im Netz, Excel bauen...
    • Die Rechnung des Gasversorgers buche ich dann komplett ein (ich nutzen den Import über die Bankverbindung) und füge dann zwei Buchungen (Buchung aufteilen) hinzu:
      • Konto 4505 mit einer Ausgabenrückzahlung (Gutschrift) in Höhe des CO2-Vermieteranteils.
      • Konto 4506 mit einer Ausgabe in Höhe des Vermieteranteils.


    Aufgrund der Einstellung der Konten geht der Gesamtbetrag damit wieder auf und in der Abrechnung kommt der CO2-Vermieteranteil zum Abzug.

    Damit stimmt die Abrechnung dann zumindest betragsmäßig. Die weiteren gesetzlich erforderlichen Angaben (Einstufung des Gebäudes, Berechnungsgrundlage, Mieteranteil etc.) sind damit noch nicht abgedeckt und müssten manuell im Text je Abrechnung verarbeitet werden, oder per Zusatzblatt... wie auch immer. HV kann es nicht und Handarbeit ist angesagt.


    Ach so, und wer es noch nicht wusste:


    :/


    Cheers

    Daniel

  • Hallo Daniel,


    externe Ablesedienste machen es auch nicht viel besser. Da gibt es CO2-Lösungen bzw. Berechnungen, die dann im Hausverwalter sichtbar gemacht werden müssen, damit die Werte stimmen. Es ist an allen Ecken und Enden ein großes Ärgernis.


    ... da steht gegenüber Word und Excel... insoweit bin ich schon damit einverstanden, dass hier Zeit gespart wird :D manchmal leider weniger als früher...

  • Die Rechnung des Gasversorgers buche ich dann komplett ein

    Wie es bereits im Zitat steht, mache ich es. Denn die CO2 Kosten sind keine Verbrauchskosten an Brennstoff sondern haben einen steuerlichen Aspekt. Die Brennstofflieferanten müssen diese Kosten auf der Rechnung angeben, daher sind die Kosten benannt. Das heißt, ich buche unter 4500 die reinen Brennstoffkosten und berechne dann die CO2 Aufteilung über das Ministerium von Habeck ;)

    Dort steht dann eine Aufteilung laut Gesetzeslage.


    Dann gehe ich hin, so in etwa wie du es machst, buche den Mieteranteil unter 4503 in die Verteilung Heiz- und Warmwasserkosten, den Anteil des Vermieters muss er bezahlen und buche es unter 4504 als nicht umlagefähige Kosten, denn dann erscheint der Vermieteranteil in der EÜR an entsprechender Stelle. Falsch ist es, diese Kosten - so vermutlich sehe ich es in deiner Aufstellung - die Verteilung Heiz- und Wärmekosten, also in die Heizkosten zu buchen.


    Eigentlich ist das kein großes Problem, so sehe ich es. Denn bei Habecks Ministerium gibt man die Daten ein und erhält eine entsprechende Verteilungsangabe. Meine Mieterdokumentation sieht dann so aus:



    Damit zeige ich dem Mieter auf, welche Kosten an sie und welche an den Vermieter verteilt wurde. Leider kann man, was die GDM machen, keinen Anteil der Mieter ohne einzugreifen, in die HV-Abrechnung bringen.


    Wenn da einer eine Idee hat, bitte hier veröffentlichen.

  • Laut Rückmeldung von Buhl soll es wie folgt durchgeführt werden:

    die Hinterlegung der Kosten für die CO2-Abgabe ist in Ihrem Programm WISO Hausverwalter möglich. In diesem Fall legen Sie bitte ein neues Umlagekonto an und benennen dieses "CO2-Steuer". Zur Hinterlegung eines neuen Umlagekontos gehen Sie bitte wie folgt vor:


    Im Menüpunkt „Stammdaten > Gebäude" wählen Sie im Bereich „Konten und Umlageschlüssel" den Punkt „Umlagekonten und Festlegung der Verteilung". Klicken Sie bitte in der unteren Menüleiste auf „Neu". Wählen Sie eine vierstellige Kontonummer und Bezeichnung für das Umlagekonto. Hinterlegen Sie die Kategorie "Heizkosten / Warmwasser (Aufteilung)". Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit „Speichern".


    Anschließend buchen Sie bitte den errechneten Betrag für Ihre CO2-Steuer unter "Einnahmen / Ausgaben > Einnahmen und Ausgaben" auf das neu erstellte Umlagekonto. Aufgrund der gewählten Kategorie des Umlagekontos wird die CO2-Steuer zu den Heizkosten addiert. Die Verteilung der Kosten folgt der gewählten Aufteilung wie in der Heizanlage festgelegt.



    Bitte beachten Sie, dass das Programm den Anteil des Eigentümers an den CO2-Kosten nicht autmatisch berechnet. Ebenfalls passt das Programm den Rechnungsbetrag nicht automatisch an. Ziehen Sie den errechneten Anteil der CO2-Kosten gegebenenfalls von den Brennstoffkosten ab. Sie möchten die Informationen zur Berechnung der CO2-Kosten sowie die Angaben zum Effizienzbericht und dem CO2-Ausstoß zur Vollständigkeit in die Abrechnung integrieren? Hinterlegen Sie diese Informationen bitte als eigenen Text in der Abrechnung. Die Hinterlegung der jeweiligen Texte ist möglich unter "Abrechnungen > Nebenkostenabrechnung > Eigene Texte".


    Das Prozedere ist auch für Gasetagenheizungen so umzusetzen.

  • Laut Rückmeldung von Buhl soll es wie folgt durchgeführt werden:

    Diese Aufstellung hatten wir bereits hier. Buhl sagt damit, wie man ein Umlagekonto erstellen muss, berechnet aber nichts selbst. Das heißt, so wie ich es in meinem Beitrag geschrieben habe mache ich es, vielleicht auch andere Anwender.


    Es wird gefragt, wie man die einzelnen Positionen, also Mieter- udn Vermieteranteil berechnen muss um diese dann im HV zu buchen. Das macht das Programm nicht, siehe letzten Absatz deiner Info.


    Auch wird in der Abrechnung keine Aufgteilung, siehe meine Info, durch den HV berechnet oder irgendwo angezeigt, dieser Text schreibe ich in das Zusatzfeld bei Abrechnen.


    Also, deine Info gibt es schon, leider keinen Hinweis, wie man das auf den jeweiligen Mieter umlegen kann.