Betreuungskosten Kind bei unverh. Paar (zusammenlebend)

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Übertragung der Betreuungskosten (Kita-Gebühren) auf meine Lebensgefährtin.


    Wir wohnen zusammen und ich würde gern die Betreuungskosten für die Kita komplett auf sie übertragen, allerdings ohne Kinderfreibeträge usw. .
    Im Elster Formular ist das in der Anlage Kind die #72. Da muss ich doch dann bei der Steuererklärung meiner Partnerin eine 100 eintragen, oder?

    Kann mir jemand sagen, wo ich das in der Wiso App einrichten kann und ob dieses Vorgehen für uns als Haushalt einen Nachteil hat?

    Falls weitere Angaben benötigt werden, gebt gern Bescheid.


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

  • Wir wohnen zusammen und ich würde gern die Betreuungskosten für die Kita komplett auf sie übertragen, allerdings ohne Kinderfreibeträge usw. .
    Im Elster Formular ist das in der Anlage Kind die #72. Da muss ich doch dann bei der Steuererklärung meiner Partnerin eine 100 eintragen, oder?

    Dir ist aber hoffentlich schon klar, dass man nicht die "Zahlungen" übertragen kann, sondern nur den Höchstbetrag mit übereinstimmendem Antrag übertragen kann:


  • Wir wohnen zusammen und ich würde gern die Betreuungskosten für die Kita komplett auf sie übertragen, allerdings ohne Kinderfreibeträge usw. .
    Im Elster Formular ist das in der Anlage Kind die #72. Da muss ich doch dann bei der Steuererklärung meiner Partnerin eine 100 eintragen, oder?

    Dir ist aber hoffentlich schon klar, dass man nicht die "Zahlungen" übertragen kann, sondern nur den Höchstbetrag mit übereinstimmendem Antrag übertragen kann:


    Hallo und danke für die Rückmeldung!



    Das heißt also, wenn ich in 2023 275,00 Euro gezahlt habe und meine Partnerin 3.000 Euro und ein paar Zerquetschte, dann trage ich die 275 in meine Erklärung ein und setze den wert auf 20%, die 3.000 dann bei meiner Partnerin mit 80%, da bei ihr ja sonst die Obergrenze von 2.000 gelten würden, korrekt?



    Wie verhält es sich denn, wenn wir Ende 2023 einen Änderungsbescheid erhalten haben (mussten ~ 1.000 Euro nachzahlen), dieses Geld allerdings erst in 2024 an die Stadtkasse gezahlt wurde? Den Betrag kann ich dann auch erst in der Steuererklärung 2024 geltend machen, oder?



    Viele Grüße