Homeoffice Pauschale & Selbstständige Arbeit Arbeitszimmer

  • Hallo an euch,


    für die aktuelle Steuererklärung habe ich folgendes Problem und hoffe mir kann wer helfen:


    Ich habe einen Vollzeitjob und arbeite teils im Homeoffice, teils müssen wir vor Ort sein.

    80 Tage habe ich bestimmt als Arbeitstage im Homeoffice und möchte dafür die Homeoffice-Pauschale geltend machen und habe es in das entsprechende Feld bei WISO eingetragen.

    Nun "arbeite" ich nebenbei noch als Content Creator auf YouTube und möchte mein "Arbeitszimmer", wo ich Videos aufnehme und schneide, geltend machen. Ich arbeite tatsächlich 365 Tage dafür.

    Das Programm lässt aber nicht zu, dass ich beide Angaben mache. Es heißt von wegen "Sie können nicht Arbeitszimmer und Pauschale geltend machen", oder auch "mehr als 365 Tage geht nicht (wäre bei mir quasi 365 +80)). Da ich aber eben zwei "Jobs" habe, muss das ja irgendwie eingegeben werden.


    Kann mir wer sagen, wie das korrekt eingegeben werden muss?


    Ich danke euch


    Grüße

  • Das Programm lässt aber nicht zu, dass ich beide Angaben mache. Es heißt von wegen "Sie können nicht Arbeitszimmer und Pauschale geltend machen", ...

    So ist es. Das eine schließt das andere aus.


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  • An sich ist mir das schon klar, aber hier geht es ja darum dass ich zwei Jobs habe.

    Der eine Job nutzt die Pauschale, weil ich dafür kein richtiges Arbeitszimmer habe. für die nebentätigkeit ist aber eben das Arbeitszimmer anrechnungsfähig. Also muss es doch irgendwie auch gehen. Ich habe ja genauso das Recht für mein nebengewerbe alle Ausgaben anzugeben, kann ich aber ja nicht wenn die Software mich das nicht machen lässt.

    Ansonsten würde nur die Möglichkeit bleiben eins von beiden einfach komplett zu streichen, dann wäre man aber ja blöd wenn man die Pauschale nimmt, weil ich die nur auf einige wenige Tage anwenden kann was in der Summe weniger ist als das Arbeitszimmer für das nebengewerbe das ganze Jahr anzugeben.

    Das kommt mir dann irgendwie ein bisschen wahllos vor und als ob das so nicht stimmen kann

  • Das spielt keine Rolle. Mit einem anerkannten Arbeitszimmer machst Du Deine tatsächlichen Kosten in höchstzulässigem Rahmen nach dem EStG geltend. Was will man mehr als das? Die Homeofficepauschale soll nur Fälle abdecken, in denen das eben nicht gegeben ist. Dann würden Kosten, die diese dann abdecken soll, doppelt berücksichtigt, was nun einmal ausgeschlossen ist.