Hallo,
wo kann ich Fahrtkosten eintragen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien angefallen sind? Ich weiß, dass die Kosten den Anschaffungswert erhöhen und gemeinsam mit dem Gebäudeanteil abzuschreiben sind. Das gilt aber nur für zur Vermietung erworbene Immobilien.
Hier geht es aber um Kosten, die für eine Besichtigung entstehen, das Objekt aber nicht erworben wird. Diese Kosten sind absetzbar ("vergebliche Werbungskosten"), ich finde allerdings nur objektbezogene Werbungskosten zur Eingabe.
Danke für die Hilfe!
VG Daniel