Wo bezahlte Gewerbesteuer eintragen?

  • Servus zusammen,


    ich habe ein blöde Frage, meine aber, dass diese ggf. schon hier beantwortet worden ist; Sicherheitshalber aber dennoch:


    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2023. Jetzt suche ich bei "Wiso Steuer 2024 Mac" den Ort, an dem ich die 2023 entrichtete Gewerbesteuer eintragen kann - finde ihn aber nicht.


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann kann ich diesen auch nicht finden, weil die Gewerbesteuer nicht als "Betriebsausgabe" eingetragen werden kann und somit keinen Einfluss (Minderung der Nachzahlung) auf meine Steuererklärung hat.


    Soweit richtig?


    Danke und viele Grüße

    Diomedes


    Edit: Sorry, fürs Posten im falschen Bereich. Ich beziehe mich mit den Aussagen auf diesen Thread: Wo bezahlte Gewerbesteuer eintragen?

  • den Ort, an dem ich die 2023 entrichtete Gewerbesteuer eintragen kann - finde ihn aber nicht.

    in der Einkommensteuererklärung unter Einkünfte/Steuerermäßigung bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    weil die Gewerbesteuer nicht als "Betriebsausgabe" eingetragen werden kann

    Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer die als Betriebsausgabe gebucht werden muss, sie ist jedoch keine abziehbare Betriebsausgabe.

  • in der Einkommensteuererklärung unter Einkünfte/Steuerermäßigung bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Servus Gianluca,


    vielen Dank für den Hinweis, jetzt habe ich es gefunden.


    Dummerweise, habe ich aber gleich die nächste Frage: Mein Gewerbesteuer verteilt sich auf drei verschiedene Gemeinden mit verschiedenen Hebesätzen (490, 320 und 295 v.H.). Darf/muss ich die drei Gewerbsteuern einfach addieren oder muss ich da irgendwelche Berechnungen durchführen?


    Unter Einkünfte/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbetrieb steht bei: "Tatsächlich zu entrichtende Gewerbesteuer"


    Zitat

    "Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt. Beträgt der Hebesatz nur 380 %, wäre das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags höher als die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Dieses wird durch die Beschränkung verhindert."

    Ist das ein allgemeiner Hinweis, damit nicht einfach mit dem 4-fachen Satz gerechnet wird (warum auch immer)? Ergo alle drei Beträge addieren und eintragen (so verstehe ich es zumindest)?


    Sorry, für die vielen Fragen.


    Danke und viele Grüße

    Diomedes

  • Gewerbesteuer verteilt sich auf drei verschiedene Gemeinden mit verschiedenen Hebesätzen (490, 320 und 295 v.H.).

    Hi Diomedes,

    in dem Fall empfehle ich Dir das Modul Gewerbesteuererklärung. Dort wird abgefragt auf welche Gemeinden Deine Gewerbesteuer was wie zerlegt wird. Alles genau ausfüllen und auch mal die Fragezeichen vor den Zeilen anklicken und lesen.

  • Dummerweise, habe ich aber gleich die nächste Frage: Mein Gewerbesteuer verteilt sich auf drei verschiedene Gemeinden mit verschiedenen Hebesätzen (490, 320 und 295 v.H.). Darf/muss ich die drei Gewerbsteuern einfach addieren oder muss ich da irgendwelche Berechnungen durchführen?

    Vorab solltest Du vielleicht auch einmal erwähnen, ob Du für jeden Betrieb buchst, oder ob Du jeweils im Rahmen der vereinfachten EÜRs des ESt-Moduls unterwegs bist. Ich gehe mal von drei gesonderten EÜRs aus.


    Ist das ein allgemeiner Hinweis, damit nicht einfach mit dem 4-fachen Satz gerechnet wird (warum auch immer)? Ergo alle drei Beträge addieren und eintragen (so verstehe ich es zumindest)?

    Das erklärt Dir die Berechnung des abziehbaren Höchstbetrags und weist Dich entsprechend darauf hin.


    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten BFH-Urteil 23.06.2015 III-R 7-14 .pdf

    Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG BFH-Urteil 20.03.2017 X R 12-15 .pdf

  • Servus zusammen,


    erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Dann sollte ich wohl noch ein paar Informationen hinzufügen:


    1. Ich erstelle nur eine EÜR, da ich

    - hauptberuflich Lehrer bin

    - nebenberuflich führe ich eine Schule für Selbstverteidigung. Der Firmensitz ist in Gemeinde A (Büro im Wohnhaus). Hinzu kommen drei angemietet Räume, in denen ich Training anbiete. In Gemeinde B sind zwei, in Germeinde C ist ein Raum angemietet. Hierdurch kommt die Konstellation mit den drei Hebesätzen zustande. Ergo eine Firma, die sich auf drei Gemeinden aufteilt


    2. Eine Gewerbesteuersteuererklärung habe ich die letzten zwei Jahre schon abgeben müssen. Wenn ich nicht irre, zahle ich aber erst seit 2022 Gewerbesteuer.

    Die Gewerbesteuer erstelle ich (zusammen mit der Umsatzsteuererklärung; bin aber von der Umsatzsteuer befreit) immer erst nach der EÜR, da ich Daten aus dieser hierfür verwende. Die Fragezeichen werde ich mir morgen dementsprechend anschauen.


    3. Die angehängten Artikel von miwe4 habe ich durchgelesen, danke dafür. Ich habe zwar nicht alles verstanden, aber ich habe jetzt keinen Hinweis gefunden, dass es falsch wäre, die Ausgaben zu addieren, da es ja letzten Endes ein Betrieb ist.


    Sorry für die ungenauen Angaben, aber nachdem ich die Steuer nur einmal im Jahr machen muss, fehlt mir in einigen Punkten das Verständnis, wenn es über das hinausgeht, was mir Wiso Steuer Mac vorgibt bzw. genauer erklärt.


    Danke und viele Grüße
    Diomedes

  • den Ort, an dem ich die 2023 entrichtete Gewerbesteuer

    wenn überhaupt Gewerbesteuer gezahlt wurde.

    Von welchem Ort/Kommune hast Du den -Bescheid über Gewerbesteuer- erhalten?

    Doch sicher von dem, wo Dein Gewerbe angemeldet ist.

    Die gemieteten Räumlichkeiten in anderen Orten haben nicht damit zu tun. Die Miete wird als Aufwand gebucht


    Die Gewerbesteuer erstelle ich (zusammen mit der Umsatzsteuererklärung; bin aber von der Umsatzsteuer befreit)

    das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

    da es ja letzten Endes ein Betrieb ist.

    so isses

  • wenn überhaupt Gewerbesteuer gezahlt wurde.

    Natürlich wurde die gezahlt, genau darum geht es doch.


    Von welchem Ort/Kommune hast Du den -Bescheid über Gewerbesteuer- erhalten?

    Doch sicher von dem, wo Dein Gewerbe angemeldet ist.

    Auch das ist hier doch gar nicht das Problem. Den Gewerbesteuermessbescheid sowie den Zerlegungsbescheid bekommt er von seinem Betriebstättenfinanzamt, bei dem er den Sitz der Geschäftsleitung hat. Das erteilt ihm ja auch seine Steuernummern. Und von den jeweiligen Gemeinden, in denen Betriebstätten bestehen, bekommt er dann die jeweiligen Gewerbesteuerbescheide. In seinem Fall dann deren drei.


    5. Gewerbesteuerzerlegung - Finanzverwaltung NRW


    da es ja letzten Endes ein Betrieb ist.

    so isses

    Weshalb ja auch nur eine EÜR zu erstellen ist. Zur Gewerbesteuererklärung kommt dann aber eben auch noch die Zerlegungserklärung.


    Und die drei ergangenen Gewerbesteuerbescheide sind jeweils einzeln mit den maßgeblichen Beträgen für die Ermittlung des nach § 35 EStG zu berücksichtigenden (Höchst-)Betrags zu ermitteln. Und dazu eben auch die oben angehängten BFH-Urteile.



    Im Zweifel m.E. nur die im Veranlagungszeitraum tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer eintragen und den Hebesatz freilassen. Sollte technisch so durchgehen.

  • Und:

    weil die Gewerbesteuer nicht als "Betriebsausgabe" eingetragen werden kann

    Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer die als Betriebsausgabe gebucht werden muss, sie ist jedoch keine abziehbare Betriebsausgabe.

  • Im Zweifel m.E. nur die im Veranlagungszeitraum tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer eintragen und den Hebesatz freilassen. Sollte technisch so durchgehen.

    Dazu eine blöde Frage:

    Ich habe im Novmeber 2023 Die Gewerbesteuer für 2022 und 2023 bezahlt. Trage ich in diesem Falle beide Jahre in meiner Steuererklärung 2023 ein oder ist dies vom Finanzamt für 2022 auf der Basis der Steuererklärung so berechnet worden, dass ich für 2023 nur die tatsächliche Gewerbesteuer für 2023 eintrage? => die Frage hat sich geklärt. Da ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, müssen alle Zu-/Abgänge in dem Jahr eingetragen werden, indem sie anfallen.


    Somit wäre auch die Frage geklärt, wann ich das erste Mal Gewerbesteuer zahlen musste; nämlich für 2022 (in 2023).


    miwe4 Bei mir schaut das Programm naturgemäß anders aus (Steuer Mac) und ich habe kein Dropdown-Menü. Ich habe - den m.E. richtigen Teil angehängt.

    Im Zweifel m.E. nur die im Veranlagungszeitraum tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer eintragen und den Hebesatz freilassen

    Die Hebesätze kenne ich ja und habe ich eingetragen (Anlage Gewerbesteuer). Mir ging es nur darum, ob ich die gezahlten Eurobeträge addieren darf. Ich bin der Meinung, dass ich es darf. Die Ergänzungen im Programm haben mich nur verwirrt. Wenn man die allerdings weglässt, liest was in der Eingabemaske steht und dann nur die Zahlen einträgt, dann ist es selbsterklärend (wenn ich mich nicht irre).

  • Da ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, müssen alle Zu-/Abgänge in dem Jahr eingetragen werden, indem sie anfallen.

    In Deiner EÜR gilt natürlich der § 11 EStG. Das hat aber mit dem § 35 EStG nichts zu tun, denn der bezieht sich auf die im Veranlagungszeitraum der Gewinnermittlung "zu zahlende" Gewerbesteuer und der Anrechnung auf die ESt-Schuld dieses Veranlagungszeitraumes. Du bringst da zwei Dinge durcheinander. Der § 35 EStG ist für 2022 zu erklären ermitteln und für 2023 eben auch, alles in der jeweiligen Jahreserklärung.


    miwe4 Bei mir schaut das Programm naturgemäß anders aus (Steuer Mac) und ich habe kein Dropdown-Menü. Ich habe - den m.E. richtigen Teil angehängt.

    Auch hier verwechselst Du einmal das ESt-Modul mit seinen ggf. vereinfachten EÜR sowie den Angaben zum § 35 EStG und das gesonderte EÜR-Modul mit seinen Buchungskonten.

  • Auch hier verwechselst Du einmal das ESt-Modul mit seinen ggf. vereinfachten EÜR sowie den Angaben zum § 35 EStG und das gesonderte EÜR-Modul mit seinen Buchungskonten.

    Ahh, jetzt verstehe ich endlich, warum dies immer alles anders aussieht und alle mit vierstelligen Zahlen hantieren. Ich erstelle immer nur eine Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr. Im laufenden Jahr erstelle ich keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich das Ganze nur hobbymäßig/nebenberuflich mache, reicht mir das. Das Finanzamt hat sich bisher ebenfalls nicht beschwert.

    Als Einzelunternehmer ist dies ja noch bis 60.000€ Gewinn möglich - wenn ich nicht irre. Sollte ich über diesen Betrag kommen, dann muss ich mich wieder auf die Suche nach einem Steuerberater machen - meiner ist leider vor ein paar Jahren verstorben und seitdem mache ich die Steuer selbst.


    Vielen Dank für deine Unterstützung, jetzt habe ich erst einmal wieder Ruhe für ein Jahr.


    Danke auch an Gianluca


    Viele Grüße

    Diomedes

  • Im laufenden Jahr erstelle ich keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich das Ganze nur hobbymäßig/nebenberuflich mache, reicht mir das. Das Finanzamt hat sich bisher ebenfalls nicht beschwert.

    Als Einzelunternehmer ist dies ja noch bis 60.000€ Gewinn möglich - wenn ich nicht irre.

    Ernsthaft jetzt? Du buchst nicht über Konten und vor allem nicht laufend und zeitnah? Und das bei Umsätzen und Gewinnen in dieser Höhe? Das würde mir der Selbsterhaltungstrieb schon aufzwingen, dies laufend zu machen. Dann man nur hoffen, dass da nicht noch irgendeine USt-Pflicht reinrauscht, denn dann könntest Du ganz schnell ganz große Probleme bekommen.


    Vielen Dank für deine Unterstützung, jetzt habe ich erst einmal wieder Ruhe für ein Jahr.

    Das würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen.

  • Die Gewerbesteuer für 2022 und 2023 bezahlt.

    nochmal,

    Deine "Betriebsstätten" (gemieteten Räume) sind in den beiden anderen Gemeinden auch angemeldet?

    Hast Du von der Hauptmeldegemeinde einen Gewerbesteuerbescheid erhalten, oder von allen 3 und, weiß das Finanzamt von diesen mehrgemeindlichen Betriebsstätten?

    Im Normalfall ja, weil Du ja schon Gewerbesteuererklärung_en für 22 + 23 abgegeben hast.

    Dann würde es doch am Finanzamt liegen, den Messbetrag bzw. Zerlegungsanteil den jeweiligen Gemeinden zu melden, und diese Dir je nach Hebesatz den Bescheid über Gewerbesteuer.

  • Deine "Betriebsstätten" (gemieteten Räume) sind in den beiden anderen Gemeinden auch angemeldet?

    Hast Du von der Hauptmeldegemeinde einen Gewerbesteuerbescheid erhalten, oder von allen 3 und, weiß das Finanzamt von diesen mehrgemeindlichen Betriebsstätten?

    Echt jetzt? Ansonsten hätte das FA doch wohl kaum Zerlegungsbescheide erteilt.


    Dann würde es doch am Finanzamt liegen, den Messbetrag bzw. Zerlegungsanteil den jeweiligen Gemeinden zu melden, und diese Dir je nach Hebesatz den Bescheid über Gewerbesteuer.

    Das scheint ja nun 2022 schon erfolgt zu sein. Und entsprechende VZ sollten sicherlich auch festgesetzt sein. Und 2023 wird sicherlich auch eine GewSt-Erklärung plus Zerlegungserklärung abgegeben bzw. schon abgegeben worden sein. denn die Betriebsteuererklärungen können ja unabhängig von der ESt abgegeben werden bzw. worden sein.


    Für ihn sind die Erklärungen scheinbar ja durch:

    Vielen Dank für deine Unterstützung, jetzt habe ich erst einmal wieder Ruhe für ein Jahr.

  • Dummerweise, habe ich aber gleich die nächste Frage: Mein Gewerbesteuer verteilt sich auf drei verschiedene Gemeinden mit verschiedenen Hebesätzen (490, 320 und 295 v.H.).

    Eine Gewerbesteuersteuererklärung habe ich die letzten zwei Jahre schon abgeben müssen. Wenn ich nicht irre, zahle ich aber erst seit 2022 Gewerbesteuer.

    Die Gewerbesteuer erstelle ich (zusammen mit der Umsatzsteuererklärung; bin aber von der Umsatzsteuer befreit) immer erst nach der EÜR, da ich Daten aus dieser hierfür verwende.

  • Das besagt doch nicht dass er von den Gemeinden einen Gewerbsteuerbescheid erhalten hat.

    Im Gewerbsteuerbescheid den die Gemeinde erteilt stehen der Hebesatz und was zu zahlen ist. Und so er einen erhalten hat, braucht er nicht lang aufteilen rumrechnen wo was hin gezahlt und gebucht wird.

    Aber er ist ja sowieso durch

  • Das besagt doch nicht dass er von den Gemeinden einen Gewerbsteuerbescheid erhalten hat. Im Gewerbsteuerbescheid den die Gemeinde erteilt stehen der Hebesatz und was zu zahlen ist.

    Und genau deshalb wird er doch wissen, warum er von drei Hebesätzen spricht. Das ist ja nun einmal Zerlegung. Und zumindest mit Veranlagungsjahr 2022 sollte es doch alles längst durch und bekannt sein.