Wertstellungsdatum und Gültigkeitszeitraum

  • Liebes Forum,


    wie buche ich eine Ausgaberückzahlung (Gutschrift) für das vorangegangene Jahr?


    Beispiel: Kanalgebühren/Schmutzwasser. Die Gutschrift wurde am 11.1.2014 an die WEG gezahlt (in WISO Hausverwalter verbucht mit Buchung und Wertstellung am 11.1. auf dem Hausgeldkonto). Die Buchung habe ich mit dem Gültigkeitszeitraum 1.1.2023-31.12.2023 erfasst. Dennoch wird sie für die Hausgeldabrechnung 2023 nicht berücksichtigt, d.h. der umgelegte Betrag ist zu hoch.


    Ich dachte, der Gültigkeitszeitraum ist genau dafür da, dass bei einer späteren Buchung im Folgejahr (2024) diese Buchung dennoch für die Abrechnung des Vorjahres (2023) berücksichtigt wird. Ist aber offenbar nicht so. Selbes Problem auch mit Gutschriften oder Nachzahlungen für Wasser und Strom.


    Im Ausdruck für die Hausgeldabrechnung heißt es, dass für die Gesamtkosten das Werstellungsdatum maßgeblich sei. Wenn ich das aber einfach vom 11.1. auf den 31.12. ändere, dann stimmt der Kontostand zum 31.12. nicht mehr. Der ist dann zu hoch. So einfach geht's also nicht.


    Hat jemand eine Idee, was ich falsch mache?


    Vielen Dank.

  • Hallo Unzertifizierter,


    Hausgeldabrechnungen funktionieren für Eigentümer nach dem Abflussprinzip. D.h. dass die Geldbeträge in dem Jahr gebucht werden, in dem sie anfallen. Wenn du jetzt noch einen Mieter hättest, würdest du sehen, dass der Gültigkeitszeitraum greift (Leistungsprinzip). Es gibt also immer wieder eine Verschiebung zwischen diesen beiden Prinzipien.


    Bei mir gehört das Schmutzwasser meistens zu den Heizkosten. Ich buche daher alles, was damit zu tun hat, auf das Konto 4599 ( Abschläge Wasser, Abwasser, Brennstoffkosten, Rechnungen der Ablesedienste). Wenn dann im nächsten Jahr eine Nachzahlung oder Gutschrift kommt, wird der Betrag dort aufgeführt (trotz dem er erst im Folgejahr angefallen ist) und du hast die exakten Kosten für den jeweiligen Umlageschlüssel.


    Hilft dir das vielleicht weiter?


    VG

  • Danke.


    Das heißt also, dass die Kosten an Mieter nicht nur einfach weitergegeben werden, sondern dass dies auch andere Kosten sein können wegen der anderen zeitlichen Verteilung der Kosten. (Wir haben nur Eigentümer im Haus)

  • Ja, Ein Beispiel ist das Gartenwasser.


    Der EG-Mieter zahlt bei der NK-Abrechnung 2023 das Gartenwasser aus 2023 (Leistungsprinzip, Gültigkeitszeiträume). Der Eigentümer der EG-ETW zahlt in der Hausgeldabrechnung 2023 das Wasser aus 2022, weil es erst 2023 anfällt (Abflussprinzip). Das wirkt in der Abrechnung merkwürdig, ist aber korrekt.

  • Hallo.

    Ich bin Anfänger in der Nebenkosten- und Hausgeldabrechnung.


    Wieso entspricht dies noch den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung, wenn Kontostände nicht mehr mit den Buchungen übereinstimmen.

    Das verstehe ich nicht!

    Ist ist auch so, dass Buchungen und bei "aufgeteilten Buchungen" Teile einer Buchung, welche auf einem Kontoauszug stehen, in der Liste der Buchungen weit verstreut angezeigt werden und den Kontoauszügen kaum mehr zugeordnet werden können. Für mich ist die chronolgische Darstellung eine wertvolles Hilfsmittel die Vollständigkeit und die betragsmäßige Richtigkeit meiner Buchungen zu prüfen.

    Hat KleinerVerwalter da einen Tipp, wie ich diese Prüfung und Kontrolle aufrecherhalte?


    Schöne Grüße