Gewinneinkünfte KG - Anlage N Gehalt

  • Hallo,

    der gesellschafter Geschäftsführer einer KG ist sozialversicherungspflichtig und erhält monatlich eine Vergütung. In der Steuerbilanz wird diese als Einkünfte §15 EStG wieder dem Gewinn hinzugerechnt. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden (§19) und (§15) für die selben Einkünfte muss bei den Einkünften aus §19 diie LST-Bescheinigungsbruttolohn auf 0 gesetzt werden. Leider wird vom Programm dies als "Fehler" identifiziert. Kann ich dem Programm mitteilen, dass dies so passt oder muss ich eine Einstellung vornehmen, dass die Plusibilitätsprüfung trotzdem erfolgreich ist ?


    VG

    Oli

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Gewinneinkünfte KG - Alange N Gehalt“ zu „Gewinneinkünfte KG - Anlage N Gehalt“ geändert.
  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, erhöht die Vergütung zwar den Gewinn der KG weil sie von der GmbH an die KG zu erstatten ist. Das hat aber mit dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Geschäftsführers bzw. Kommanditisten doch nichts zu tun. Der versteuert sein Gehalt ganz normal und es sind die Datender Lohnsteuerkarte einzutragen........ Im Zweifel vielleicht mal eine(n) Steuerberater(in) fragen

  • Wer hat denn die Geschäftsführung laut Gesellschaftsvertrag? Laut Gesetz ist das die Komplementärin, hier also wohl eine GmbH. Und der "Geschäftsführer" ist dann wie in den meisten Fällen der Geschäftsführer der GmbH, dessen Gehalt von der KG erstattet wird (übliche Vorgehensweise). Dann hat BPetrick Recht - bei der KG wird hinzugerechnet, weil es eine Sonderbetriebseinnahme der GmbH ist. Der Geschäftsführer wird "normal" entlohnt.