Hallo,
der gesellschafter Geschäftsführer einer KG ist sozialversicherungspflichtig und erhält monatlich eine Vergütung. In der Steuerbilanz wird diese als Einkünfte §15 EStG wieder dem Gewinn hinzugerechnt. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden (§19) und (§15) für die selben Einkünfte muss bei den Einkünften aus §19 diie LST-Bescheinigungsbruttolohn auf 0 gesetzt werden. Leider wird vom Programm dies als "Fehler" identifiziert. Kann ich dem Programm mitteilen, dass dies so passt oder muss ich eine Einstellung vornehmen, dass die Plusibilitätsprüfung trotzdem erfolgreich ist ?
VG
Oli