Digitale Belege korrekt Archivieren GoBD für Freiberufler? Dokumentenmanagementsystem DMS?

  • Ich suche stundenlang und alle Quellen widersprechen sich: Bei einer einfachen EÜR als Freiberufler gelten meines Wissen auch die GoBD. Andererseits sagen viele, man kann auch Belege einfach Ausdrucken, Belege müssen allerdings im Original unveränderbar laut GoBD gespeichert werden. Reicht es aus, dass ich belege ausdrucke und zusätzlich einfach lokal speichere? Vermutlich nicht? Ich bin mit Sevdesk und Lexoffice nicht glücklich geworden, weil wichtige Funktionen fehlten, also Buche ich weiterhin mit Wiso EÜR, deren Steuerbox scheint aber auch nicht GoBD-konform zu sein. Kann ich die Belege irgendwo anders gesammelt archivieren? Gibt es ein reines Dokumentenmanagementsystem DMS, in das ich einfach nur die Belege kopiere, sodass die konform gespeichert werden und ich weiterhin selbst manuell buche? Was wäre da eine kostengünstige Lösung?

  • Ich versuche es mal nach den ganzen verwirrenden Aussagen, bitte korrigiert mich, steige nicht mehr durch.

    Meine Vermutung:

    Für die EÜR gibt es keine Pflicht Aufzeichnungen zu führen, es gelten aber die GoBD und die Pflicht, Belege aufzubewahren.

    Sprich: Viele Vorschriften, was die GoBD-Konforme BUCHUNG der Belege angeht, entfallen. ABER die GoBD-Vorschriften zur AUFBEWAHRUNG und SPEICHERUNG der Belege selbst bleiben.

    Ist das so richtig?

    Ich könnte theoretisch also als Freiberufler meine EÜR mit einer Excel-Tabelle berechnen, muss aber die Belege unveränderter extern abspeichern, richtig?


    In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass auch Buchungen in einer Einnahmenüberschussrechnung zeitnah festzuschreiben sind (Az.: IV A 4 – S 0316/13/10003).

    Auswege zeigen neuere Urteile hier immer häufiger auf. Ermitteln Sie den Gewinn auf vereinfachte Art mittels einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), so sind Sie nach den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen nicht verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren. Entsprechend brauchen Sie bei einer Betriebsprüfung keine digitalen Unterlagen vorzulegen. Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung verlangt lediglich, dass Sie die Höhe der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachweisen (BFH, Urteil vom 12.02.2020, Az.: X R 8/18).

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)

  • ... mit Wiso EÜR, deren Steuerbox scheint aber auch nicht GoBD-konform zu sein. ...

    Wie schon an anderer Stelle zu derselben von Dir angesprochenen Problematik geschrieben:

    Insbesondere dient diese Funktion nicht zu Zwecken irgendeiner steuerlichen Prüfung.


    Deine Wünsche wirst Du, wie schon mehrfach geschrieben, in einer Steuersoftware dieser Preisklasse nicht erfüllt bekommen. Und andere Anwender wären sicherlich nicht bereit, einen Mehrpreis für so umfangreiche Buchhaltungsfunktionen zu zahlen, wie Du es Dir vorstellst.


    Wie ebenfalls schon mehrfach erwähnt, dient die Steuerbox zu Zwecken der Bedienerführung. Und die Speichergröße ist ja auch beschränkt:

    SteuerBox - maximaler Speicher

    Für steuerliche Aufbewahrung im Rahmen eines 10-Jahres-Zeitraums somit gänzlich ungeeignet.


    Du bekommst keine anderen Anworten, nur weil Du die Thematik Steuerbox, Prüfung, etc. nun im gefühlt siebten oder achten Thread ansprichst. Wenn Du Fragen oder Probleme zu rechtlichen Dingen hast, wende Dich an den Support oder frage einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Mit Programmbedienung und der Hilfeleistung dazu in einem Anwenderforum hat das nun wirklich nichts zu tun.

  • Laut Wiso Mein Büro also einfach einen externen DVD-Brenner kaufen und gut ist?

    Dann hätte ich gleichzeitig noch ein weiteres Backup.

    Speicherung auf unveränderbarem externem Datenträger

    Ganz gleich, ob Sie Ihr Rechnungsarchiv automatisch oder händisch erstel- len und lokal oder in der Cloud einrichten: Die Ablage in einem Dateisys- tem genügt dem Finanzamt noch nicht. In den GoBD heißt es:

    „Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisys- tem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unverän- derbarkeit gewährleisten.“

    Am besten sichern Sie Ihre Ausgangsrechnungen daher in regelmäßigen Abständen auf einem Datenträger, der technisch gegen Änderungen geschützt ist: Eine für kleine Unternehmen praktikable Lösung ist z. B. die monatliche, mindestens jedoch jahresweise Speicherung aller Ausgangs- rechnungen des betreffenden Zeitraums als ZIP-Archiv auf einer CD-ROM oder DVD.

    https://www.buhl.de/meinbuero/wp-content/uploads/sites/25/2018/02/Info_MB_GoBD.pdf

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.