Anlagevermögen einer bestehenden Selbständigen Tätigkeit buchen

  • Guten Morgen,

    ich hatte im Oktober einen Burn out und meine Steuererklärung ist liegengeblieben.

    Nachdem die Schätzung vom Finanzamt kam hat mein Steuerberater sein Mandat niedergelegt.

    Da ich in der kürze der Zeit keinen neuen finden kann, habe ich mich entschlossen es selbst zu erledigen.

    Im entsprechenden Jahr habe von eine freiberufliche Tätigkeit umgestellt auf eine GmbH.

    Da mein damaliger Steuerberater mit der Pandemie überfordert war, habe ich die freiberufliche Tätigkeit erst im Folgejahr beendet, keine Geschäfte (Einnahmen) mehr dort gemacht.
    In dem Jahr und im Folgejahr ist noch die AfA auf das Anlagevermögen zu buchen. Im Folgejahr erfolgt erst der Verkauf des Anlagevermögens an die GmbH. (Keine versteckte Einlage)

    Da mein Steuerberater immer eine Buchhaltung abgegeben hat statt einer EÜR muss ich laut Finanzamt das so beibehalten. Im Abschlussjahr ist sowieso eine Bilanz erforderlich, sagte mein Steuerberater.

    Ich muss also die Anlage S an die private Steuererklärung anhängen.

    Sorry für die lange Vorrede, ich wollte nur den Kontext erklären, damit klar ist warum ich das so brauche.

    Meine Fragen:
    1. Wie bzw. wo kann ich das Anlagevermögen der Anschaffungen aus den Vorjahren eintragen und die Afa errechnen lassen.

    2. Falls das nicht geht, wie kann ich meine Buchhaltungssoftware (die ich für die GmbH sowieso verwende) einbinden? D.h. kann ich die Anlage S auch mit einem anderen Programm erstellen?


    Vielen Dank im voraus


    Alexander

  • Da mein Steuerberater immer eine Buchhaltung abgegeben hat statt einer EÜR muss ich laut Finanzamt das so beibehalten.

    Also Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (EStG)?

    Was für eine Buchhaltung hat er da abgegeben? Da muss doch zur Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR nebst AVEÜR (Anlagevermögen) eingereicht werden.

    freiberufliche Tätigkeit umgestellt auf eine GmbH.

    Und da bist Du was? Oder ist es eher eine GbR?

    2. Falls das nicht geht, wie kann ich meine Buchhaltungssoftware (die ich für die GmbH sowieso verwende) einbinden? D.h. kann ich die Anlage S auch mit einem anderen Programm erstellen?

    Kommt auf die Software an welche Du verwendest. Und nicht mit jeder kannst bilanzieren, bzw. eine EStE. mit Anlage S Einkünfte aus .... machen.

    Am besten wird wohl sein das über das Elsterportal direkt zu erledigen.

    Die GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellen, und da werden die Werte des Anlagevermögen z.Zeitpunkt der Eintragung vorgetragen. Also aus der Zeit der freiberuflichen Tätigkeit.

    Und die hast Du ja.

  • Hallo Gianluca,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe sie leider heute erst entdeckt, da ich gerade ein bisschen Land unter bin.

    Also Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (EStG)?

    Was für eine Buchhaltung hat er da abgegeben? Da muss doch zur Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR nebst AVEÜR (Anlagevermögen) eingereicht werden.

    Ja, ich habe meine Tätigkeit vom Institut für freie Berufe 2006 bestätigen lassen.

    Zitat

    Und da bist Du was? Oder ist es eher eine GbR?

    Geschäftsführer der Holding GmbH.

    Die Holding GmbH hat die operative GmbH gegründet, und borgt mich gegen Managementumlage an die Tochter aus.

    Da ich (noch) keine Mitarbeiter habe, arbeite ich in der operativen GmbH, irgendwo muss das Geld ja herkommen.

    Zitat

    Kommt auf die Software an welche Du verwendest. Und nicht mit jeder kannst bilanzieren, bzw. eine EStE. mit Anlage S Einkünfte aus .... machen.

    Am besten wird wohl sein das über das Elsterportal direkt zu erledigen.
    Die GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellen, und da werden die Werte des Anlagevermögen z.Zeitpunkt der Eintragung vorgetragen. Also aus der Zeit der freiberuflichen Tätigkeit.

    Und die hast Du ja.

    Ich glaube wir reden gerade an einander vorbei.


    Die GmbHs gibt es seit 2021. Die Bilanzen sind bereits dem Finanzamt übermittelt worden.


    Es geht um die freiberufliche Tätigkeit und eine Solaranlage. Die Solaranlage hatte ich noch nicht erwähnt.


    Ich muss für die freiberufliche Tätigkeit ein Anlagenspiegel erstellen mit Anschaffungen die in der Vergangenheit waren. Bis dato war dieser bei DATEV.

    Die Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit habe ich in Wiso Steuer gefunden, nicht jedoch Anlagevermögen.


    Nachdem ich Kontolino als Buchaltungsprogramm verwende(dass auch Bilanzieren kann), dass mir automatisch mein Anlagevermögen verwaltet und die AfA errechnet, war die Idee, falls Wiso Steuer das nicht kann, dass ich das mit meiner Software erledige. Dann bleibt aber die Frage wie ich die Ergebnisse der anderen Software (bzw. wo) ich dies eintragen kann.


    Ich habe der operativen GmbH, auf drängen meines damaligen Steuerberaters, das Anlagevermögen verkauft, dies ist aber erst im Folgejahr passiert.

    In dem Jahr sind die Abschreibungen in der freiberuflichen Tätigkeit zu verbuchen.

  • Geht etwas durcheinander in meinen Augen.

    Ich versuche, dies etwas zu gliedern:

    1) freiberufliche Tätigkeit: hier hat der Berater zwar im Sinne der Doppik gebucht, aber sicher keine Bilanz abgegeben. Hast du von ihm keine Ausdrucke der abgegebenen Erklärungen erhalten? Dazu ist er verpflichtet. Er muss dir auch alle Unterlagen übergeben, die du noch nicht hast (außer seinen Arbeitsunterlagen). Für 2022 (darum geht es wohl) erstellst du eine EÜR (hast du gefunden) und gibst die AfA manuell ein, wie sich aus den Unterlagen des Beraters ergeben. Das kann notfalls mit Excel durchrechnen für das Jahr. Nur Neuanschaffungen musst du dann in WISO Steuer eintragen unter dem Punkt Anlagevermögen.

    2) Vermutlich wirst du dann auch noch für 2023 eine EÜR erstellen müssen mit anschließender Ermittlung des Übergangsgewinn (Verkauf der Anlagen u.a.). Nicht ganz trivial. Mit dem Ende der Freiberuflichkeit musst du dann das steuerliche Schluss-/Übergangsergebnis ermitteln, das Gesetz sagt in Form einer Bilanz, aber bei geringem Umfang sind viele Finanzämter mit Aufstellungen zufrieden.

    3) Die Eröffnungsbilanz der GmbH ist auf den Errichtungstermin (also im Jahr 2021 mit genauem Datum) zu erstellen. Wenn zu der Zeit noch nichts in die GmbH eingebracht oder verkauft wurde, relativ einfach - Bankkonto auf der Aktivseite und Stammkapital auf der Passivseite. Alles andere ist dann laufendes Geschäft.

    4) für die GmbH sind ab 2021 Steuererklärungen abzugeben (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Diese sind unabhängig von deiner Einkommensteuer. In Zukunft hast du dann keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mehr, Anlage S ist dann "Schnee von gestern".

  • Die Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit habe ich in Wiso Steuer gefunden, nicht jedoch Anlagevermögen.

    Der Punkt Absetzung für Abnutzung (AfA) wird doch explizit abgefragt. Also wie immer geraten Zeile für Zeile vorgehen. Und ansonsten hat die Software eine Hilfe-/Suchfunktion.



    Im Übrigen geht das hier nun weit über Programmbedienung hinaus. Da dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, schließe ich den Thread.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.