Arbeitsmittel nicht absetzbar, wenn nicht alleine nutzbar?

  • Guten Abend,


    ich fülle aktuell meine Steuererklärung für 2023 aus.

    Nun habe ich ein berufliches Arbeitszimmer und habefür dieses Monitore gekauft, die ich zu 100% beruflich nutze..

    Das Gestell kostet 254,99 € und die Tischplatte ca 30 €.


    Nun habe ich diese jeweils unter "Berufliche Ausgaben" -> "Ausgaben Werbungskosten" -> "Arbeitsmittel (Büromaterial, Computer, Kleidung, Bücher ...)" -> "Beruflich genutzte Geräte und Einrichtungsgegenstände" angegeben.


    Wähle ich nun beim Tischgestell "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?": Ja aus, was bei einem Tischgestell sicher nicht der Fall ist, dann kann ich "Sollen die Kosten in diesem Jahr vollständig berücksichtigt werden?" auswählen.
    Dann ist alles super.

    Wähle ich aber wahrheitsgemäß "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?": Nein aus, dann muss ich die "Nutzungsdauer in Jahren*" manuell angeben.

    Wähle ich hier 1 Jahr aus, dann sind nur noch 43,-- € berücksichtigt.
    Muss ich den Rest dann 2024 angeben? Ist hier die Nutzungsdauer von 1 Jahr korrekt? Wieso verschwindet die Auswahlmöglichkeit "Sollen die Kosten in diesem Jahr vollständig berücksichtigt werden?" ?


    Viele Grüße

    T

  • Wähle ich nun beim Tischgestell "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?": Ja aus, was bei einem Tischgestell sicher nicht der Fall ist, dann kann ich "Sollen die Kosten in diesem Jahr vollständig berücksichtigt werden?" auswählen.
    Dann ist alles super.

    Du mußt alles so eingeben, wie es der Wahrheit entspricht und nicht so, wie am meisten bei rauskommt. Den Rest erklärt Dir die Programmhilfe.

  • Das Gestell kostet 254,99 € und die Tischplatte ca 30 €.

    ein Tischgestell ist kein Arbeitsmittel und 1 Arbeitsplatte auch nicht. Ebensowenig wie 1 Monitor allein auch nicht nutzbar ist.

    Aber zusammengebaut ergibt es einen 284,99 Arbeitstisch-Bürotisch und wäre 13 Jahre lang als Anlagegut Kto. 0420 Büroeinrichtung abschreibbar.

    Wäre aus dem Grund, weil er auch als GwG (unter 800,--) im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden könnte.

  • Du mußt alles so eingeben, wie es der Wahrheit entspricht und nicht so, wie am meisten bei rauskommt. Den Rest erklärt Dir die Programmhilfe.

    Entschuldige bitte, aber das sollte doch klar sein, oder nicht?

    Die Antwort unterstellt mir eher, dass ich versuchen würde zu lügen. Das empfinde ich etwas als beleidigend.

    Ich frage mich hier nur, ob das Programm evtl. fehlerhaft ist oder wieso plötzlich Kosten, von denen ich geglaubt habe, dass ich sie absetzen kann plötzlich nicht mehr absetzbar sind, nur weil ich Geld sparen wollte und den Schreibtisch zweiteilig (Platte und Gestell einzeln) gekauft habe. Demnächst weiß ich das und kauf einfach die hochwertigeren zusammenhängenden Schreibtische und schieße mir nicht mehr selbst durch Sparsamkeit ins Bein.


    ein Tischgestell ist kein Arbeitsmittel und 1 Arbeitsplatte auch nicht. Ebensowenig wie 1 Monitor allein auch nicht nutzbar ist.

    Entschuldige bitte die Verwirrung, ich habe den Post mitten in der Nacht geschrieben und habe mich vom Beispiel Monitor verabschiedet und wollte eigentlich nur nach den Tischen fragen, da die Fragen bezüglich des Monitors geklärt waren. Sobald ich nämlich angebe, dass es sich hier um Hardware handelt, sehen die Eingabemasken anders aus, wenn ich "Nicht alleine Nutzbar" anharke. Beim Schreibtisch verhält es sich aber anders, weshalb ich dieses Beispiel gewählt habe.


    Aber zusammengebaut ergibt es einen 284,99 Arbeitstisch-Bürotisch und wäre 13 Jahre lang als Anlagegut Kto. 0420 Büroeinrichtung abschreibbar.

    Kann ich also einfach den Schreibtisch als ganzes ansetzen und aufgrund des Wertes < 800 Euro direkt absetzen, obwohl ich die Teile einzeln gekauft habe und natürlich nur einzelne Rechnungen besitze?

  • Ich frage mich hier nur, ob das Programm evtl. fehlerhaft ist oder wieso plötzlich Kosten, von denen ich geglaubt habe, dass ich sie absetzen kann plötzlich nicht mehr absetzbar sind, nur weil ich Geld sparen wollte und den Schreibtisch zweiteilig (Platte und Gestell einzeln) gekauft habe.

    Ein Steuerprogramm verarbeitet nur das, was Du ihm mittels Dateneingabe an Infos zur Verfügung stellst.


    ein Tischgestell ist kein Arbeitsmittel und 1 Arbeitsplatte auch nicht. Ebensowenig wie 1 Monitor allein auch nicht nutzbar ist.

    Aber zusammengebaut ergibt es einen 284,99 Arbeitstisch-Bürotisch ...

    Also sind alles Arbeitsmittel im eigentlichen Sinne. Art und Umfang der Absetzbarkeit sind bei der Begrifflichkeit ja erst einmal unbeachtlich und richten sich nach den Vorschriften des EStG. ;)


    Kann ich also einfach den Schreibtisch als ganzes ansetzen und aufgrund des Wertes < 800 Euro direkt absetzen, obwohl ich die Teile einzeln gekauft habe und natürlich nur einzelne Rechnungen besitze?

    Nutze doch mal Deine Programmhilfe oder auch die Suchfunktion des Forums. ;)


    €dit: Hm ich kann den Mainpost nicht mehr anpassen.

    Genau aus diesem Grund, denn es lässt ansonsten keinerlei Rückschluss der bisherigen Antworten auf den ursprünglichen inhalt der Frage zu.

  • Nutze doch mal Deine Programmhilfe oder auch die Suchfunktion des Forums.

    Danke, ich hab das ja bereits gemacht. Da ich entweder zu blöd bin etwas zu finden oder es keine konkrete Antwort hier für mich gibt, habe ich einen eigenen Thread eröffnet.
    Ich möchte einmal anmerken, dass andere Leute, die zukünftig das gleiche Problem haben, die Suche verwenden und diesen Thread hier finden, dich für deine Antwort verfluchen werden :P



    Genau aus diesem Grund, denn es lässt ansonsten keinerlei Rückschluss der bisherigen Antworten auf den ursprünglichen inhalt der Frage zu.

    Keine Sorge, ich hatte in meinem Beitrag den Hinweis hin was ich warum ändere. Das ist nun rausgeflogen.



    Back to the topic:

    Kann mir nun irgendwer bitte beantworten, was in meiner konkreten Situation das beste ist oder muss ich tatsächlich wegen dieser einen nervigen Frage einen Steuerberater beauftragen und sehr viel Geld zahlen?

  • Entschuldige bitte, aber das sollte doch klar sein, oder nicht?

    Die Antwort unterstellt mir eher, dass ich versuchen würde zu lügen. Das empfinde ich etwas als beleidigend.

    Ich unterstelle garnichts, sondern habe aus Deinen Formulierungen den Schluß gezogen, daß Du ein bestimmtes Ergebnis erwartest und alles dem anpassen möchtest. Wenn das in Deinem Fall nicht so ist und Du nur eine Erklärung für bestimmte Ergebnisse haben möchtest, dann ist ja gut.

  • Kann ich also einfach den Schreibtisch als ganzes ansetzen und aufgrund des Wertes < 800 Euro direkt absetzen, obwohl ich die Teile einzeln gekauft habe und natürlich nur einzelne Rechnungen besitze?

    würdest Du einen selbst zusammengeschraubten Computer nicht absetzen(akitvieren) nur weil Du die Einzelteile selbst zusammengesetzt hast?

  • Danke, ich hab das ja bereits gemacht. Da ich entweder zu blöd bin etwas zu finden oder es keine konkrete Antwort hier für mich gibt, habe ich einen eigenen Thread eröffnet.

    Dann hast Du Deine Programmhilfen aber nicht richtig gelesen. Dann schau doch einfach mal, was Dir die Software bei Eingabe eines Arbeitsmittels unter "Beruflich genutzte Geräte und Einrichtungsgegenstände" nach Eingabe der Höhe der Anschaffungskosten an weiteren Fragen stellt oder an Tipps gibt.


    Ich möchte einmal anmerken, dass andere Leute, die zukünftig das gleiche Problem haben, die Suche verwenden und diesen Thread hier finden, dich für deine Antwort verfluchen werden :P

    Die werden mit zutreffenden Suchworten nicht zu großer Länge wie z.B. GwG o.ä. mittels der erweiterten Forumssuche sicherlich fündig werden.

  • Entschuldige bitte, aber das sollte doch klar sein, oder nicht?

    Die Antwort unterstellt mir eher, dass ich versuchen würde zu lügen. Das empfinde ich etwas als beleidigend.

    Ich unterstelle garnichts, sondern habe aus Deinen Formulierungen den Schluß gezogen, daß Du ein bestimmtes Ergebnis erwartest und alles dem anpassen möchtest. Wenn das in Deinem Fall nicht so ist und Du nur eine Erklärung für bestimmte Ergebnisse haben möchtest, dann ist ja gut.

    Ja ich erwarte ein bestimmtes Ergebnis, da ich eigentlich der Auffassung bin, dass ich Dinge die ich für das Arbeitszimmer angeschafft habe, die ich 100% beruflich nutze bzw. wenn ich das Arbeitszimmer 100% beruflich nutze, ich diese Dinge absetzen kann.
    Nun widerspricht das Ergebnis der Steuersoftware dieser Annahme und ich versuche zu verstehen wieso.


    würdest Du einen selbst zusammengeschraubten Computer nicht absetzen(akitvieren) nur weil Du die Einzelteile selbst zusammengesetzt hast?

    Vom Gefühl her würde ich es ansetzen. Vom Steuerrecht her, weiß ich es nicht. Nur weil ich annehme, dass ich etwas darf, darf ich es nicht auch automatisch. Daher frage ich ja nach, um mich nicht versehentlich strafbar zu machen.

  • Nun widerspricht das Ergebnis der Steuersoftware dieser Annahme und ich versuche zu verstehen wieso.

    Nein, die Software macht genau das, was Du Ihr, bei ggf. auch bestehenden Wahlrechten, sagst, was sie tun soll.


  • würdest Du einen selbst zusammengeschraubten Computer nicht absetzen(akitvieren) nur weil Du die Einzelteile selbst zusammengesetzt hast?

    Vom Gefühl her würde ich es ansetzen. Vom Steuerrecht her, weiß ich es nicht. Nur weil ich annehme, dass ich etwas darf, darf ich es nicht auch automatisch. Daher frage ich ja nach, um mich nicht versehentlich strafbar zu machen.

    Je nach Höhe der Summe der Einzelteile hast du ein zu aktivierendes und über die Nutzungsdauer abzuschreibenden Anlagegut (im Anlagevermögen aufzuzeichnen mit der Summe der einzelnen Anschaffungskosten) oder es bleibt auch als zusammengesetztes Anlagegut unter der Grenze von 800 Euro, dann als GWG.

  • womit wir wieder bei Posting #3 angelangt wären :)

    Na und? Wenn er es halt nicht versteht, erklärt man es ihm, bis es eben verstanden wurde. Dann hätte man ihn auch gleich auf die Forumssuche verweisen können, wo GwG und selbständig nutzbare WG nun wirklich mehr als einmal erläutert wurden. Genauso wie eben auch die Behandlung diverser Bastelarbeiten.