Steuervorauszahlungen bei Landwirtschaft und zusätzlichem Gewerbe

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu Steuervorauszahlungen im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb und einem zusätzlichen angemeldeten Gewerbe.

    Folgende Situation: Mein Mann und ich sind verheiratet und werden zusammenveranlagt bei der Einkommenssteuererklärung. Seit 2021 ist mein Mann im Nebenerwerb in der Landwirtschaft tätig. Mit der Einkommenssteuererklärung von 2022 wurden für uns Steuervorauszahlungen festgesetzt. Seit dem 2. Quartal 2023 hat mein Mann noch zusätzlich ein Gewerbe angemeldet (Steuernummern sowohl für die LW als auch das Gewerbe liegen vor). Für beide Betriebe habe ich in der Einkommenssteuererklärung für 2023 die Einnahmen und Ausgaben eingetragen, zusammen mit den für 2023 geleisteten festgelegten Vorauszahlung. Für das Gewerbe muss ich nun noch die Umsatzsteuererklärung machen. Daher die Frage: Muss/Darf/Soll ich dort ebenfalls (nochmal) die geleistete Vorauszahlung angeben? Oder zählt die lediglich für das Einkommen und die Einnahmen aus der Landwirtschaft? Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

  • Muss/Darf/Soll ich dort ebenfalls (nochmal) die geleistete Vorauszahlung angeben?

    Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind Euer "Privatvergnügen" und haben mit einer EÜR rein gar nichts zu tun. Die sind bei einem Steuerprogramm, welches auch immer Du nutzt, im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter sonstige Angaben zu erklären und dienen ausschließlich dazu, dass das Steuerprogramm eine zutreffende Steuerabrechnung errechnen kann.


    Eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe habt Ihr hoffentlich in Anspruch genommen. Ansonsten sollte Ihr dies einmal überlegen.

  • Einkommensteuervorauszahlungen haben auch in der Umsatzsteuer nichts zu suchen. Dafür macht ihr über die UStVAen (wahrscheinlich quartalsweise) die entsprechenden Vorauszahlungen auf die Jahresumsatzsteuer.