Meine Mutter hat Nießbrauchrecht und hat dadurch die Mieteinnahmen für sich, welche ich dennoch in meiner Einkommenssteuer angeben muss. Wo genau mache ich das denn im WISO Programm?
Nießbrauchrecht der Mutter in meiner Einkommensteuer
- _Jane_Doe_
- Erledigt
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer (ab 2023) verschoben. -
WISO Programm?
Da mußt Du potentiellen Hilfestellern erst einmal verraten, welches Programm Du genau in welcher Version nutzt.
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Meine Mutter hat Nießbrauchrecht und hat dadurch die Mieteinnahmen für sich, welche ich dennoch in meiner Einkommenssteuer angeben muss.
Sicher? Was hat denn der Steuerberater diesbezüglich erläutert, den Ihr hoffentlich vor Abschluss der entsprechenden Verträge aufgesucht habt.
im WISO Programm?
Dann habe ich mal die Windowsversion mit Installation unterstellt und entsprechend verschoben.
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Billy
Hat das Thema aus dem Forum WISO Steuer (ab 2023) nach WISO steuer:Web verschoben. -
Meine Mutter hat Nießbrauchrecht und hat dadurch die Mieteinnahmen für sich, welche ich dennoch in meiner Einkommenssteuer angeben muss.
Sicher? Was hat denn der Steuerberater diesbezüglich erläutert, den Ihr hoffentlich vor Abschluss der entsprechenden Verträge aufgesucht habt.
"Die Mieteinnahmen, das wird Ihnen zugerechnet", sagte er.
Ich fragte mehrmals nach, ob ich Einkünfte angeben muss, welche ich tatsächlich gar nicht habe.
Das sagte mein Steuerberater, nachdem er die Urkunde zur Einsicht bekomen hat.
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"Die Mieteinnahmen, das wird Ihnen zugerechnet", sagte er.
Ich fragte mehrmals nach, ob ich Einkünfte angeben muss, welche ich tatsächlich gar nicht habe.
Bei Vorbehaltsnießbrauch (Mutter hat an Dich übertragen und sich das Nutzungsrecht bzw. die Einnahmen aus der Vermietung vorbehalten) hat Deine Mutter die Einnahmen zu versteuern.
Das sagte mein Steuerberater, nachdem er die Urkunde zur Einsicht bekomen hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese Aussage im Falle eines vereinbarten Vorbehaltsnießbrauchs so gemacht hat. Dann solltest Du ihn nochmals fragen und ggf. die Erklärung von ihm erstellen lassen.
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"unentgeltliches Nießbrauch" wird es im Dokument genannt.
Ich konnte mir das auch nicht vorstellen, als er mir das sagte. Ich fragte mehrfach nach, da es nicht in meinen Kopf wollte, was er da sagte. Deswegen erinnere ich mich sehr gut an diesen Moment.
Bis letztes Jahr hat er die Erklärungen ja auch gemacht, dieses Jahr sollte es günstiger werden und ich wollte das selbst erledigen.
Das ist nun die erste Hürde, die ich erfragen wollte.
Aber gut, dann versuche ich mich später an der nächsten Hürde hier im Forum
Dankeschön!