Mein Büro Frage zu Barzahlungen

  • Hallo,


    ich habe 2 Fragen:


    Ich habe ein Nebengewerbe und bin umsatzsteuerpflichtig.


    Grundsätzlich sind mir Überweisungen am Liebsten. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass jemand schnell bar zahlen möchte.


    Gibt es ein einfaches Beispiel wie ich das in Mein Büro verbuche?


    Ausgabe ins Verrechnungskonto buchen oder? Ein Kassensystem habe ich ja nicht, nur meinen Geldbeutel.

    Muss ich das 2x bei EÜR verbuchen, also Einnahme und Privatentnahme, wenn es im "Geldbeutel" bleibt oder reicht 1x buchen, also Einnahme?

    Welches Buchungskonto muss ich hier auswählen?


    Die zweite Frage ist, wie wichtig ist die Zuordnung von Buchungskonten? Was passiert, wenn ich eine falsche Kategorie auswähle, aber der Steuersatz stimmt?

    Bei von mir erstellten Rechnungen muss ich ja auch kein Buchungskonto hinzufügen, sondern verlinke es direkt mit der Rechnung?


    Ich lese viel hier im Forum, aber ein konkretes Beispiel genau für so einen Zweck finde ich leider nicht.


    Vielen Dank. :thumbsup:

  • kommt ganz drauf an, wenn bar Deine Haupteinnahmequelle ist, wie bei Marktverkäufern zB. ist eine rechtssichere Kasse Pflicht.

    Wenn es nur einen kleinen Teil Deiner Einnahmen ausmacht, so wie bei mir, dann könntest Du eventuell auch die Bareinnahmen übers Kassenbuch machen.

    Rechnung schreiben und auf bezahlt setzen mit Herkunft Kassenbuch.

    Dann häuft sich mit der Zeit ein Bargeldbestand, den zahlst Du auf Dein Geschäftskonto ein. Dazu eine Umbuchung im Kassenbuch anlegen und den Zahlungseingang der Bank dann als Umbuchung Kassenbuch deklarieren.

    Den Ablauf aber bitte von Deinem Steuerberater absegnen lassen, damit Du safe bist. Meine Vorgehensweise habe ich mit meinem Stb besprochen, muss aber nicht zwingend bei Dir anwendbar sein.

  • Wenn Du keiner Kassenpflicht unterliegst und weniger Bareinnahnen als Überweisungen-Einnahmen hast, empfiehlt sich das Kassenbuch zu vermeiden und über Verrechnung die Bareinahme zu buchen.

    _______________
    Signaturtipp:

  • kommt ganz drauf an, wenn bar Deine Haupteinnahmequelle ist, wie bei Marktverkäufern zB. ist eine rechtssichere Kasse Pflicht.

    Wenn es nur einen kleinen Teil Deiner Einnahmen ausmacht, so wie bei mir, dann könntest Du eventuell auch die Bareinnahmen übers Kassenbuch machen.

    Rechnung schreiben und auf bezahlt setzen mit Herkunft Kassenbuch.

    Dann häuft sich mit der Zeit ein Bargeldbestand, den zahlst Du auf Dein Geschäftskonto ein. Dazu eine Umbuchung im Kassenbuch anlegen und den Zahlungseingang der Bank dann als Umbuchung Kassenbuch deklarieren.

    Den Ablauf aber bitte von Deinem Steuerberater absegnen lassen, damit Du safe bist. Meine Vorgehensweise habe ich mit meinem Stb besprochen, muss aber nicht zwingend bei Dir anwendbar sein.

    Muss ich das Geld tatsächlich einzahlen oder reicht es einfach, wenn ich eine Rechnung erstelle und die Zahlung mit der Rechnung als bezahlt markieren?


    Grundsätzlich wird Kassenbuch und Verrechnungskonto immer gemeinsam verwendet. Aber was ist nun richtig? Ich habe keine Kassenpflicht. Ich bekomme überwiegend zu 90% die Rechnungen überwiesen.

  • Muss ich das Geld tatsächlich einzahlen

    wenn nicht, werden die Beträge Jahr für Jahr vorgetragen und häufen sich.

    Kommt nun nach z.B. 5 Jahren der Prüfer und will den Konto-Betrag sehen, musst Du dafür sorgen dass dieser auch in der abschließbaren Blechkasse ist.

  • Das Geld kannst Du aufs Geschäftskonto einzahlen, einmal im Monat, oder wann auch immer oder Du ziehst es Dir mit Privatentnahme vom Kassenbuch.

    Ich persönlich würde das Kassenbuch vorziehen da es viel übersichtlicher ist als das Verrechnungskonto. Mein Steuerberater sieht das Kassenbuch nicht als rechtssichere Barkasse an und er ist der Auffassung dass man darüber sein Bargeldbestand "verwalten" "dokumentieren" kann.

  • Wie eine Bareinnahme dem Konto 1000 Kasse zugeordnet wird.

    Ich würde simpel Konto 1000 Kasse an Umsatzerlöse xyz (Buchungstext Zahlungseingang RG 123456) händisch buchen.

    Du bist ja nicht der Fragende aber ich antworte Dir trotzdem. Rechnung erstellen, Zahlungsstatus auf vollständig bezahlt, Herkunft der Zahlung auf Kassenbuch einstellen, -> erzeugt automatischen Zahlungseingang im Kassenbuch der zur Rechnung verknüpft ist.

  • Ich möchte gerne nochmal auf die Ausgangsfragen zurück:


    Frage 1: Spielt es bei EÜR eine Rolle, welche Steuerkategorie ich wähle, solange 19% ausgewählt ist? Bei Einnahmen verweise ich auf die Rechnung, bei Ausgaben bin ich mir oft nicht sicher, ob diese oder diese Kategorie jetzt zu wählen ist.


    Frage 2: Muss ich Bareinnahmen tatsächlich auf mein Konto einzahlen und in der Software entsprechend verbuchen? Theoretisch dürfte ich ja auch eine reine Excelliste führen, wo die Einnahmen/Ausgaben gegenübergestellt sind. Geht das was bisher in den Kommentaren geschrieben wurde nicht schon eher in "doppelte Buchführung"? Es würde doch m.W. reichen, wenn ich den Betrag ins Kassenbuch oder Verrechnungsbuch "1x" aufführe? Da kommt dann auch schon die 3. Frage.


    Frage 3: Ich habe in MeinBüro Kassenbuch, Verrechnungskonto, Geschäftskonto und PayPal eingebunden. Wo muss eine Bareinnahme rein, Kassenbuch oder Verrechnungskonto oder ist es bei der EÜR vollkommen egal? Das ist leider sehr verwirrend.


    Vielleicht ist es jetzt nochmal etwas verständlicher dargestellt von meiner Seite. Ich denke, die Fragen stellen sich viele. Ich habe leider noch keinen wirklich passenden Steuerberater gefunden, daher hoffe ich auf eure Unterstützung. :)

  • Hallo,


    Hier läuft vieles beratungswürdig.

    Grundsätzlich sind mir Überweisungen am Liebsten. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass jemand schnell bar zahlen möchte.

    Mache Dir klar, was Kassenpflicht bedeutet, ob Du ihr unterliegst und ob Du sie vermeiden kannst.

    Ein Kassensystem habe ich ja nicht, nur meinen Geldbeutel.

    Das Kassenbuch in MB kann ich nur empfehlen, wenn Du der Kassenpflicht unterliegst.

    Sonst würde ich aufhören damit zu arbeiten:

    Ausgabe ins Verrechnungskonto buchen oder?

    JA! Bar Einnahmen über den Weg der Rechnung in das Verrechnungskonto und

    Bar Ausgaben werden direkt in das Verrechnungskonto gebucht.

    Einnahmen der Rechnungen werden so gut wie immer auf Erlöse 8400 zugeordnet.

    Innerhalb der Rechnung Eingabemaske Zahlungsstatus gehen und dort wählst Du Verrechnungskonto (für bar)

    Ausgaben können unterschiedliche Konten haben. Da recherchiere selbst.

    Muss ich das 2x bei EÜR verbuchen, also Einnahme und Privatentnahme, wenn es im "Geldbeutel" bleibt oder reicht 1x buchen, also Einnahme?

    Immer nur 1x buchen, höchstens zusätzlich umbuchen, aber wenn du 2 x buchst, wird die EÜR falsch.

    Einnahme und Privatentnahme muß ein je eigenständiger vollständiger Buchungsvorgang sein. Nichts summiert abkürzen.

    Die zweite Frage ist, wie wichtig ist die Zuordnung von Buchungskonten? Was passiert, wenn ich eine falsche Kategorie auswähle, aber der Steuersatz stimmt?

    Bei einfachen EÜR'ln ist die 100 %ige Buchungskategorie nicht relevant.

    Muss ich das Geld tatsächlich einzahlen oder reicht es einfach, wenn ich eine Rechnung erstelle und die Zahlung mit der Rechnung als bezahlt markieren?

    Bargeld mußt Du nicht einzahlen um Bar erhaltenes Geld für Rechnung einzuzahlen, gehe über Verrechnung. Es wird verbucht, die Herkunft ist nicht weiter bekannt, da bar.

    Bei Überweisung ordnest Du das erhaltene Geld der Rechnung zu. Das Buchungskonto 8400 ist in der Rechnung hinterlegt



    Frage 1: reicht aus bei EÜR'ln, du wirst aber auch sehr bald sicherer welches Konto das Beste ist.

    Frage 2: Nein. Bareinnahmen werden nicht auf das Bankkonto gezahlt. Letzter Teil JA

    Frage 3: Bareinahmen zu einer Rechnung ins Kassenbuch oder in Verrechnung?

    Wenn Du nicht der Kassenbuchpflicht unterliegst, laß die Finger vom Kassenbuch. Mache es dir einfach: über Verrechnungskonto.

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    Signaturtipp:

  • Grundsätzlich wird Kassenbuch und Verrechnungskonto immer gemeinsam verwendet. Aber was ist nun richtig? Ich habe keine Kassenpflicht. Ich bekomme überwiegend zu 90% die Rechnungen überwiesen.

    Da würde ich darüber nachdenken, warum du Kassenbuch grundsätzlich machst.

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    Signaturtipp:

  • Moin,

    Bareinnahmen ohne Kassenbuch erfassen

    Wenn Unternehmer ihre Einnahmen-Überschussrechnung mit einer einfachen Belegablage ermitteln, müssen sie ihre Belege über Einnahmen und Ausgaben geordnet ablegen. Es reicht aus, wenn sie auf ihrer Ausgangsrechnung vermerken, ob und wann der Kunde bar gezahlt hat.

    Bei einer EDV-Buchführung sollte

    • das Konto "Kasse" 1000 beim SKR 03 bzw. 1600 beim SKR 04 nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich ein vollständiges Kassenbuch geführt wird,
    • ohne Kassenbuch das Konto "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam" 1370 beim SKR 03 bzw. 1485 beim SKR 04 verwendet werden.

    Besser und zweckmäßiger ist es jedoch, wenn

    • die Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet wird.

      Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse

    • bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird.

      Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen

    Der Tipp mit den Barzahlungen über Privateinnahmen ließe sich in MB relativ leicht mit einer manuellen Buchung erledigen.

  • Hallo, hier die Gründe zum Eigenstudium.

    Bisher hast Du noch nicht erklärt warum Du das Kassenbuch so vehement ablehnst, gibts dafür Gründe?

    Ich hab meine Gründe warum ich das Kassenbuch empfehle, ja dargestellt

    Gründe zum Abraten des Kassenbuches:

    1. Das Mein Büro Forum enthält genug Ratschläge diesbezüglich. Insofern habe ich die Kenntnis darüber vorausgesetzt
    2. Man muß täglich einen Kassenbericht erstellen.
    3. Machst Du freiwillig Kassenbuch, handelst Du Dir bei Fehlern unnötigerweise Sanktionen ein, die Dir sonst nicht drohen: Zuschätzungen seitens des Finanzamts.

    Vorteil des Kassenbuches: Der Warnhinweis: Es gibt nicht die Möglichkeit in einen negativen Saldo zu buchen. Diesen Hinweis gibt es nicht im Verrechnungskonto: "Weniger als null darf nie im Geldbeutel sein".


    Links:

    1. BUHL Forum: Kassenbuchpflicht Kassenbelege eintragen (siehe dort die 3 PDF Anhänge)
    2. BUHL Forum: Barausgabe verbuchen
    3. BUHL Forum: Barzahlungen über Kasse oder Verrechnungskonto
    4. Haufe: EÜR-Rechner brauchen kein Kassenbuch zu führen
    5. experto: Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen kein Kassenbuch führen
    6. RWP: Anforderungen an das Kassenbuch
    7. selbststaendig: Ab wann Kassenbuch führen?
    8. IHK Anforderungen an die Kassenführung
    9. weclapp: Was ist der Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch?
    10. deubner-steuern: Kasse n. GoBD: Anforderungen und Fehler

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    5 Mal editiert, zuletzt von SAMM ()

  • danke für die ganzen links, werde ich mir mal durchlesen.

    Von einem täglichen Kassenbericht weiss ich nichts, ich schreibe nur ins Kassenbuch wenn es Ein oder Ausgänge gibt.

    Dass man im Kassenbuch immer soviel Guthaben drin haben muss, wie man ausgeben will, ist verständlich. Buchungen mit Ausgaben müssen immer gedeckt sein/werden mit Guthaben oder mit Ausgleichsbuchung. Dafür habe ich immer einen korrekten Bargeldbestand dokumentiert.