Korrektur der Ersatzbemessungsgrundlage

  • Es wurden Aktien verkauft, für die der Bank keine Anschaffungskosten vorlagen (da aus früherem MA-Aktienprogramm aus UK übertragen), daher wurde die Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt.
    Die Anschaffung erfolgte zwischen 2005 und 2008.

    Daher soll die Ersatzbemessungsgrundlage korrigiert werden.


    Bei der Erfassung der Steuerbescheinigung wurden folgende Angaben gemacht:

    "Sollen die Werte der Steuerbescheinigung überprüft und ggf korrigiert werden? " -> mit JA beantwortet

    Zu korrigierende Beträge - Ersatzbemessungsgrundlage - angehakt und Betrag auf 0,- gesetzt.


    Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Steuerberechnung im Programm.

    Bei der Prüfung des Steuerbescheids wird auch keine Abweichung aus der Nichtanerkennung der Korrektur gezeigt.


    Daher die Frage:
    Ist die Eingabe wie oben beschrieben richtig?