Abschreibung Haus

  • Dir geht es aber um die Software WISO Vermieter, oder?


    Ansonsten hat das nichts mit Verjährung zu tun, sondern schlicht und einfach mit der AfA (Absetzung für Abnutzung). Und diese fällt im Rahmen der Abschnittsbesteuerung immer an, selbst bei Eigennutzung. Nur kann man sie dann, außer vielleicht anteilig bei einem Arbeitszimmer, nicht abziehen.