Ausländische Betriebsausgaben wie in Einkommensteuererklärung angeben?

  • Hallo,

    ich habe ein Gewerbe (hauptberuflich) und mache gerade mit Wiso Steuer meine Einkommensteuererklärung (inkl. EÜR) für 2023. Nun bin ich mir bei den ausländischen Betriebsausgaben (Waren- und Dienstleistungseinkauf im EU- und Nicht-EU-Ausland) nicht sicher, wie ich die Beträge in die Software einzutragen habe. Eigentlich muss ich doch den Nettobetrag eintragen und den Steuersatz auf 0% stellen, da ich ja de facto keine Steuern bezahlt habe, sondern lediglich in der Umsatzsteuererkärung die Steuern erklärt und bei der Vorsteuer wieder abgezogen habe. Oder habe ich da einen Denkfehler?


    (Unsicher machen mich auch die Erläuterungen in der Wiso-Software, in denen nichts von ausländischen Betriebsausgaben steht und der 0%-Satz lediglich für die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen angegeben wird.)


    PS: Falls der Thread im "Einkommensteuer-Unterforum" besser aufgehoben ist, kann er gerne verschoben werden.

  • Eigentlich muss ich doch den Nettobetrag eintragen und den Steuersatz auf 0% stellen, da ich ja de facto keine Steuern bezahlt habe, sondern lediglich in der Umsatzsteuererkärung die Steuern erklärt und bei der Vorsteuer wieder abgezogen habe. Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Vielleicht solltest Du dann forenübergreifend einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten nutzen oder auch eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Betracht ziehen.

  • Einen Steuerberater habe ich nicht. Und die Forensuche habe ich natürlich benutzt und habe mir die entsprechenden Threads durchgelesen, dort aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

  • Gianluca es geht um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer (die abgegeben wurde, also kein Problem mit RC).


    ThomasR Die Eingaben in der EÜR müssen zum einen in den Aufwandskonten erscheinen (netto). Früher war auch die ermittelte Umsatzsteuer und die Vorsteuer in der EÜR anzugeben, wird aber von den meisten Finanzämtern nicht mehr verlangt. Steuersatz müsste 19% USt/19% VSt sein, da diese ja berechnet wird.

  • ... nicht um die Umsatzsteuer (die abgegeben wurde, also kein Problem mit RC).

    Das war auch mein erster Gedanke, aber angesichts dieser Formulierung habe ich da doch so meine Zweifel:

    (Unsicher machen mich auch die Erläuterungen in der Wiso-Software, in denen nichts von ausländischen Betriebsausgaben steht und der 0%-Satz lediglich für die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen angegeben wird.)

    Das kann er aber nur selber aufklären. Deshalb aber auch der Hinweis auf die Forumssuche, da es eigentlich keinen Sachverhalt gibt, der nicht irgendwie schon aufgekommen ist.

  • Ich versuche das Problem noch mal zu konkretisieren:

    In der Eingabemaske von Wiso Steuer wird bei den Ausgaben nicht unterschieden in inländische und ausländische Ausgaben. Bei ausländischen Betriebsausgaben bin ich ja selbst für die Erklärung der Umsatzsteuer zuständig (Steuerschuldumkehr), was ich in meinen Umsatzsteuervoranmeldungen und der Umsatzsteuererklärung natürlich auch mache, einmal als (fiktive) Umsatzsteuer sowie als abziehbare Vorsteuer, um wieder bei 0 rauszukommen.


    Diese Eingabemöglichkeiten gibt es aber in Wiso Steuer bei der Erstellung der Einkommenssteuer/EÜR nicht. Hier kann ich für jede Betriebsausgabe lediglich den Steuersatz einstellen (19%, 7%, 0%). Und dann gibt es in der Betriebsausgaben-Übersicht eine Zeile "Abziehbare Vorsteuerbeträge (automatisch ermittelt)" in der das Programm automatisch die bei den Betriebsausgaben eingetragenen bzw. berechneten Umsatzsteuerbeträge summiert. Tatsächlich gezahlt habe ich ja aber gar keine Umsatzsteuer auf ausländische Betriebsausgaben (ausgenommen evtl. Einfuhrumsatzsteuer). Also denke ich mir, dass ich bei der Eintragung der ausländischen Betriebsausgaben den Prozentsatz auf 0% stellen müsste, damit das Programm hiervon keine abziehbare Vorsteuer deklariert.


    Auf der anderen Seite sind die ausländischen Betriebsausgaben streng genommen ja keine steuerfreien Ausgaben, sondern es gilt der allgemeine Steuersatz von 19%, weshalb es mir irgendwie auch nicht ganz richtig vorkommt, hier 0% anzugeben. Vielleicht habe ich aber einfach einen Knoten in meinen Gedanken.

  • Es gibt für solche Fälle gesonderte Konten in den Kontenrahmen (im Bereich Wareneinsatz für Lieferungen bzw. sonstige für die innergemeinschaftlichen Leistungen). Hier kannst du die entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel eintragen und diese Konten werden auch in der EÜR richtig zugeordnet.

  • Es gibt für solche Fälle gesonderte Konten in den Kontenrahmen (im Bereich Wareneinsatz für Lieferungen bzw. sonstige für die innergemeinschaftlichen Leistungen). Hier kannst du die entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel eintragen und diese Konten werden auch in der EÜR richtig zugeordnet.

    Vielen Dank für den Hinweis. Bisher mache ich meine Buchhaltung/EÜR noch mit Exel-Tabellen, überlege aber, auch aufgrund dieser Problematiken, in Zukunft auf eine Softwarelösung umzustellen.

  • Ich bin davon ausgegangen, dass dieses genutzt wird. Mit der ganz einfachen EÜR im Modul Einkommensteuer können diese Betriebsausgaben nur mit den anderen zusammen in den einzelnen Zeilen eingetragen werden. Da sich Umsatzsteuer und Vorsteuer ausgleichen (außer bei Kleinunternehmern, die die Vorsteuer nicht ziehen dürfen), müssen diese mMn nicht gesondert eingetragen werden.

  • Ich habe das Modul EÜR bisher noch nicht genutzt. Nun bin ich dabei eine kleine Test-EÜR anzulegen, um sie dann in in einer Test-Einkommensteuererklärung zu übernehmen, damit ich sehe, wie die ausländischen Betriebsausgaben dort eingefügt werden.


    Nun stehe ich aber beim Modul EÜR vor einem ähnlichen Problem. Dort muss ich ja für jede Buchung den Steuersatz angeben. Das ist aus meiner Sicht leider nicht selbsterklärend. Ich habe mir natürlich die Programmerläuterungen durchgelesen, in denen es aber auch nicht eindeutig steht.


    Wenn ich etwas im EU-Ausland (Gemeinschaftsgebiet) einkaufe, stelle ich als Steuersatz aus der Vorauswahlsmaske folgendes ein:


    "EU USt 19 % mit VSt-Abzug 19 %."


    So lese ich es zumindest in den Erläuterungen.


    Schwieriger wird es, wenn ich Dienstleisungen, die ich in einem Drittland (Nicht-EU-Ausland) einkaufe, buchen möchte. In der Erläuterungen finde ich nur folgendes Beispiel:


    Erwerb - Unternehmer von Unternehmer aus Drittland = Einfuhr

    Beispiel: Wir (Computerhändler A) kaufen von einem Großhändler (D) mehrere Kopierer aus der Türkei in Höhe von 10.000 €.

    steuerfreie Einfuhren3559 Keine 62



    Das Konto 3559 musste ich überhaupt erstmal aktivieren. Wenn ich da dann die Steuerautomatik aktiviere, werde in der Kontoeinstellungen folgende Bezeichnungen vorausgefüllt:


    Kontenbezeichnung: Steuerfreie Einfuhren

    Kategorie: Freundleistungen und Wareneinsatz

    Steuerschlüssel: Umsatzsteuerfrei (Einkauf)


    Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das auch für "Andere/sonstige Leistungen" aus einem Drittland gilt (§13b UStG, Absatz 2, Satz 1), bei der ja ebenfalls die Steuerschuldumkehr gilt. Weißt das zufällig von euch jemand? Oder sind hier nur Warenlieferungen gemeint?


    In der Steuersatz-Auswahlmaske gibt es sonst noch folgende in Frage kommende Möglichkeiten:


    - Steuerfreie Leistung (§13b UStG)

    - Umsatzsteuer §13b UStG 19% EU-Unternehmer

    - Umsatzsteuer §13b UStG 19% Andere Leistungen

    - Umsatzsteuer §13b UStG 19% o.Vorst. EU-Unternehmer


    Dann wäre wieder die Frage, auf welches Konto ich das buchen müsste?

  • Dann wäre wieder die Frage, auf welches Konto ich das buchen müsste?

    Vielleicht solltest Du diesbezüglich einfach einmal forenübergreifend die erweiterte Forumssuche nutzen. Das ist ja kein Problem der Programmbedienung, sondern geht um grundsätzliche Steuerkenntnisse in diesem Bereich. Oder aber

    auch eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Betracht ziehen.


    Und dann muss man eben jede Software und deren Module auf seine Bedürfnisse einstellen. Nicht jeder benötigt alle Konten und deshalb ist eben, aus Gründen der Übersichtlichkeit, eine Vorauswahl für die häufigsten Sachverhalte getroffen worden.

  • Für Dienstleistungen gibt es gesonderte Konten, denn das sind definitiv keine Lieferungen! Liefern kannst du nur Dinge, die greifbar sind. Du hast doch am Schluss schon den richtigen Steuersatz genannt - Drittland ist nicht EU und nicht Deutschland, also was bleibt übrig?

  • Ich wollte mich noch mal für eure Hinweise bedanken!


    Zum anderen möchte ich für alle, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt ähnliche Fragen/Probleme haben, meine Erkenntnisse zusammenfassen:


    Im EÜR-Modul buche ich ausländische Betriebsausgaben bzw. Ausagben für Waren und Dienstleistungen wie folgt:

    1) Innergemeinschaftlicher Erwerb: Konto 3425 (Innergemeindschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer)

    2) Bezug von sonstigen Leistungen aus einem EU-Land: Konto 3123 (Son. Leist. EU Unt. 19 %)

    3) Sonstige Leistungen aus einem Drittland: Konto 3125 (And. Leist. aus.Unt. 19 %)


    Über viel Ausprobiererei habe ich dann auch herausgefunden, wie ich meine ausländischen Ausgaben manuell im Modul Einkommensteuererklärung eintragen muss. Und zwar musste ich tatsächlich den Steuersatz auf 0% stellen, damit das Programm nicht Umsatzsteuerbeträge berücksichtigt, die ich gar nicht gezahlt habe.


    Auch wenn ich mir recht sicher bin, dass ich es jetzt richtig gemacht habe, sind meine Angaben natürlich ohne Gewähr. Aber vielleicht hilft es ja trotzdem dem einen oder anderen.

  • Gianluca es geht um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer (die abgegeben wurde, also kein Problem mit RC).


    Und zwar musste ich tatsächlich den Steuersatz auf 0% stellen, damit das Programm nicht Umsatzsteuerbeträge berücksichtigt, die ich gar nicht gezahlt habe.

    also doch um USt, - im erweiterten Sinne ;)

    man muss sich fragen, warum mit der vereinfachten EÜR im Einkommensteuermodul herumgepfriemelt wird, wenn doch etwas komplexere Fälle wie IGE oder Einfuhren Drittländer anfallen und gebucht werden müssen.

    Sich diese ganz einfach im eigenen EÜR-Modul abbilden u. buchen lassen. Und diese EÜR dann als Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb in die eigentliche EStE einbinden lässt.