Skonto-Abzug - habe ich was übersehen?

  • Hallo allemiteinander,


    ich arbeite seit vorgestern mit Mein Geld Prof. 2025 und bin bis jetzt ziemlich begeistert. Ich habe noch nie eine Finanzsoftware so schnell und elegant mit meinen Banken verbunden.


    Allerdings tritt gerade eine nicht unwichtige Frage auf:

    Ist im Modul Zahlungsverkehr kein Skonto-Abzug vorgesehen? Der Ist im B2B-Zahlungsverkehr in vielen Bereichen üblich, und es wäre sehr hilfreich, wenn ich den nicht händisch, sondern mit einem Klick, automatischer Berechnung und automatischer Angabe im Verwendungszweck auslösen könnte. Andere Zahlungsprogramme beherrschen das.


    Viele Grüße


    Johannes Alberts

  • Ist im Modul Zahlungsverkehr kein Skonto-Abzug vorgesehen?

    Nein.

    Der Ist im B2B-Zahlungsverkehr in vielen Bereichen üblich

    Mein Geld ist primär eine Finanzverwaltungssoftware für den privaten Sektor. Kann zwar etwas Buchhaltung, ist aber keine Buchhaltungs- oder B2B-Software.

    Andere Zahlungsprogramme beherrschen das.

    Die dann aber mit Sicherheit eine andere Zielgruppe haben.

  • Wenn die Software primär für den privaten Sektor ist, wofür sind dann EÜR und GuV vorgesehen? Ich habe mit ein paar anderen Finanzsoftware-Produkten gearbeitet, und die waren nicht groß anderes aufgestellt, was den Funktionsumfang angeht.

    Was den meisten fehlt, ist natürlich der rudimentäre Buchhaltungs-Teil, den "Mein Geld" hat. Die Finanzbuchhaltung hat andere Ansprüche. Eigentlich schade, mit einer Skonto-Funktion wäre das wirklich ein rundes Paket für Zielgruppen wie mich (kleine Handwerksbetriebe).

  • Wenn die Software primär für den privaten Sektor ist, wofür sind dann EÜR und GuV vorgesehen?

    Daß die Priorität auf dem privaten Sektor liegt, schließt doch nicht aus, daß sie auch geschäftlich genutzt werden kann. Aber da muß man dann halt mit den Einschränkungen leben.


    Aber wie dem auch sei: fakt ist, den Skonto-Abzug gibt es nicht. Was Dich nicht daran hindert, einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag einzureichen. Habe aber keine Ahnung, ob der Umsetzungschancen hat.

  • Hallo miwe4,


    Sie haben meinen letzten Beitrag gesperrt bzw. zur Überprüfung gemeldet. Das lässt mich vermuten, dass Sie nicht verstanden haben, was ich Ihnen mitteilen wollte. Ich erläutere meinen Post kurz:


    Ich habe ein Problem mit der (ansonsten hervorragenden) Software geschildert und um Hilfe gebeten. Die Beiträge von Gianluca und Billy waren hilfreich. Ihr Beitrag (Problem tritt selten auf) kostete nur Zeit, weil er sich nicht mit dem Problem an sich, sondern mit der Häufigkeit beschäftigt. Das ist so, als ob die Geschäftsleitung von Boeing verlauten ließe: "Tür fliegt beim Fliegen aus dem Rumpf. Bisher nur einmal aufgetreten. Problem kann nicht groß sein."


    Ok, übertreiben macht anschaulich.


    Viele Grüße


    Johannes Alberts

  • Sie haben meinen letzten Beitrag gesperrt bzw. zur Überprüfung gemeldet.

    Nun ja, besonders freundlich formuliert war er nicht. Ich bin der festen Überzeugung, daß miwe4 sich wohl überlegt hat, was er schreibt. Und:

    Ihr Beitrag (Problem tritt selten auf) kostete nur Zeit, weil er sich nicht mit dem Problem an sich, sondern mit der Häufigkeit beschäftigt.

    Was ja indirekt schon ein Gradmesser dafür sein kann, wie oft dieser Vorschlag beim Support herangetragen wird und damit auch verrät, warum vielleicht bisher an dieser Stelle seit damals keine Änderung kam. Außerdem konntest Du Dich über den Link über die damalige Diskussion informieren, wo ja auch auf eine andere Software verwiesen wurde.

    Also bitte nicht gleich persönlich nehmen, wenn ein Wunsch/Vorschlag nicht so positiv aufgenommen wird bei anderen Anwendern.

    Das ist so, als ob die Geschäftsleitung von Boeing verlauten ließe: "Tür fliegt beim Fliegen aus dem Rumpf. Bisher nur einmal aufgetreten. Problem kann nicht groß sein."

    Ok, übertreiben macht anschaulich.

    Na ja, hier reden wir aber eher über das Problem: der Klapptisch ist meiner Ansicht nach zu klein, finde ich.

  • mit einer Skonto-Funktion wäre das wirklich ein rundes Paket für Zielgruppen wie mich (kleine Handwerksbetriebe).

    Vorschlag für einen kleinen Handwerksbetrieb zum Nachdenken ;)

    Warum splittest Du nicht den Zahlungs,-oder Eingangsbetrag wenn Skonto gewährt/gezogen wurde.

    Der Betrag steht ja meist auf der Rechnung, oder man nimmt kurz den Taschen/Tischrechner z. Hand. Also Rechnungsbetrag aufsplitten in tatsächlich geflossenem Betrag, den Unterschiedsbetrag der Kategorie 3736 erhaltene Skonti o. 8736 gewährte Skonti zuweisen.

    Ich habe Kategorien mit Sachkontennummern Kontenplan 3 angelegt. Damit könnte ich alle Anmeldungen/Erklärungen ausdrucken und die Zahlen in Elster-Online in die jeweiligen Formulare eintragen

  • Das würde bestimmt funktionieren, allerdings erledige ich meine Buchhaltung seit 1997 mit Lexoffice. Die Lexware-Buchhaltungssoftware verbucht Skonto fast automatisch. Ich könnte auch direkt aus dem Lexware-Buchhalter heraus meinen Zahlungsverkehr erledigen, allerdings habe ich festgestellt, dass meine Fehler nur dann sichtbar werden, wenn ich meine Eingangsrechnungen nicht mit meiner Finanzbuchhaltungs-Software erledige.


    Es geht also hier nur um den reinen Zahlungsverkehr, und aus Gründen der Bequemlichkeit würde ich mir den Skontoabzug per Tischrechner gern ersparen.

    Also sicherlich ein Luxusproblem (der Klapptisch, ich gebe Billy Recht).

  • Es geht also hier nur um den reinen Zahlungsverkehr, und aus Gründen der Bequemlichkeit würde ich mir den Skontoabzug per Tischrechner gern ersparen.

    Wobei Du da nicht mal den Taschenrechner auf dem Tisch brauchst. Einfach in dem Betragsfeld den Betrag x ,97 eingeben.

    Also sicherlich ein Luxusproblem (der Klapptisch, ich gebe Billy Recht).

    Na ja, Luxus nicht unbedingt. Wäre ja praktisch, wenn man einfach ein Skonto = ja anklickt und der Betrag automatisch reduziert werden würde. D.h., ein Klick ersetzt das eingeben von "x ,93" - o.k., ist ein Luxusproblem ;)

  • würde bestimmt funktionieren, allerdings erledige

    ah, Du hast also das "allerdings" :D

    Vorschlag mit Kategorien schnell vergessen !!

    Die Lexware-Buchhaltungssoftware verbucht Skonto fast automatisch.


    da wird man sogar gefragt wie mit dem fehlenden Restbetrag verfahren möchte. Als OP weiterführen oder als Skto etc. ausbuchen.

    wenn ich meine Eingangsrechnungen nicht mit meiner Finanzbuchhaltungs-Software erledige.

    verstehe ich. Da wird einfach der überwiesene Betrag in die Buchhaltung übernommen und somit Geld verschenkt. Schon eine Ehrenmedaille vom Finanzamt bekommen?

    Ich wünsch Dir für Deinen Verbesserungsvorschlag mal toi toi toi ;)

    Ich werde weiter ohne auskommen.

  • Nein, der überwiesene Betrag wird in der Buchhaltung mit dem passenden, offenen Posten verglichen. Die Software stellt dann die Differenz zur Disposition. Das hast Du doch selbst oben geschrieben. Den passenden Buchungssatz für den Skontobetrag erzeugt die Software, wenn der Betrag als Skonto gekennzeichnet wird. Wenn in der Rechnung zwei Vorsteuersätze verwendet werden, teilt die Buchhaltunssoftware sogar den Betrag auf Wunsch anteilig auf und erzeugt zwei Buchungssätze. Das passt schon und ich denke nicht, dass ich da was verschenke.

  • Das würde bestimmt funktionieren, allerdings erledige ich meine Buchhaltung seit 1997 mit Lexoffice. Die Lexware-Buchhaltungssoftware verbucht Skonto fast automatisch. Ich könnte auch direkt aus dem Lexware-Buchhalter heraus meinen Zahlungsverkehr erledigen, allerdings habe ich festgestellt, dass meine Fehler nur dann sichtbar werden, wenn ich meine Eingangsrechnungen nicht mit meiner Finanzbuchhaltungs-Software erledige.


    Es geht also hier nur um den reinen Zahlungsverkehr, und aus Gründen der Bequemlichkeit würde ich mir den Skontoabzug per Tischrechner gern ersparen.

    Also sicherlich ein Luxusproblem (der Klapptisch, ich gebe Billy Recht).

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen! Mein Geld ist eine Finanzapp für den privaten Gebrauch, LexOffice ist ein Buchhaltungsprogramm. Völlig unterschiedliche Adressaten.

    Wobei mich wundert, LexOffice gibt es erst wenige Jahre, aber nicht seit 1997. Da scheint mir noch mehr durcheinander geraten zu sein.

  • Hallo G511,


    bitte erst lesen, dann antworten. Ich vergleiche "Lexoffice" nicht mit "Mein Geld". Gianluca gab mir buchhalterische Ratschläge für "Mein Geld", und ich habe kurz umrissen, warum ich "Mein Geld" nicht für die Buchhaltung, sondern ausschließlich für den Zahlungsverkehr einsetzen möchte. Zudem scheint mir "Mein Geld" nicht GoB-konform zu sein.


    Was Lexoffice angeht, gebe ich dir Recht. Der Programmteil "Lexware Buchhalter", mit dem ich meine Buchhaltung erledige, wurde Ende der 80er Jahre entwickelt und 1997 an den Haufe-Verlag verkauft. Hier wurde das Programm durch die Fakturierung und den Lohn- und Gehaltsabrechnungs-Programmteil ergänzt und in Lexoffice umbenannt. Ich buche seit 27 Jahren damit.


    Weiterführend:

    Die Historie von Lexware
    Erfahren Sie mehr über die Historie von Lexware ✓ Meilensteine ✓ Damals und heute ✓ Unternehmensgeschichte. Hier mehr lesen!
    www.lexware.de


    Vom eigentlichen Thema haben wir uns jetzt weit genug entfernt. Ich erwarte hier keine Lösung und verabschiede mich.


    Viele Grüße


    Johannes Alberts

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.
  • Billy

    Hat das Thema geöffnet.