Afa bei Nichtvorliegen von Herstellungs- oder Anschaffungskosten

  • Hallo zusammen,

    ich bin bei meiner Recherche zu folgendem Thema bislang leider nicht weitergekommen:
    Ich habe vor einigen Jahren von meiner Mutter eine Immobilie mit 2 Wohnungern übertragen bekommen, eine Wohnung habe ich nun seit dem letzen Jahr vermietet, die andere nutzt die Familie temporär selbst. Das Problem ist nun, dass meiner Mutter keinerlei Nachweise mehr über die Kosten der umfassenden Kernsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes zwischen 1990 und 2000 vorliegen und ich so dem Finanzamt gegenüber keine Nachweise über die Herstellungskosten, dies sicherlich in einer Größenordnung von 200.000,- bis 250.000,- gelegen haben, erbringen kann. Eine Abschreibung wurde bislang auch nie vorgenommen. Besteht die Möglichkeit, dem Finanzamt den Gebäudewert z.B. über ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen?

    Schonn jetzt einen herzlichen Dank an alle, die mir da einen hilfreichen Rat geben können :) !

    HG F.Fischer

  • Ohne Nachweise keine AfA - aber: suche einmal mit dem Stichwort "Fußstapfentheorie". Deine Mutter wird ja wohl in den Jahren Erklärungen abgegeben haben - hier wären die AHK eigentlich sichtbar.

  • Danke für die schnellen Hinweise, leider gibt es tatsächlich keinerlei Unterlagen zum Objekt; auch seitens meiner Mutter nicht....
    Allerdings habe ich aufgrund eurer Hinweise festgestellt, dass die Schenkung wohl nicht die beste (steuerliche) Lösung war, besser wäre ein Verkauf in Verbindung mit einem Verkäuferdarlehen gewesen, dass dann später im Rahmen einer Schenkung hätte übertragen werden können :/ .

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.