Abziehbare Vorsteuerbeträge: werden nicht angezeigt

  • Angenommen der Gesamtbetrag der Zahlungen aus den Umsatzsteuervoranmeldung weicht (geringfügig) von der Summe aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ab (z.B. aufgrund einer korrigierten Rechnung):

    Wie kann denn dann der Betrag aus Umsatzsteuerjahreserklärung in der EÜR berücksichtigt werden?

    Ich verstehe es nicht.

  • § 11 EStG


    Und der ist übrigens sowohl für verausgabte als auch für vereinnahmte Beträge zu würdigen.


    Mehr ist nicht mehr sagen - nimm dir einen steuerlichen Berater, wenn du schon an so einfachen Felder scheiterst.

    Dem kann ich nur zustimmen. Dem Forum ist jedenfalls eine steuerliche Beratung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

  • Was soll denn noch berücksichtigt werden? Du hast die Summe der Umsatzsteuern bei den Einnahmen (deine Korrektur ist hier ja enthalten), die Summe der gezahlten Vorsteuern bei den Ausgaben und die Summe der gezahlten Beträge laut Voranmeldungen (bei den Ausgaben). In Summe sollte dies den Betrag ergeben, der in der Umsatzsteuererklärung steht. Wobei es hier bei drei Betrieben erst die Summe ergibt, wenn du alle drei Betriebe richtig eingetragen hast.

  • Darf ich bitte nochmal zu abziehbarer Vorsteuer bei Telefonkosten nachfragen?


    Ich habe alles in
    Verwaltung > Telefon und Internet
    eingetragen.

    Aufgeteilt auf 3 Tätigkeiten und privat. Also je 25%.

    Siehe Screenshot.

    Obwohl ich die realen Rechnungsbeträge inklusive Vorsteuer angegeben haben wird diese Vorsteuer nicht bei "abziehbare Vorsteuer" in den jeweiligen 3 Tätigkeiten angezeigt.

    Hat das etwas mit der gemischten Nutzung (privat und beruflich) zu tun?


  • Im vereinfachten EÜR-Modul in der Einkommensteuer musst du die Vorsteuern selber eingeben. Nur wenn du das Modul Einnahmen-Überschussrechnung verwendest, wird die Vorsteuer automatisch zugewiesen. Was aber auch bedeutet, dass du drei unterschiedliche EÜR erstellen musst (ist sowieso vorgeschrieben). Die vereinfachten EÜR im Modul Einkommensteuer helfen zwar bei der Aufteilung (wie hier bei den Telefonkosten), haben aber eben auch den Nachteil, dass weder Umsatz- noch Vorsteuer automatisch in die entsprechenden Felder eingetragen werden.

  • OK. Ich nehme es hin, dass WISO Steuer bei "Betriebsausgaben > Sonstige" die abziehbare Vorsteuer automatisch ermittelt.

    Bei "Betriebsausgaben > Telefon" wird sie nicht automatisch ermitteln.


    Ich finde das inkonsistent und sehe keinen Sachgrund dafür.

  • Obwohl ich die realen Rechnungsbeträge inklusive Vorsteuer angegeben haben wird diese Vorsteuer nicht bei "abziehbare Vorsteuer" in den jeweiligen 3 Tätigkeiten angezeigt.

    Komisch, geht bei mir problemlos. War nach zwei Minuten erledigt. Die Screenshots für Dich haben länger gedauert.



    Bei "Betriebsausgaben > Telefon" wird sie nicht automatisch ermitteln.


    Ich finde das inkonsistent und sehe keinen Sachgrund dafür.

    Vielleicht einfach mal EÜR und Erklärung nicht auf den letzten Drücker stricken und sich etwas intensiver mit Programmbedienung und Handbuch zur Software beschäftigen.


    Im vereinfachten EÜR-Modul in der Einkommensteuer musst du die Vorsteuern selber eingeben.

    Eingeben ja, berücksichtigt als BA werden sie dann automatisch. Das Programm kann mehr als man meint. ;)

  • miwe4
    Danke für Deine Mühe, das Szenario nachzustellen und Screenshots zu posten.


    Genau wie Du es zeigst, hätte ich es erwartet.


    Wie oben erwähnt, wird die in "Verwaltung > Internet Telefon" eingetragene Betriebsausgabe zwar als Ausgabe automatisch in der EÜR erfasst, nicht jedoch die abziehbare Vorsteuer.


    Anders:
    Was Du gepostet hast, kann ich nicht reproduzieren.

  • Was Du gepostet hast, kann ich nicht reproduzieren.

    Weil Du nicht genau gelesen hast, was ich geschrieben habe

    Eingeben ja, berücksichtigt als BA werden sie dann automatisch.

    und auch nicht mal probiert hast:

    ;)

  • Es geht doch um Inkonsistenz, siehe #26.


    Warum wird Deinem Verständnis nach bitte bei der einen BA (Sonstige) die abziehbare Vorsteuer automatisch berechnet und eingetragen, bei der anderen Ausgabe (Telefon) jedoch nicht?

  • Weil es offensichtlich nicht geht. Was ist daran so schwer, einen Vorsteuerbetrag durch wenige Rechenschritte selbst einzutragen. Und wenn Du verheiratet bist und die Rechnung lautet auf Eheleute, Partner oder Partnerin, dann hast Du im Zweifel ohnehin ein Problem mit der Vorsteuer.


    Bei einem Steuerprogramm für wenige Euro und einem solchen Steuerfall der Extreme muss man schon ein bisschen Denksport investieren. Auch beim Buchen mit drei EÜRs müsstest Du gewisse Dinge beachten und Nebenrechnungen anstellen. Also einfach mal zufrieden sein, was die Software für ihren Preis bietet.

  • Warum kannst Du denn nicht einfach mal sagen "Ja, es ist inkonsistent."?

    Es ist eine freundliche Anregung hier von mir zur Verbesserung der Software. Nicht mehr und nicht weniger.

    Egal, wir lassen es so stehen. Es muss nicht weiter diskutiert werden.

  • Ich habe das Fehlen der automatischen Berechnung der abziehbaren Vorsteuer von "Verwaltung > Internet/Telefon" jetzt als Bug bei Buhl telefonisch gemeldet.

    Mein Hauptargument:
    Die Intention der zentralen Verwaltung ist, dass man nicht in jeder Tätigkeit erneut diese Ausgabe händisch behandeln muss.
    In dieser zentralen Verwaltung kann man jedoch die Vorsteuer weder manuell eingeben, noch wählen, dass sie automatisch ermittelt wird.

    Meine Vermutung: die Programmierer haben die Funktionalität vergessen.

  • Internet und Telefon unterliegen in den allermeisten Fällen einem anzusetzenden Privatanteil. Wenn man dann nur ein Konto dafür hat, macht es absolut Sinn, dieses nicht mit einer Vorsteuerautomatik zu belegen!

  • Internet und Telefon unterliegen in den allermeisten Fällen einem anzusetzenden Privatanteil. Wenn man dann nur ein Konto dafür hat, macht es absolut Sinn, dieses nicht mit einer Vorsteuerautomatik zu belegen!

    In der zentralen Verwaltung kann der private Anteil deklariert werden.
    Daher ist es sinnvoll an genau dieser zentralen Stelle auch eine Option anzubieten "Vorsteuer für alle deklarierten Tätigkeiten automatisch eintragen".

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.