Sonstige Ausgaben: Darf man dort ein gekauftes Produkt mit 300€ eintragen (also über 250€)

  • Moin.


    Ich habe diverse kleinere Ausgaben für mein Gewerbe in
    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben > Weitere Betriebsausgaben
    aufgeführt.

    Darf man dort ein Produkt mit einem Wert von 300€ aufführen oder liegt die Grenze in dieser Rubrik bei 250€?

    Hintergrundinfo:
    Es geht um ein Gehband, welches ich im Homeoffice im Stehen am Schreibtisch verwende.

    Danke für euren Rat

  • Das ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut und muss dort erfasst werden. Am Jahresende ist dann die Abschreibung über das enstprechende Konto auszuweisen. Es muss nämlich laut EStG in einem gesonderten Verzeichnis erfasst werden, sonst keine Betriebsausgabe.

  • Darf man dort ein Produkt mit einem Wert von 300€ aufführen oder liegt die Grenze in dieser Rubrik bei 250€?

    Was meinst Du, warum es die unterschiedlichen Bereiche im Bereich des Anlagevermögens gibt? Das Programm erläutert das doch auch wunderbar mittels vorstehender Fragezeichen und/oder rechtsseitiger Erläuterungen.


    Hintergrundinfo:
    Es geht um ein Gehband, welches ich im Homeoffice im Stehen am Schreibtisch verwende.

    Und was soll jetzt daran ein nahezu ausschließlich betrieblich genutztes WG sein? Deine Fitness ist vorrangig Dein Privatvergnügen und somit nicht abziehbare Kosten der Privaten Lebensführung i.S.d. § 12 Nr. 1 EStG.

  • Und was soll jetzt daran ein nahezu ausschließlich betrieblich genutztes WG sein? Deine Fitness ist vorrangig Dein Privatvergnügen und somit nicht abziehbare Kosten der Privaten Lebensführung i.S.d. § 12 Nr. 1 EStG.

    Vielen Dank für den Hinweis. Dann werde ich die EStE korrigieren. Ich hatte angenommen, die Mittel zum Gesundbleiben während des Arbeitens wie Stuhl mit ergonomischen Eigenschaften, extra Stehpult, Gehband sind als absetzbar akzeptiert.

  • Ich hatte angenommen, die Mittel zum Gesundbleiben während des Arbeitens wie Stuhl mit ergonomischen Eigenschaften, extra Stehpult, Gehband sind als absetzbar akzeptiert.

    Was haben ein Schreibtischstuhl oder ein Stehpult am Arbeitsplatz jetzt mit einem Laufband gemein? Man muss auch mal auf dem Teppich bleiben.

  • Physiotherapeuten und Krankenkassen haben dazu eine klare Meinung.

    Die Augen werden während der Arbeit gesund erhalten durch ein ergonomisch hochwertiges Display.


    Die Muskeln werden während der Arbeit gesund erhalten durch hinreichend viel Bewegung über den Arbeitstag.

    Aber wir müssen das ja hier nicht weiter diskutieren. Da es aussichtslos ist, ein Gehband abzusetzen, habe ich den Punkt entfernt.

  • Physiotherapeuten und Krankenkassen haben dazu eine klare Meinung.

    Dann lass es Dir von denen sponsern und nicht von der Allgemeinheit.


    Die Muskeln werden während der Arbeit gesund erhalten durch hinreichend viel Bewegung über den Arbeitstag.

    Mit der Begründung könnte man so ziemlich seinen gesamten Haushalt samt Ernährung als WK oder BA absetzen.


    Aber wir müssen das ja hier nicht weiter diskutieren. Da es aussichtslos ist, ein Gehband abzusetzen, habe ich den Punkt entfernt.

    Es vermeidet im Zweifel extremen Ärger mit dem FA.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Aber wir müssen das ja hier nicht weiter diskutieren. Da es aussichtslos ist, ein Gehband abzusetzen, habe ich den Punkt entfernt.

    Irgendwo müssen halt auch Grenzen gesetzt werden. Panoramafenster und Außenjalousien sind sicher auch gut für die Augen, aber ...

    Die Augen werden während der Arbeit gesund erhalten durch ein ergonomisch hochwertiges Display.

    Die Muskeln werden während der Arbeit gesund erhalten durch hinreichend viel Bewegung über den Arbeitstag.

    Nun ja, ein Display braucht man aber auch zwingend. Statt Laufband kann man auch mal öfter aufstehen und Pausengymnastik machen.