Moin.
Angenommen ich gebe meine Umsatzsteuerjahreserklärung vor der ESTE ab.
In der Umsatzsteuerjahreserklärung steht der endgültige Gesamtbetrag, den ich an das FA abführen muss.
Kann ich in der ESTE dieses Gesamtbetrag eintragen, oder muss ich zwingend nach Tätigkeiten aufsplitten und den Betrag dann in der EÜR unter Ausgaben aufführen?
Oder darf ich in der ESTE nur Beträge aus der UmsatzsteuerVORanmeldung aufführen, nicht aber aus der Umsatzsteuerjahreserklärung?
Falls ja: wie wird dann der endgültige Betrag an abgeführter Umsatzsteuer in der ESTE berücksichtigt?
Danke für eure Hilfe.