Soll man bei vermieteten Eigentumswohnungen in einer WEG die Nebenkosten einzeln auflisten oder nur den Hausgeldbetrag eingeben?

  • Ich nutze die bekannte Steuersoftware von Aldi (tax 24) (ich war mir unsicher in welche Kategorie dieser Thread am besten passt, aber ist eher allgemeine Frage )und da gibt es bei Vermietung die Möglichkeit, unter "Betriebskosten und andere Ausgaben: Sonstige Kosten" den Punkt Hausgeldzahlungen: WEG-Gebühren " auszuwählen und da nur einen Betrag einzugeben oder unter "laufende Betriebskosten" jeden einzelnen Punkt(z.B. Aufzug, Hauswart, Niederschlagswasser etc) auszuwählen. Was ist die richtige Variante? Einfacher wäre es natürlich, alle Zahlungen an die WEG durch die Hausgeldzahlungen zusammenzufassen, als jeden einzelnen Punkt einzutragen, wo man sich auch nicht sicher ist, wo der reinkommt, zb gibt es auf der Abrechnung auch den Punkt "Zuführung zu Rücklage".

    Außerdem hat man zum Zeitpunkt der Erklärung oft auch noch gar keine Hausgeldabrechnung, da bleibt einem doch nichts anderes übrig, als nur den Hausgeldbetrag *12 einzutragen, den man 2023 geleistet hat, oder?

    Die sonstigen Kosten unabhängig von der WEG wie Grundsteuer würde ich dann unter "laufende Betriebskosten " eintragen. Wie macht man es richtig?

  • Natürlich die Einzelbeträge, da im Hausgeld/Wohngeld ja auch Zuführungen zu Rücklagen enthalten sind. Ebenso sind ja Abgängen aus dem Rücklagenkonto zu würdigen.


    Abgesehen davon hast Du die Umlagen doch mit Deinem Mieter vereinbart und rechnest sie auch mit diesem ab. Und die Zahlen sind Dir doch durchaus bekannt.

  • Natürlich die Einzelbeträge, da im Hausgeld/Wohngeld ja auch Zuführungen zu Rücklagen enthalten sind. Ebenso sind ja Abgängen aus dem Rücklagenkonto zu würdigen.


    Abgesehen davon hast Du die Umlagen doch mit Deinem Mieter vereinbart und rechnest sie auch mit diesem ab. Und die Zahlen sind Dir doch durchaus bekannt.

    Ja, aber mit meinem Mieter habe ich einen gesamtbetrag vereinbart und nicht aufzug, hauswart, etc einzeln.

    Wie soll ich das denn machen, wenn ich noch gar keine Hausgeldabrechnung habe?

    Da kann ich entweder nur die Hausgeldbeträge eingeben, oder aus dem Wirtschaftsplan die Positionen aussuchen.

  • Ja, aber mit meinem Mieter habe ich einen gesamtbetrag vereinbart und nicht aufzug, hauswart, etc einzeln.

    Nebenkosten sind und bleiben Nebenkosten.


    Ansonsten unterstützen wir hier im Forum keine Softwarederivate. Und die nennt sich auch nicht tax. Und im Übrigen befindet sich das tax-Forum hier (klick mich!). Aber auch dort werden Softwarederivate nicht unterstützt.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.