Abrechnung bei fehlenden Zählern möglich, wenn für die Wohneinheit (selbstgenutzt) mit den fehlenden Zähler keine NK-Abrechnung benötigt wird?

  • Hallo!

    Folgende Meldungen kommen bei der Plausibilitätsprüfung:



    Da ich erstmal schauen wollte ob die Software in meinem Fall funktioniert habe ich nur die Testversion laufen und kann die Abrechnung nicht erstellen lassen, um zu schauen ob es dennoch funktioniert, bzw. was dabei heraus kommt.


    Es handelt sich um ein (Doppel-)Haus mit 3 Wohneinheiten (1x selbstgenutzt, 2x vermietet) > eine gemeinsame Heizung und Wasserversorgung.

    Es sind für die vermieteten Wohneinheiten jeweils Kalt- und Warmwasserzähler (m³), sowie Wärmemengenzähler (kWh) für die Heizung vorhanden.

    Weiter ein Zähler der Flüssiggasheizung bzgl. Gasverbrauch (m³) und einen Hauptwasserzähler (m³).

    Alle vorhandenen Zähler sind entsprechend angelegt und die Zählerstände eingegeben.


    Die selbstgenutzte Wohneinheit hat leider keinen Kalt- und Warmwasserzähler und auch keine Wärmemengenzähler.

    Für die selbstgenutzte Wohneinheit wird keine Abrechnung benötigt.


    Die Frage ist, ob dennoch eine Abrechnung der beiden vermieteten Wohneinheiten, trotz der Meldungen, ausgeführt und verwendet werden kann?

    Bzw. gibt es eine Möglichkeit aufgrund der derzeitigen Zählersituation eine Abrechnung zu erzeugen?


    Vielen Dank und Grüße


    P.S.: Die Vorauszahlungen habe ich nur als Nebenkostenvorauszahlungen angegeben und bei Heizkostenvorauszahlung nichts angegeben, da es hier keine zwei getrennte Beträge für die Vorauszahlung gibt.

  • Die selbstgenutzte Wohneinheit hat leider keinen Kalt- und Warmwasserzähler und auch keine Wärmemengenzähler.

    Es gibt eine Betriebs- und Heizkosten Verordnung. Wenn du da mal reinschaust ist deine Frage beantwortet.


    Wenn du meinst als Vermieter brauchst du keine Wasserzähler und keinen Wärmemengenzähler, dann können deine Mieter dich mit 15% Mieminderung belangen, da du die Vorgaben der entsprechenden Verordnungen nicht umgesetzt hast.

    Weiterhin hast du vermutlich keinen Wärmemengenzähler für das Warmwasser, welcher bereits seit dem 31.12.12 eingebaut sein muss.


    Und als letzter Punkt, du musst § 6a der Heizkostenverordnung erfüllen, denn sonst können die Mieter dafür ebenfalls 3% Mietminderung anfordern.


    Mein Vorschlag: Schau, dass du alle notwendigen Verbrauchszähler einbaust, sonst kostet dich das auch irgendwann Geld.


    Im Moment kannst du nur so abrechnen wie es in den Verordnungen drin steht, nach Wohn- bzw. Heizfläche (auch deine Wohnung!) abrechnen.

  • Lese mal durch. Evtl. treffen die Ausnahmen für dich zu.

    Was soll das denn, er hat doch fast alle Voraussetzungen, bis auf die Geräte für seine Wohnung. Also kann man doch sagen, dass er die in deinem § aufgeführten "Ausnahmeregelungen" uninteressant sind, denn er muss nur noch die fehlenden Geräte für seine Wohnung einbauen, dann kann er korrekt und den entsprechenden Verordnungen abrechnen!

  • Vielen Dank soweit!

    Bin neu im Geschäft und hatte das so übernommen.

    Dass alles nicht so den Vorgaben entspricht habe ich dann erst jetzt festgestellt. Werde so lange eine Notlösung verwenden, welche sicher schon mal besser als die des Voreigentümers ist.


    Werde dann notwendigerweise die Nachrüstungen vornehmen, damit das Ganze Hand und Fuß hat.


    Kann mir eventuell jemand eine Übersicht, bzw. Link senden, wie und welche Messgeräte man für 3 Wohneinheiten mit Warm- und Heizwasser über Gastherme am besten und kostengünstigsten installiert?


    Google spuckt hier sicher viel aus aber Hinweise aus der Erfahrung können sicher nicht schaden. Besonders in Bezug auf Hersteller und Typen der Geräte.

    Die vorhandenen müssen dann auch in absehbarer Zeit getauscht werden.


    Eine Besonderheit gibt es jedoch.

    Die eine Wohneinheit hat einen Mischbetrieb aus einer Fußbodenheizung mit eigenem Heizkreis, welche nur in dieser Wohneinheit installiert ist. Die Heizkörper dieser Wohneinheit hängen mit auf dem Heizkreis der beiden anderen Wohneinheiten, welche jeweils einen Wärmemengenzähler haben.


    Danke und Grüße

  • Kann mir eventuell jemand eine Übersicht, bzw. Link senden, wie und welche Messgeräte man für 3 Wohneinheiten mit Warm- und Heizwasser über Gastherme am besten und kostengünstigsten installiert?

    Am besten ist es, wenn du einen Heizungsbauer/Installateur fragst, denn das muss ja auch Hand und Fuß haben. Nur bitte denk an § 6a der Heizkostenverordnung, denn alle Zähler müssen (spätestens zum 31.12.26) funkauslesbar sein. Außerdem muss ein Datensammler installiert werden, der die monatlichen Daten übermittelt.


    Die vorhandenen müssen dann auch in absehbarer Zeit getauscht werden.

    Dazu gibt es Eichfristen, die bei allen Geräten inzwischen bei 6 Jahren liegen.


    Eine Besonderheit gibt es jedoch.

    Die eine Wohneinheit hat einen Mischbetrieb aus einer Fußbodenheizung mit eigenem Heizkreis, welche nur in dieser Wohneinheit installiert ist.

    Ja "diese Besonderheit" hat es in sich. Einerseits wird die FBH über einen WMZ verbrauchsmäßig erfasst, da ist es egal ob die anderen HKV haben.


    Was Probleme bringt und du vermutlich nicht geregelst bekommst, dass in dieser Wohnung auch Heizkörper in Betrieb sind, die dann von einem (vermutlich, sonst könnte da garnicht funktionieren) anderen Heizkreis versorgt wird.

    Das ist ein Knackpunkt, der weder im Vermieter noch im Hausverwalter, den ich nutze, angelegt werden kann.


    Eigentlich kannst du das heizungstechnisch nicht abrechnen.


    Es gibt vielleicht eine Möglichkeit, das müsste aber eruiert werden, dass ein Vergleich mit einem anderen vergleichbaren Heizkörper im Objekt ein Durchschnittswert ermittelt wird und dieser dann bei dem einen dazu gerechnet, bei dem der tatsächlich die Kosten trägt, entsprechend abgezogen wird.

    Das machen die Messdienstleister, wenn so etwas "schon mal vorkommen kann".

  • Ich muss mal schauen wie das verrohrt ist, eventuell einfach in den Heizkreis der Heizkörper der selbst genutzten Wohnung noch einen Wärmemengenzähler installieren parallel zu den zwei der vermieteten Wohnungen. Sollte ja das gleich Prinzip sein.

  • Sollte es 3 Heizstränge im Keller geben, dann nur 3 Funkwärmemengenzähler

    Siehe doch, was er geschrieben hat, dann weißt du wo das Problem ist!



    Es sind für die vermieteten Wohneinheiten jeweils Kalt- und Warmwasserzähler (m³)

    Da steht es doch!



    eventuell einfach in den Heizkreis der Heizkörper der selbst genutzten Wohnung noch einen Wärmemengenzähler installieren parallel zu den zwei der vermieteten Wohnunge

    Es ist für uns für die Hilfe wichtig zu wissen, welche Möglichkeit es in dem Haus gibt. Da einfach mal nachgehen, wie die einzelnen Heizkörper in der Wohnung mit FBH angeordnet sind.

    Sollte es tatsächlich möglich sein, in dieser Wohnung einen WMZ für die Heizkörper zu installieren, dann müsste der am Ende des Strangs eingebaut werden.

    Und wenn das geht, dann musst du für die Wohnung, die AUCH von dem Strang beliefert wird, deren Verbrauch um den der FBH Wohnung abziehen. Ob das in dem Vermieter geht, keine Ahnung, damit kann man nicht viel experimentieren.

  • Ob das in dem Vermieter geht, keine Ahnung, damit kann man nicht viel experimentieren.

    Das geht. Der Hilfs-Zähler (Hilfs-Allgemeinzähler) bildet eine Differenz von zwei Zählern zum neuen Zähler.

    Schön währe ein Skizze der Anlage.

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  • Der Hilfs-Zähler (Hilfs-Allgemeinzähler

    Das kann man bei Wasserzähler machen, so auch im HV.

    Bei einem Allgemeinzähler werden in der Regel 2 Umlageschlüssel verwendet, zumindest im HV. Da aber bei einem WMZ keine 2 Umlageschlüssel erforderlich und nicht sinnvoll und nötig sind, würde das was ihn betrifft, am einfachsten und sichersten die Möglichkeit so wie ich es aufgezeigt habe.


    In einem Objekt habe ich einen solchen Fall, da ein Heizungsbauer in einen Kreis 2 WMZ eingebaut hat, wo zwei Abgänge sind. Also ich kann das im HV so einfach abbilden.