Woher kommen 4000€ in den sonstigen abzusetzenden Versicherungen?

  • Guten Tag,


    wir sind ja nun alle kurz vor Abgabe in der heißen Phase und ich habe mich an meine erste Steuererklärung gewagt. Prinzipiell ist in meinem Leben alles recht simpel und "straight forward" (Fahrtkosten, bisschen Home Office, fertig) und daher unkompliziert einzutragen.
    Worüber ich jedoch gestolpert bin ist das Eintragen meiner Motorrad Haftpflichtversicherung. Die 86€ dafür können nicht berücksichtigt werden, da, Zitat: "Der Höchstbetrag [...] von 1900€für die übrigen Versicherungen bereits ausgeschöpft [...]" ist. Der kleine Balken oben steht bei 4336€, was in der Tat deutlich über dem Freibetrag von 1900€ liegt. Ich kann mir nicht erklären, woher diese stammen? Außer meiner Krad Versicherung habe ich keine Positionen in den "sonstigen abzusetzenden Versicherungen" hinterlegt. Woher kommt also diese Zahl? Werden Beträge anderer Versicherungen dort zugerechnet? Ich kann mir das nicht erklären, da außer den "gesetzlichen" Versicherungen keine in die App eingetragen wurden und ich nicht sicher bin, aus welcher Versicherung diese Summe stammen soll.
    Einen Softwarefehler schließe ich übrigens aus, da eine andere App mit den selben Werten ebenfalls die selbe Erstattung berechnet. Auch die andere App berücksichtigt die Kosten der Versicherung also nicht.


    Ich hoffe jemand kann mir bei der Aufklärung dieser Sachlage behilflich sein. Es ist weniger eine Beschwerde/ernstes Problem als eine Interessenfrage.


    Viele Grüße


  • Woher kommt also diese Zahl?

    Das ist ein gesetzlich geregelter Höchstbetrag für sog. weitere Vorsorgeaufwendungen, wie deine Haftpflichtversicherung. Wenn deine Beiträge

    zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits höher sind als dieser Höchstbetrag, werden deine weiteren Versicherungsbeiträge steuerlich nicht

    mehr berücksichtigt.

  • Woher kommt also diese Zahl?

    § 10 Absatz 4 EStG:

    Zitat

    (4) 1Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. 3Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen von Satz 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge. 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.