Rechnung aus Drittland mit deutscher MwSt

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier eine Rechnung für Software Dienstleistung aus einem Drittland (USA) die die deutsche Mehrwertsteuer zu 19% enthält. Da ich selbst als Unternehmer tätig bin und der Ort der Leistungserbringung Deutschland ist, müsste hier ja eigentlich das Reverse Charge Verfahren greifen und keine MwSt ausgewiesen sein.


    Wie handhabe ich einen solchen Fall denn umsatzsteuertechnisch? Hier im Forum habe ich ein ähnliches Beispiel gefunden, allerdings bin ich mir bei der Erfassung unsicher - einem weiteren Beitrag zufolge würde es etwa so aussehen:


    Hätte jetzt als erstes die 19% unter Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) eingetragen


    und dann unter Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze -> Leistungsempfänger als Steuerschuldner -> Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 12 UStG) unter Steuer den gleichen Betrag eingegeben. Was mich stutzig macht ist das Wort 'Umsatz' in diesem Zusammenhang - nimmt das Bezug auf den Gesamtwert der Rechnung der hier einzutragen ist und was hat es mit der Option '0€ erkl.' (siehe Screenshot) auf sich?


  • Da ist etwas schief gelaufen bei der Bestellung! Hast du nicht auf deinen Unternehmerstatus hingewiesen? Leider wird dies häufig vergessen (oder auch bewusst privat bestellt, weil es dann manchmal weniger kostet).

    Du kannst versuchen, eine Rechnungskorrektur vom Rechnungsaussteller zu bekommen - ist aber bei den meisten amerikanischen Softwareanbieter vertane Liebesmüh. Sie haben dich als Privatperson angesehen und richtig mit USt die Rechnung gestellt (aus ihrer Sicht). Wenn du keine Rechnungskorrektur erhältst, musst du den Bruttobetrag als Umsatz in der von dir genannten Zeile eintragen und leider von der Umsatzsteuer noch einmal Umsatzsteuer berechnen - du zahlst damit im Endeffekt nie auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, da diese in Deutschland nicht abziehbar ist.

  • Sie haben dich als Privatperson angesehen und richtig mit USt die Rechnung gestellt (aus ihrer Sicht). Wenn du keine Rechnungskorrektur erhältst, musst du den Bruttobetrag als Umsatz in der von dir genannten Zeile eintragen und leider von der Umsatzsteuer noch einmal Umsatzsteuer berechnen - du zahlst damit im Endeffekt nie auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, da diese in Deutschland nicht abziehbar ist.

    Genau so ist es. Abteilung Lehrgeld. :thumbup:

  • Da ist etwas schief gelaufen bei der Bestellung! Hast du nicht auf deinen Unternehmerstatus hingewiesen? Leider wird dies häufig vergessen (oder auch bewusst privat bestellt, weil es dann manchmal weniger kostet).

    Du kannst versuchen, eine Rechnungskorrektur vom Rechnungsaussteller zu bekommen - ist aber bei den meisten amerikanischen Softwareanbieter vertane Liebesmüh. Sie haben dich als Privatperson angesehen und richtig mit USt die Rechnung gestellt (aus ihrer Sicht). Wenn du keine Rechnungskorrektur erhältst, musst du den Bruttobetrag als Umsatz in der von dir genannten Zeile eintragen und leider von der Umsatzsteuer noch einmal Umsatzsteuer berechnen - du zahlst damit im Endeffekt nie auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, da diese in Deutschland nicht abziehbar ist.


    Das macht Sinn. Vielen Dank für die Antwort.


    Zur Sicherheit: Angenommen der Nettobetrag wären 100€ gewesen und 19€ MwSt ausgewiesen. Ich müsste nun die kompletten 119€ nehmen und nochmals 19% MwSt hinzufügen um zu dem Wert zu kommen den ich unter Umsatz eintrage (141,61€) wobei die Steuer dann mit 22,61€ zu Buche steht. Unter Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) würde dann dementsprechend auch 22,61€ stehen, was wie ich sehe zu keinerlei Veränderungen bei meiner Umsatzsteuer-Erstattung führt. Sprich der Fauxpas kostet mich im Endeffekt den Vorsteuerabzug?


    Letzte Anpassung wäre dann den angegebenen Posten in der Einnahmenüberschussrechnung als Betriebsausgabe mit dem Bruttobetrag (119€) und einem Steuersatz von 0% anzugeben oder vergesse ich noch etwas um das Ganze vollständig abzubilden?

  • Bei softwearebezogenen Fragen macht es immer Sinn, für hilfreiche Antworten auch einmal die genztzte Softwareversion genau zu benennen. ;)

    Dachte ich hätte das schon im Ausgangspost getan, aber wohl vergessen. Ich verwende WISO Steuer in der Browser Version. War es das was du meintest?

  • War es das was du meintest?

    Ja. Ich habe den Thread dann verschoben.

    Danke dafür.


    Aus Interesse: macht es einen Unterschied wenn die Ware/Dienstleistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU Land kommen würde und die Rechnung auch hier MwSt enthält oder wäre die Handhabung ähnlich? Brutto als Netto und dann selbst nochmal MwSt berechnen oder greifen hier andere Mechanismen?

  • Zur Sicherheit: Angenommen der Nettobetrag wären 100€ gewesen und 19€ MwSt ausgewiesen. Ich müsste nun die kompletten 119€ nehmen und nochmals 19% MwSt hinzufügen um zu dem Wert zu kommen den ich unter Umsatz eintrage (141,61€) wobei die Steuer dann mit 22,61€ zu Buche steht. Unter Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) würde dann dementsprechend auch 22,61€ stehen, was wie ich sehe zu keinerlei Veränderungen bei meiner Umsatzsteuer-Erstattung führt. Sprich der Fauxpas kostet mich im Endeffekt den Vorsteuerabzug?

    Die Umsatzsteuer nach § 13b UStG wird gleichzeitig als Vorsteuer gebucht - bei dem genannten Konto geht das über die Automatik. Du hast höhere Kosten in Höhe von 19 Euro in deinem Fall, weil die vollen 119 Euro als Aufwand erfasst werden.