Hallo zusammen,
ich habe hier eine Rechnung für Software Dienstleistung aus einem Drittland (USA) die die deutsche Mehrwertsteuer zu 19% enthält. Da ich selbst als Unternehmer tätig bin und der Ort der Leistungserbringung Deutschland ist, müsste hier ja eigentlich das Reverse Charge Verfahren greifen und keine MwSt ausgewiesen sein.
Wie handhabe ich einen solchen Fall denn umsatzsteuertechnisch? Hier im Forum habe ich ein ähnliches Beispiel gefunden, allerdings bin ich mir bei der Erfassung unsicher - einem weiteren Beitrag zufolge würde es etwa so aussehen:
Hätte jetzt als erstes die 19% unter Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) eingetragen
und dann unter Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze -> Leistungsempfänger als Steuerschuldner -> Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 12 UStG) unter Steuer den gleichen Betrag eingegeben. Was mich stutzig macht ist das Wort 'Umsatz' in diesem Zusammenhang - nimmt das Bezug auf den Gesamtwert der Rechnung der hier einzutragen ist und was hat es mit der Option '0€ erkl.' (siehe Screenshot) auf sich?