Geldeingang von Rechnung als Kleinunternehmer erst im Jahr mit Regelbesteuerung und andere steuerfreie Umsätze

  • Hallo, ich habe leider nichts gefunden was mir weiterhilft bezügl. meiner Umsatzsteuerklärung, daher hier meine Frage(n):


    Im Jahr 2022 war ich noch Kleinunternehmer und habe dementsprechend keine Steuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen. Ab 2023 musste ich dann zur Regelbesteuerung wechseln wegen Überschreitung der Umsatzgrenzen.


    Nun habe ich im Dezember 2022 noch eine Rechnung als Kleinunternehmer geschrieben, diese aber erst 2023 erhalten. Buchen darf ich diese bei Ist-Versteuerung ja erst bei Zahlungseingang, also 2023. Nun weiß ich nicht, wo ich diesen Umsatz in Wiso eintragen soll, da ich ja nun vom Programm nicht mehr als Kleinunternehmer behandelt werde.


    Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Außerdem habe ich 2023 auch noch eine Rechnung gestellt, wo ein Teil davon steuerfreie Einnahmen sind. Wo kann ich die eintragen? Im Programm gibt es doch nur die Option "Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zu 0%", deren Umsätze sich ja aber nur auf die Lieferung von Solarmodulen beziehen. Ich habe aber auf dem Schiff gearbeitet und Verpflegungsgeld erhalten und das sollte nach Luxemburgischen Gesetz steuerfrei sein. In der EÜR habe ich das als "Steuerfreie Umsätze - § 4 Nr. 8 ff UStG" gebucht.


    Ich hoffe ihr versteht meine Fragen und könnt mir helfen.


    Vielen Dank schon mal!

  • Wie früher - auf Umsätze als Kleinunternehmer.

    Für die Steuerfreiheit in Deutschland kommt es aber nicht auf das luxemburgische Recht an, sondern auf das deutsche.

    Warst du selbständig tätig und hast Erstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten oder war das im Rahmen einer nicht selbständigen Tätigkeit?

  • Nun weiß ich nicht, wo ich diesen Umsatz in Wiso eintragen soll, da ich ja nun vom Programm nicht mehr als Kleinunternehmer behandelt werde.

    Zu buchen natürlich dann als Umsatz als Kleinunternehmer. Und wie das zu buchen ist, kommt auf die von Dir genutzte Softwareversion an, welche Du bei derartigen Fragen dann auch konkret benennen solltest.


    Außerdem habe ich 2023 auch noch eine Rechnung gestellt, wo ein Teil davon steuerfreie Einnahmen sind. Wo kann ich die eintragen?

    Eben entsprechend der Art des Umsatzes, ggf. als Splitbuchung.


    Ich habe aber auf dem Schiff gearbeitet und Verpflegungsgeld erhalten und das sollte nach Luxemburgischen Gesetz steuerfrei sein. In der EÜR habe ich das als "Steuerfreie Umsätze - § 4 Nr. 8 ff UStG" gebucht.

    Wie G5011 schon sagte, es ist das deitsche Steuerrecht anzuwenden.


    Und bitte künftig nicht derartige Sammelthreads, damit die Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt.

  • Wie früher - auf Umsätze als Kleinunternehmer.

    Für die Steuerfreiheit in Deutschland kommt es aber nicht auf das luxemburgische Recht an, sondern auf das deutsche.

    Warst du selbständig tätig und hast Erstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten oder war das im Rahmen einer nicht selbständigen Tätigkeit?

    Bei der Umsatzsteuererklärung kann ich bei Wiso aber nur Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen angeben. Dann lasse ich die Erlöse als Kleinunternehmer wohl einfach weg? Das kann ja eigentlich nicht sein. Als Kleinunternehmer musste ich auch immer meine Erlöse irgendwo eintragen. Ich finde aber keine Zeile mit Erlöse als Kleinunternehmer.

  • Dann lasse ich die Erlöse als Kleinunternehmer wohl einfach weg?

    nicht Erlöse mit Umsätze verwechseln.

    Die Umsätze als Kleinunternehmer wurde ja schon in 2022 erklärt und da sind auch die (Umsätze) Rechnungen dabei welche noch im Dez. 2022 als Kleinunternehmer geschrieben wurden.

    Diese haben nichts mit der USt-Erklärung 2023 Regelbesteuerung zu tun. Da werden eben alle Umsätze von 2023 erklärt.

    Für die Einkommensteuer gilt dann zu das Zuflussprinzip - Einkünfte (Erlöse) aus z.B. Gewerbebetrieb.

    Hier die 10-Tagesregel beachten. Wurden Rechnungen aus 2022 Kleinunternehmer bis zum 10.01.23 bezahlt, werden diese dem Jahr 2022 zugerechnet.

  • Die Umsätze als Kleinunternehmer wurde ja schon in 2022 erklärt und da sind auch die (Umsätze) Rechnungen dabei welche noch im Dez. 2022 als Kleinunternehmer geschrieben wurden.

    Wie kommst Du darauf? Die Kleinunternehmer machen üblicherweise Istversteuerung und da gibt es in der Tat bei bei Wechsel der Besteuerungsart jahresübergreifend schon mal dieses Problem.


    Diese haben nichts mit der USt-Erklärung 2023 Regelbesteuerung zu tun. Da werden eben alle Umsätze von 2023 erklärt.

    Und die Umsätze aus anderen Jahren, die in dem Jahr zugeflossen (Ist) sind. Nur die eben zu den Regln des Zeitpunkts der Rechnungsstellung.


    Für die Einkommensteuer gilt dann zu das Zuflussprinzip - Einkünfte (Erlöse) aus z.B. Gewerbebetrieb.

    Hier die 10-Tagesregel beachten. Wurden Rechnungen aus 2022 Kleinunternehmer bis zum 10.01.23 bezahlt, werden diese dem Jahr 2022 zugerechnet.

    tanatara geht es nicht um die EÜR, sondern um die USt-Erklärung 2023.