Wärmepumpenstrom ohne Wärmemengenzähler

  • Hallo in die Runde,


    ein verzweifelter Hilferuf. Ich versuche erstmals unsere Einliegerwohnung abzurechnen und scheitere kläglich an den Heizkosten. Wir haben in 04/23 eine Wärmepumpe installiert. Unsere Einliegerwohnung hatte Ihren Erstbezug in 07/23. Viel zu spät haben wir festgestellt, dass bei unserer Anlage der Wärmemengenzähler für die Einliegerwohnung vergessen wurde. Wir haben ebenso keinen Zähler für den Wärmepumpenstrom. Mir ist bewusst, dass mir nur die Abrechnung nach qm bleibt und ich konnte den Stromverbrauch der Wärmepumpe herausrechnen und unter Brennstoffkosten separat anlegen. Dennoch sind die Ergebnisse der Abrechnung vollkommen utopisch. Die Heizkosten werden negativ dargestellt. Und die Warmwasserkosten betragen mehrere 100 Prozent. Hat einer Erfahrung und kann sich meine Zahlen mal ansehen? Bin für jede Hilfe dankbar!

  • Hallo, ich habe das Problem wohl inzwischen gelöst und mein Fehler war, dass ich die Abrechnung nach Formel nicht eingestellt hatte. Dennoch bin ich etwas unsicher ob meine Ergebnisse so korrekt sind. Naja... Um die Frage zu beantworten: Ölheizung. Aber eigentlich nicht relevant. Ich brauche eine Abrechnung erst ab 07/23. Vorher war nie Eigennutzung.

  • Aber eigentlich nicht relevant. Ich brauche eine Abrechnung erst ab 07/23. Vorher war nie Eigennutzung.

    Das ist nicht korrekt, denn du hast die WP im April 23 einbauen lassen. Ab diesem Zeitraum benötigst du WP-Strom. Wenn du jetzt die Heizkostenabrechnung machst, dann wird auf deiner WP-Stromrechnung der Verbrauch seit Einbau bzw. Inbetriebnahme anfallen.

    Daher wäre zu wissen, ob du den WP-Stromzähler zum Einzug der Mieter aufgeschrieben hast, dann könnte das klappen, wie du es machen willst, wenn nicht, dann wird es schwieriger.

    Ist dein Abrechnungszeitraum der Nebenkosten das Jahr, als 1.1.-31.12., dann den Stromlieferanten bitten, dass die den Strom auch für den Abrechnungszeitraum berechnen, sonst musst du auch da wieder manuell die Kosten berechnen.