Photovoltaik - EÜR - Kleinunternehmerregelung - Betriebs- und Anlagevermögen - Umsatzsteuer

  • Hallo Zusammen!

    Ich bin ganz neu hier und lese schon einige Zeit "unangemeldet" mit.
    Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum bin und ob Ihr mir hier weiterhelfen könnt.

    Ich besitze schon seit längerer Zeit (ca. 8 Jahre) ein kleines Nebengewerbe und dieses betreibe ich als "Kleinunternehmer" aber mit USt-Ausweisung.

    Habe die USt-Regelung damals aus div. Gründen absichtlich gewählt.


    Inzwischen (letztes Jahr) habe ich mir eine PV-Anlage zugelegt. 17kWp mit Speicher.


    Nun ist es ja eigentlich so, dass die PV-Anlagen inzwischen MwSt.-frei gekauft und installiert werden können.

    Und auch die Einnahmen aus dem Verkauf des überschüssigen Stroms, wird eigentlich ohne USt. ausbezahlt.

    Soweit so gut. Ich hatte dann aber ein Gespräch mit dem Bearbeiter meines Finanzamtes und der meinte, wenn ich ein Kleingewerbe mit USt-Ausweisung betreibe, muss ich auch die PV-Anlage mit USt-Ausweisung betreiben. Man könnte hier versch. Gewerbe nicht mischen und ich müsste auch für die PV eine Gewinnermittlung gemäß EÜR erstellen.
    Also. Habe ich die PV-Anlage beim FA entsprechend angemeldet und die Erträge des "Stromverkaufs" an meinen Stromanbieter erhalte ich nun auch mit ausgewiesener USt.


    Ok. Soweit auch kein Problem. Dann erstelle ich also zwei EÜR. Sowohl für meine kleines Nebengewerbe, als auch für die PV-Anlage. Auch wenn hier der Ertrag vermutlich letztendlich nicht so groß sein wird.


    Aber. Jetzt stehe ich vor einem Problem bzw. vor der Frage, wie erstelle ich die Buchungen für meine PV-Anlage.


    Muss ich die Ausgaben für die PV Anlage (z.B. PV-Anlage selbst, Elektroinstallationsmaterial usw.) als Ausgaben mit Vorsteuer buchen?
    Bzw. Handelt es sich dabei ja eigentlich um ein Anlagevermögen, oder?
    Muss ich dann die Ausgaben als Anlagevermögen über den Buchungsassistenten verbuchen und dann die Buchungen erzeugen?

    Aber. Wie sieht es dann mit der Abschreibung aus?
    Ich habe gelesen, dass eine Abschreibung für Anlagen unter 30kWp nicht mehr möglich ist.

    Heißt das, ich kann die PV-Anlage dann nicht abschreiben und auch keine Buchungen für die AfA-Abschreibungsliste erstellen?

    Die Gewinn/Verlustrechnung sieht dann aber ganz anders aus.


    Trotzdem möchte bzw. sollte aber die Umsatzsteuer für die einzelnen Posten richtig berechnet werden.
    Für die PV-Anlage habe ich beim Elektriker keine Umsatzsteuer bezahlt, aber für die Elektroinstallationsteile usw. Hier kann ich mir die USt. ja vom FA wieder holen und anderseits muss ich für den "Verkauf des Stroms" ja die USt. an das FA wieder abführen.


    Sorry. Vielleicht stehe ich auch grad bisschen auf dem Schlauch. Aber irgendwie "läuft" mir die Buchung grad nicht richtig von der Hand.


    Im Forum habe ich auch schon relativ intensiv gesucht. Es gibt zwar viele Beiträge zum Thema PV EÜR AfA usw., aber einen Beitrag zu genau meiner Thematik konnte ich leider nicht finden.


    Schönen Dank
    Quietschal

  • Alsooooo: Du solltest zuerst Deine Definitionen prüfen, damit man Dich besser versteht und Du korrekt beschreibst, was Du bist und machst.

    Als "Kleinunternehmer" bist Du nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit und darfst keine Vorsteuer ziehen.


    Ansonsten bist Du ganz normaler Unternehmer.


    Bist Du ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, bist Du als Person umsatzsteuerflichtig. Das heiß alle Deine Unternehmen sind umsatzsteuerpflichtig. Dann auch die PV-Anlage.

  • Man kann bekanntlich für die Regelbesteuerung optieren und ist dann 5 Jahre lang daran gebunden, wobei die Rückkehr zum Kleinunternehmer nur zu

    Beginn eines Kalenderjahrs möglich ist, so dass das auch etwas mehr als 5 Jahre sein können. Bis dahin wird Umsatzsteuer zu entrichten sein.

    Soweit die Anlage bzw. deren Teile zum 0-Steuersatz geliefert wurden, stellt sich die Frage nach einem Vorsteuerabzug nicht.


    Bezüglich des "Gewinns aus der Photovoltaik" würde ich mir jetzt nicht unbedingt den Kopf zerbrechen, 17 kWp fallen zumindest bei einem Einfamilienhaus

    unter § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html?

  • Hallo BPetrick!

    Vielen Dank für den Hinweis!

    Ja. Das mit den Definitionen ist immer so eine Sache und "verdreht" da gerne was.

    Nach Deiner Definition bin ich ein "normaler Unternehmer".

    Und Wie Du schon geschrieben hast, sind alle meine Unternehmen Umsatzsteuerpflichtig. Genauso hat es mir der Finanzbeamte auch erklärt.
    Also auch die PV-Anlage.





    Aber. Habt Ihr evtl. einen grundsätzlichen Tipp, wie ich die Buchungen



    Hallo Charlie49!

    Auch das ist mir bekannt. Aber aufgrund meines anderen Nebengewerbes, macht hier eine grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung bzw. Rückkehr zum Kleinunternehmer leider keinen Sinn.
    Die Anlage selbst wurde zum 0-Steuersatz verkauft. Aber die Zubehörteile, Installationsmaterial usw. leider nicht.


    Bzgl. § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html? - Das muss ich mir nochmal "in Ruhe" durchlesen! ;)


    Habt Ihr evtl. noch einen grundsätzlichen Tipp, wie ich die Positionen in WISO verbuche?
    Und. Auch das Thema mit der Abschreibung. Ist das korrekt, dass eine Abschreibung unter 30kWp nicht möglich ist?

    Vielen Dank schon für Eure schnellen Antworten!
    Quietschal

  • Auch das Thema mit der Abschreibung. Ist das korrekt, dass eine Abschreibung unter 30kWp nicht möglich ist?

    Wenn die Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG fällt und der Gewinn steuerfrei bleibt, darf man keine Betriebsausgaben abziehen, dementsprechend auch keine AfA.

    Mit 30 kWp hat das nichts zu tun. Bitte Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht vermengen !

  • Habt Ihr evtl. noch einen grundsätzlichen Tipp, wie ich die Positionen in WISO verbuche?

    Das hat doch erst einmal mit der Software nichts zu tun. Du musst Dich erst einmal um das Steuerrecht kümmern und da eben streng nach EStG und UStG getrennt. Bestenfalls mal begleitet von einem Angehörigen der steuerberatenden berufe.

  • Hallo Zusammen!

    Bevor ich bei einem Steuerberater nachfrage, wollte ich mich selbst nochmal bisschen mit der Thematik beschaffen und die grundsätzliche Thematik verstehen.

    Bitte "lüncht" mich nicht.
    Bin kein Steuerexperte und hoffe einfach auf bisschen "Unterstützung" bzw. "HIlfe" durch Euch.


    Also.
    Kurze Zusammenfassung bzw. versuche ich mal wiederzugeben, wie ich es verstanden habe.

    Umsatzsteuer und Einkommensteuer ist natürlich nicht dasselbe.
    Ist mir bewusst. Hab ich in meinem Thread vlt. etwas verwirrend beschrieben.

    In meinem Beispiel.

    • Ich habe ein Nebengewerbe und betreibe eine PV-Anlage.
      Ich bin Unternehmer (kein Kleinunternehmer) und Umsatzsteuerpflichtig.
      Das heißt, wenn ich Einnahmen habe, muss ich die USt (i.d.R. 19%) an das FA abführen.
      Wenn ich Ausgaben habe, kann ich mir die USt (i.d.R. 19%) für diese Ausgabe vom FA wieder holen.
    • Für meine PV-Anlage ist die Abgabe einer EÜR beim FA nötig.


    Zum Beispiel:

    • Ich habe mir die PV-Anlage zugelegt (Kosten angenommen 20.000 €). - Diese wurde mir aber vom Elektriker ohne ausgewiesener USt verkauft (also mit 0%).
      Die PV-Anlage setze ich unter Buchungen als Ausgabe an.
      Ausgabe 20.000€ ohne Vorsteuer (Der Elektriker hat keine USt ausgewiesen und führt somit auch keine USt 19% ans FA ab
      Somit kann ich natürlich auch die USt bei meinen Ausgaben nicht geltend machen.
    • Nun habe ich aber noch Kabel gekauft, die für den Betrieb der PV-Anlage nötig sind.
      Angenommene Kosten 119,00 € (inkl. MwSt. 19%)
      Diese Kabel verbuche ich bei den laufenden Buchungen als Ausgabe (mit Vorsteuer 19%)
      Somit habe ich eine Ausgabe in Höhe von 100,-€ und 19,-€ MwSt.
    • Nun habe ich noch weiteres Installationsmaterial gekauft. Ebenfalls 119,-€ (inkl. MwSt.19%)
      Auch das verbuche ich als Ausgabe (mit Vorsteuer 19%)
      Somit habe ich eine weitere Ausgabe in Höhe von 100,-€ (19,-€ MwSt.)
    • Einnahmen hatte ich aus dem Verkauf des "übrigen Stroms" an meinen Stromanbieter.
      Angenommen 357,-€ (inkl. USt. 19%)
      Also verbuche ich diese als Einnahmen (mit Umsatzsteuer 19%)
      Somit habe ich eine Einnahme in Höhe von 300,-€ (57,-€ USt.)

    Zusammengefasst sieht das dann so aus.

    Einnahme / AusgabeBetrag (inkl. Steuer)USt./MWst/VorsteuerBetrag (exkl. Steuer)Betrag / Steuer
    Ausgabe - PV-Anlage- 20.000,- €0%- 20.000,- €0,00 €
    Ausgabe - Kabel- 119,-€19%- 100,-€+ 19,00 €
    Ausgabe - Installationsmaterial- 119,-€19%- 100,-€+ 19,00 €
    Einnahme - Stromverkauf+ 357,-€19%+ 300,-€- 57,00 €
    Gewinn / Verlust- 19881,-€-19900,-€- 19,00 €


    Ich habe bei der EÜR einen Verlust in Höhe von 19881,-€ (inkl. Steuern)
    Steuer muss ich noch 19,00 € an das FA zahlen.


    Anhand des Gewinns / Verlust (in meinem Beispiel Verlust in Höhe von 19900,-€) wird die Einkommensteuer berechnet.


    Zieht man das Beispiel in das nächste bzw. in die nächsten Jahre gedanklich weiter, so habe ich dann sehr wahrscheinlich kaum noch Ausgaben sondern nur noch Einnahmen aufgrund von "Stromverkauf". Dann werde ich als PV-Unternehmen wohl keinen Verlust sondern Gewinn machen.
    Und entsprechend berechnet sich daraus dann die Einkommensteuer.
    Den Gewinn / Verlust aus dieser EÜR, übernehme ich in meine normale Lohnsteuerabrechnung als Gewinn / Verlust aus sonstigen Tätigkeiten.
    Und daraus errechnet sich dann die Einkommensteuer meiner gesammelten Einnahmen, richtig?


    Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich die PV-Anlage nicht abschreiben. Somit habe ich auch kein Anlagevermögen und keine AfA-Einträge im WISO-Programm.


    Habe ich das so richtig verstanden?


    Nochmal betonend.
    Ich möchte kein Steuerexperte werden und natürlich werde ich mich nochmal Hilfe bei einem Steuerberater holen.
    Ich möchte aber grundsätzlich, (vereinfacht) verstehen, wie Berechnung aussieht und wie ich das WISO-Steuer-Programm "füttern" muss, um auch aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen.



    Noch eine klärende Frage.

    Worin besteht genau der Unterschied zwischen den versch. Steuerarten.

    Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer?

    Schönen Dank!
    Quietschal

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Anhand des Gewinns / Verlust (in meinem Beispiel Verlust in Höhe von 19900,-€) wird die Einkommensteuer berechnet.

    Ohne auf den Rest einzugehen, hast Du einmal den Begriff AfA (Absetzung für Abnutzung) in Deiner Eigenschaft als Unternehmer in Zusammenhang mit Anschaffungen von Anlagevermögen gehört?


    Worin besteht genau der Unterschied zwischen den versch. Steuerarten.

    Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer?

    Da gibt es keinen, außer, dass die Dir von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer eben so bei Dir als abziehbare Vorsteuer bezeichnet wird.


    Und alleine schon auf Grund solcher Fragen der dringende Hinweis, sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu wenden.


    Im Übrigen:

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.