Hallo Zusammen!
Ich bin ganz neu hier und lese schon einige Zeit "unangemeldet" mit.
Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum bin und ob Ihr mir hier weiterhelfen könnt.
Ich besitze schon seit längerer Zeit (ca. 8 Jahre) ein kleines Nebengewerbe und dieses betreibe ich als "Kleinunternehmer" aber mit USt-Ausweisung.
Habe die USt-Regelung damals aus div. Gründen absichtlich gewählt.
Inzwischen (letztes Jahr) habe ich mir eine PV-Anlage zugelegt. 17kWp mit Speicher.
Nun ist es ja eigentlich so, dass die PV-Anlagen inzwischen MwSt.-frei gekauft und installiert werden können.
Und auch die Einnahmen aus dem Verkauf des überschüssigen Stroms, wird eigentlich ohne USt. ausbezahlt.
Soweit so gut. Ich hatte dann aber ein Gespräch mit dem Bearbeiter meines Finanzamtes und der meinte, wenn ich ein Kleingewerbe mit USt-Ausweisung betreibe, muss ich auch die PV-Anlage mit USt-Ausweisung betreiben. Man könnte hier versch. Gewerbe nicht mischen und ich müsste auch für die PV eine Gewinnermittlung gemäß EÜR erstellen.
Also. Habe ich die PV-Anlage beim FA entsprechend angemeldet und die Erträge des "Stromverkaufs" an meinen Stromanbieter erhalte ich nun auch mit ausgewiesener USt.
Ok. Soweit auch kein Problem. Dann erstelle ich also zwei EÜR. Sowohl für meine kleines Nebengewerbe, als auch für die PV-Anlage. Auch wenn hier der Ertrag vermutlich letztendlich nicht so groß sein wird.
Aber. Jetzt stehe ich vor einem Problem bzw. vor der Frage, wie erstelle ich die Buchungen für meine PV-Anlage.
Muss ich die Ausgaben für die PV Anlage (z.B. PV-Anlage selbst, Elektroinstallationsmaterial usw.) als Ausgaben mit Vorsteuer buchen?
Bzw. Handelt es sich dabei ja eigentlich um ein Anlagevermögen, oder?
Muss ich dann die Ausgaben als Anlagevermögen über den Buchungsassistenten verbuchen und dann die Buchungen erzeugen?
Aber. Wie sieht es dann mit der Abschreibung aus?
Ich habe gelesen, dass eine Abschreibung für Anlagen unter 30kWp nicht mehr möglich ist.
Heißt das, ich kann die PV-Anlage dann nicht abschreiben und auch keine Buchungen für die AfA-Abschreibungsliste erstellen?
Die Gewinn/Verlustrechnung sieht dann aber ganz anders aus.
Trotzdem möchte bzw. sollte aber die Umsatzsteuer für die einzelnen Posten richtig berechnet werden.
Für die PV-Anlage habe ich beim Elektriker keine Umsatzsteuer bezahlt, aber für die Elektroinstallationsteile usw. Hier kann ich mir die USt. ja vom FA wieder holen und anderseits muss ich für den "Verkauf des Stroms" ja die USt. an das FA wieder abführen.
Sorry. Vielleicht stehe ich auch grad bisschen auf dem Schlauch. Aber irgendwie "läuft" mir die Buchung grad nicht richtig von der Hand.
Im Forum habe ich auch schon relativ intensiv gesucht. Es gibt zwar viele Beiträge zum Thema PV EÜR AfA usw., aber einen Beitrag zu genau meiner Thematik konnte ich leider nicht finden.
Schönen Dank
Quietschal