Heizkostenabrechnung - Überverteilung Heizkosten im Vorjahr lässt den Konto Anfangsbestand abweichen

  • Hallo,


    ich bin neu im WISO Hausverwalter und möchte die Hausverwaltung ab 01.01.2024 für Objekte rein mit Mietverwaltung keine WEG abbilden. Eröffnungssaldo ist der Kontostand am Anfang des Jahres und es gibt keine übernommenen Miet- und NK/HK-Zahlungen in 2023. Das Objekt um das es sich handelt hat 4 Einheiten und Kalorimeta zur Heiz-, Kalt- und Warmwasser Abrechnung. Erdgas als Energieträger.


    Nach der Aufschlüsselung der Versorgerabrechnung am Anfang des Jahres (01.02.2024) auf:

    • Eine 1.113€ 2024 Ausgaben Abschlagszahlung (Zuordnung auf 01.01.2024-31.12.2024 und Buchung Aufgeteilt auf die Konten 4080 Allgemeinstrom, 4500 Brennstoffkosten, 4150 Wasserversorgung und 4160 Kanalgebühren)
    • Eine 1227,71€ 2023 Ausgabenrückbezahlung (Erstattung) Abrechnung Buchung für die nicht Brennstoffkosten (Zugeordnet auf 01.01.2023-31.12.2023 auf die Konten 4080 Allgemeinstrom, 4150 Wasserversorgung und 4160 Kanalgebühren)
    • Eine 1.139,88€ 2023 Ausgabenrückbezahlung (Erstattung) Abrechnung Buchung für die Brennstoffkosten (Zugeordnet auf 01.01.2023-31.12.2023 auf das Konto 4500 Brennstoffkosten) (diese separat da ich nicht herausfinden konnte, wie die CO² Steuer Eingaben in einer Aufgeteilten Buchung für den Brennstoff eingegeben werden können zur Ermittlung des Eigentümer Anteils. Ich gebe die Brennstoffmenge auch nur in dieser einen Abrechnungsbuchung an mit z.B. 35.000kwh und den CO² informationen)

    Das Programm hat nun eine 4599 Überverteilung HK Buchung am 01.01.2023 in Höher der gebuchten 2023 Heizkosten in Höhe von -2.167,59€ (1.227,71€+1.139,88€) automatisch erstellt. Damit stimmt mein Anfangskontostand genau um diesen Betrag zum 01.01.2024 nicht mehr mit dem Girokonto Bestand überein.


    Jetzt könnte ich Ausgleichsbuchungen manuell in 2023 buchen um den Anfangssaldo zu erreichen, es wäre aber schon gut jederzeit den Korrekten Girokontostand wie auf dem Konto zu haben, alleine schon zur Kontrolle und zum Abgleich.


    Ich war davon ausgegangen, dass die Einnahmen und Ausgabenbuchungen die Zu- und Abflusszahlungsflüsse entsprechend Girokonto darstellen und die Buchungskonten sowie der Gültigkeitszeitraum zur Saldenermittlung und Wirtschaftsjahr NK und HK Berechnung dienen. Da passt jetzt diese Überverteilungs-Buchung nicht mehr in mein bisheriges Bild. Die Anleitungen im Forum mit Verbuchung auf Verrechnungskonten konnte ich bisher gedanklich nicht auf meinen Fall übertragen. Eine Erklärung oder Anleitung wäre klasse.


    Beste Grüße

    Torsten

  • Hallo,


    nach einiger Zeit suche ist mir aufgefallen, dass mein Anfangssaldo auf den 01.01.2024 gebucht war nicht auf den 31.12.2023 damit haben die Übersichten nicht mehr gestimmt. :D Nun ist Girokontoanfangsbestand+Einnahmen = Ausgaben+Girokontoendbestand wieder alles in Ordnung.


    Seltsam ist es dennoch ein offenes Verrechnungskonto über den Jahreswechsel zu haben bei einer Zu- und Abflussabrechnung. Ich habe das mal gelb markiert. Ich kenne das nur von Rechnungsabgrenzungskonten in der Buchhaltung, bei denen ins Vorjahr oder Folgejahr gebuchte Rechnungen für ein Jahr am Ende 0 ergibt - um dann mit dem Saldo des Abgrenzungskonto die Wirschaftsjahresgebnisse ausweisen zu können.



    Hier ist es aber so, dass z.B. in den 2.028,12€ Brennstoffkosten die Erstattung von 2023 enthalten ist --> Hätte dies dann nicht gegen das 1730 Verrechnungskonto gebucht werden müssen (Gleiches für Strom, Wasser etc.). Im Grunde genommen ist mir die Zu- und Abfluss Prinzip Ausweisung recht.



    Es passt nur ein offenes Verrechnungskonto nicht so recht dazu. Spätestens im Februar mit der Buchung der Erstattung, hätte dieses doch 0 ergeben müssen.


    Die Kostenaufstellung für den Heizkostenabrechner bekomme ich ja im Menuepunkt Heizkostenabrechnung - Art der Heizkostenabrechnung - Aufstellung für Externen Abrechner korrekt ausgewiesen.


    --> Würdet Ihr das Verrechnungskonto auf 0 Buchen in 2023? Oder die Versorgerrechnung gegen das Verrechnungskonto buchen.. da weiß ich nicht so recht wie...

  • Das Objekt um das es sich handelt hat 4 Einheiten und Kalorimeta zur Heiz-, Kalt- und Warmwasser Abrechnung. Erdgas als Energieträger.

    Wenn ich deine Darstellung richtig verstehe, hast du keine WEG, daher brauchst du nicht jede Buchung zu machen, Beispiel Abschlagzahlungen für eine Lieferung.

    Du bezahlst z.B. die Gaskosten, diese sind, da du die Heizkosten etc. von einem Messdienstleister machen lässt, natürlich als nicht umlegbar unter z.B. 4420 buchen, damit du bei der EÜR die Kosten verbucht hast, da diese Kosten Gas, Betriebsstrom Heizung etc. werden ja vom MDL in deseren Abrechnung erfasst, und die jeweilige Mieterabrechnung beinhaltet dann z.B. die Gaskosten. Das heißt, du bekommst deine Kosten bezahlt, und kannst du die doch nicht nocheinmal unter 4500 buchen.


    Da keine WEG, ist es doch egal, wann welche Rechnung kommt, du willst die Nebenkostenabrechnung machen, und dafür ist das nicht notwendig, was du da buchen willst. Nach meiner Meinung machst du dir viel Arbeit, willst aber doch letztendlich nur die Nebenkostenabrechnung erstellen.

  • Hallo Errjot,


    vielen lieben Dank für Deine Antwort. Ich konnte das Problem auch noch einmal reproduzieren. Die Heizkostenverteilung kann nicht mit Erstattungen im Vorjahr die ein gesamtes positives Saldo ergeben umgehen - erzeugt bei der Anwendung von Kostenverteilungen - Überverteilungsbuchungen im Abrechnungsjahr - die dann in den Folgejahren immer in der EÜ Abrechnung erscheinen werden.


    Details: Wenn ich in 2024 einen Erstattungsbetrag für Heizkosten / Warmwasser (Aufteilung) relevante Umlage-Konten für 2023 eingebe und in 2023 keine Kosten gebucht sind, gleicht das WISO bei der Erstellung einer 2023 Kostenverteilung diesen Betrag mit einer Überverteilungs-Buchung aus. Das ist im Grunde genommen richtig und auch eher ein edge case, um das Verteilungskonto 1370 auszugleichen,

    Problem dabei ist, dass diese Ausgleichsbuchung dann in allen folgenden Einnahme und Überschuss Rechnungen ausgewiesen wird. Also auch 2025 ff. Das ist nicht akzeptabel für die Abrechnungen. Eine manuelle Gegenbuchung in 2023 löst das Problem nicht (dazu müsste man sich den automatisierten Buchungsplan mit allen involvierten Konten und Verrechnungskonten ansehen).


    Die Lösung: Bei Beginn einer Buchhaltung für ein Objekt bei der eine Heizkostenversorger-Abschlussrechnung für das Vorjahr eingeht, muss diese außerhalb der Heizkosten / Warmwasser (Aufteilung) Konten z.B. auf dem von Errjot genannten 4420 Sonstige Kosten (Nicht Umlagerelevant) gebucht werden.

    Es wird dadurch keine Ausgleichsbuchung erzeugt, Es erscheint keine Ausweisung auf den Sonstigen Konten in der EÜ Abrechnung, Die Kosten oder Erstattung wird Steuerlich wirksam korrekt ausgewiesen da Werbungskosten bebucht wurden. Die Zuordnung zu nicht umlagefähigen Kosten ist ebenfalls ok , da die vorherige Hausverwaltung für die Heizkostenabrechnung des Vorjahres zuständig ist. Einzige Einschränkung die Heizkosten werden nicht in den Heizkostenkonten aufgeführt, muss man sich halt merken nur fürs erste Jahr.


    Ich behalte die Ausweisung der Heizkosten auf die Konten 4080 Allgemeinstrom, 4500 Brennstoffkosten, 4150 Wasserversorgung und 4160 Kanalgebühren bei, da diese mit der Online Banking- sowie Vorlagenfunktion mit drei Klicks gebucht sind. Sind die Kosten erstmal richtig zugeordnet gibt es dann all die schönen Funktionen wie Wertstellungs- und Kosten genaue Abrechnung, Heizkostenverteilung, Aufstellung der Heizkosten für externe Abrechner, CO² Ausweisung etc. auf die ich nicht verzichten möchte.


    Besten Dank für die Anregung und die Hilfe.
    Torsten


    PS: Nachtrag wie kann man dieses Thema als gelöst makieren?