Gründung GBR

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage zur Gründung einer GBR (Handwerker):


    Auf der Rechnung muss man ja die Material-und Lohnkosten separat ausweisen.

    Da ich an der Kleinunternehmer-Regelung interessiert bin, da im Jahr wenig umgesetzt wird, muss ja keine Umsatzsteuer aufgeführt werden.

    Wie läuft das eigentlich, wenn ich Material für den Kunden kaufe.

    Hier zahle ich ja das Material inkl. MwSt.

    Darf ich eigentlich für den Aufwand der Besorgung des Materials den Materialpreis auf der Rechnung erhöhen?

  • Du solltest gerade zu Beginn der Tätigkeit steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Deine Frage deutet darauf hin, dass keine oder nur sehr geringe Kenntnisse vorliegen, um deine steuerliche Pflichten alleine erfüllen zu können.

    Lies einmal zu Anschaffungskosten und - nebenkosten nach. Je nach Zuordnung gehört der Aufwand für die Besorgung zu den Anschaffungskosten oder eben auch nicht. Beispiel für einzubeziehende Kosten wäre auf der Rechnung zu ersehende Kosten für Fracht etc.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.