Elterliche Kostenübernahme Miete (für Student mit 1. Wohnsitz bei Eltern und WG-Wohnung am Studienort) wo eintragen in Steuererklärung der Eltern

  • Hallo zusammen,

    unser Sohn hat eine WG-Wohnung am Studienort (ca. 30 km entfernt), seinen 1. Wohnsitz aber noch zu Hause (da Freundin, Freunde, Verein und Minijob am Wohnort der Eltern).


    Die WG-Wohnung bezahlen wir, ebenso noch weitere Kosten. Wo kann ich diese Kosten eintragen?


    Hab in der Erweiterten Suche einige Fälle gefunden (Suche "Wohnung Haushalt Student", aber nichts davon passt 1:1 auf obige Sachlage.


    Wäre Euch für Hilfe hierbei dankbar :)

  • Die WG-Wohnung bezahlen wir, ebenso noch weitere Kosten. Wo kann ich diese Kosten eintragen?

    Nirgends, da mit dem Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten. Daneben gibt es dann bei auswärtiger Unterbringung nur den Freibetrag nach § 33a Absatz 2 EStG.


    Das erklärt Dir aber auch alles Deine Software, wenn Du die kindbezogenen Angaben Zeile für Zeile vollständig abprüfst und einträgst.

  • Hallo und danke für die schnelle Antworten :thumbsup:


    miwe4:

    OK, ich schau da nach. Danke schon mal für den Hinweis.


    Nutze derzeit Steuer.Web. Bin auch unsicher, ob ich lieber die "Vollversion" runterladen uns installieren soll, falls die bessere Assistenz-Funktionen hat wie Steuer.Web, also das was Du beschreibst dort eher besser "gestützt" läuft. Oder sind die Programme da eher so identisch, dass es keinen Unterschied macht? Würde mir ungern die Programme installieren, wenn die Web-Version das gleiche genauso gut macht. Ohje. Hoffentlich hab ich das vernünftig formuliert :/

    Billy:

    OK, hast Recht. Hatte ich wohl die falschen Suchparameter genutzt.

    Ich werde Deine Links jetzt zusätzlich nochmals in Ruhe durchgehen.

    Danke jedenfalls für die Unterstützung.

  • Nutze derzeit Steuer.Web.

    Entsprechend verschoben.

    Bin auch unsicher, ob ich lieber die "Vollversion" runterladen uns installieren soll, falls die bessere Assistenz-Funktionen hat wie Steuer.Web, also das was Du beschreibst dort eher besser "gestützt" läuft.

    Ich bevorzuge z.B. die lokal installierte Version, schon wegen der Möglichkeit, hier gezielt Sicherungen von bestimmten Bearbeitungsständen zu erstellen (bzw. automatisch erstellen zu lassen).

    Oder sind die Programme da eher so identisch, dass es keinen Unterschied macht?

    Es gibt Unterschiede in den Versionen (in manchen Belangen auch funktional) und ich würde behaupten, daß die Hilfe lokal besser ist. Aber das ist von Fall zu Fall zu betrachten.

    Ich werde Deine Links jetzt zusätzlich nochmals in Ruhe durchgehen.

    Wenn noch Kindergeld/Kinderfreibetrag zutrifft, dann ist der Aussage von miwe4 eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.


    Aber es schadet natürlich nichts, wenn man sich über den Tellerrand hinaus etwas anliest (z.B. eventuell für später, wenn ggf. die Unterstützung Bedürftiger in diesem Zusammenhang ein Thema ist.

  • Würde mir ungern die Programme installieren, wenn die Web-Version das gleiche genauso gut macht.

    Wie @Billy schon gesagt hat, würde auch ich immer die installierte Variante favorisieren. Gerade steuerunkundige Anwender tun sich damit m.E. leichter.

  • Nirgends, da mit dem Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten. Daneben gibt es dann bei auswärtiger Unterbringung nur den Freibetrag nach § 33a Absatz 2 EStG.


    miwe4: Sorry, dass ich nochmal dumm nachfrage: Hab es (nach Recherche in Euren links + Hilfe der mittlerweile lokal installierten WISO-Version) so verstanden, dass ich den Freibetrag nach $ 33a Absatz 2 EStG nur dann geltend machen kann, wenn mein Sohn z.B. über 25 Jahre alt ist & wir kein Kindergeld mehr bekommen & er unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt (so ca. 15 K€). Sprich: Im Moment ist nur das nutzbar (Kindergeld / Kinderfreibetrag) und später ab 25 dann das andere (...nach $33a Ab. 2 EStG). :/

    Zitat

    Das erklärt Dir aber auch alles Deine Software, wenn Du die kindbezogenen Angaben Zeile für Zeile vollständig abprüfst und einträgst.

    Somit würde ich also im Programm die Angaben zu den Kindern unter "Persönliches" ausfüllen und dort die Frage zu Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz (...gehörte ... zum gemeinsamen Haushalt...) mit "Ja" beantworten, währenddessen ich "Unterhalt an bedürftige Personen" unter Allgemeine Ausgaben derzeit ignorieren bzw. weglassen kann (zumindest bis zum 25. Lebensjahr). :/


    Danke schon mal vorab für Eure neuerliche Unterstützung und Hilfestellung :)

  • miwe4: Sorry, dass ich nochmal dumm nachfrage: Hab es (nach Recherche in Euren links + Hilfe der mittlerweile lokal installierten WISO-Version) so verstanden, dass ich den Freibetrag nach $ 33a Absatz 2 EStG nur dann geltend machen kann, wenn mein Sohn z.B. über 25 Jahre alt ist & wir kein Kindergeld mehr bekommen & er unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt (so ca. 15 K€). Sprich: Im Moment ist nur das nutzbar (Kindergeld / Kinderfreibetrag) und später ab 25 dann das andere (...nach $33a Ab. 2 EStG). :/

    Wo hast Du das denn gelesen? ?(

    Zitat

    (2) 1Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 1 200 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. 2Für ein nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind mindert sich der vorstehende Betrag nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 6. 3Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Voraussetzungen nach Satz 1, so kann der Freibetrag insgesamt nur einmal abgezogen werden. 4Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags nach den Sätzen 1 und 2 zu. 5Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.

  • Somit würde ich also im Programm die Angaben zu den Kindern unter "Persönliches" ausfüllen und dort die Frage zu Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz (...gehörte ... zum gemeinsamen Haushalt...) mit "Ja" beantworten, ...

    Und daneben eben noch:



    Wir raten ja nicht ohne Grund immer und immer wieder, die Eingabemasken Zeile für Zeile durchzugehen. ;)