In MeinElster ist ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2023 zum Abruf bereitgestellt.
In WISO Steuer wird aber immer angezeigt, dass kein (neuer) Bescheid vorhanden ist.
Kann es daran liegen, dass der erste Bescheid auf Papier kam?
In MeinElster ist ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2023 zum Abruf bereitgestellt.
In WISO Steuer wird aber immer angezeigt, dass kein (neuer) Bescheid vorhanden ist.
Kann es daran liegen, dass der erste Bescheid auf Papier kam?
Kann es daran liegen, dass der erste Bescheid auf Papier kam?
Nein, es liegt daran, daß geänderte Steuerbescheide generell nicht abgerufen werden können.
Wieso können die nicht abgerufen werden, wenn sie vom Finanzamt wie Erstbescheide zum Abruf bereitgestellt werden?
Weil sie eben nur im Elsterportal der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Den Rest musst Du schon mit denen klären.
Wieso können die nicht abgerufen werden, wenn sie vom Finanzamt wie Erstbescheide zum Abruf bereitgestellt werden?
Die geänderten Bescheide werden in das ELSTER-Postfach zugestellt zum manuellen Abruf. Das ist technisch etwas anderes als wenn sie über eine Schnittstelle zum Abruf durch externe Software zu Verfügung gestellt werden würden, denn das erfolgt bei geänderten Bescheiden nicht.
Wieso können die nicht abgerufen werden, wenn sie vom Finanzamt wie Erstbescheide zum Abruf bereitgestellt werden?
Die geänderten Bescheide werden in das ELSTER-Postfach zugestellt zum manuellen Abruf. Das ist technisch etwas anderes als wenn sie über eine Schnittstelle zum Abruf durch externe Software zu Verfügung gestellt werden würden, denn das erfolgt bei geänderten Bescheiden nicht.
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Kommt das noch bei WISO?
@Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Wo steht das etwas von Berichtigungsbescheiden zur Einkommensteuer?
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Ich nicht.
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Nein, sollte es nicht und tut es nicht.
Kommt das noch bei WISO?
Wenn das auf FA/ELSTER-Schnittstellenseite unterstützt wird, dann sicher.
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Kommt das noch bei WISO?
DIVA ist aber ein Verfahren, das für Steuerberater gilt - dein Zitat ist auch für Berater gedacht, nicht für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA ist nicht verpflichtend - es ist ein Angebot der Steuerverwaltung an die Berater zur einfacheren Übermittlung von Belegen etc. Hat nichts mit Zweitbescheiden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu tun.
Wo steht das etwas von Berichtigungsbescheiden zur Einkommensteuer?
In dem Link zu DATEV zwar nicht, aber unter DIVA II werden bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung auch Änderungsbescheide zum Abruf bereitgestellt.
Es ging ja um den Link. Und nein, derzeit werden keine Berichtigungsbescheide zum Abruf per Software zur Verfügung gestellt. Entsprechende Bekanntgaben wären mir neu.
Und nein, derzeit werden keine Berichtigungsbescheide zum Abruf per Software zur Verfügung gestellt.
Das kann natürlich bisher so sein, in Mein ELSTER lassen sich geänderte Bescheide schon seit geraumer Zeit abrufen. Ich gehe deshalb davon aus, dass
der Abruf geänderter Bescheide in absehbarer Zeit auch in den Steuerprogrammen realisiert wird.
Das kann natürlich bisher so sein
Das ist so.
in Mein ELSTER lassen sich geänderte Bescheide schon seit geraumer Zeit abrufen.
Natürlich. Irgendwo müssen sie ja abzurufen gehen, wenn es keinen Papierversand gibt.
Ich gehe deshalb davon aus, dass
der Abruf geänderter Bescheide in absehbarer Zeit auch in den Steuerprogrammen realisiert wird.
Das muß in der Schnittstelle realisiert werden. Das ist etwas anderes als das ELSTER-Postfach.
Wo steht das etwas von Berichtigungsbescheiden zur Einkommensteuer?
In dem Link zu DATEV zwar nicht, aber unter DIVA II werden bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung auch Änderungsbescheide zum Abruf bereitgestellt.
Außer DATEV und Agenda machen das zur Zeit kein Programmanbieter mit, da noch Versuchsphase. Genau wie RaBe!
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Wo steht das etwas von Berichtigungsbescheiden zur Einkommensteuer?
"ESt-Folge-, Änderungs- und Vorauszahlungsbescheide" werden im DATEV-Link erwähnt. Diese werden in allen Bundesländern bereitgestellt. Das sind nach meinem Verständnis nur andere Formulierungen für "Berichtigungsbescheide".
Es sollte also funktionieren, dass über die Schnittstelle mehr Bescheide abgerufen werden können.
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Kommt das noch bei WISO?DIVA ist aber ein Verfahren, das für Steuerberater gilt - dein Zitat ist auch für Berater gedacht, nicht für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA ist nicht verpflichtend - es ist ein Angebot der Steuerverwaltung an die Berater zur einfacheren Übermittlung von Belegen etc. Hat nichts mit Zweitbescheiden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu tun.
Verstehe ich nicht, DIVA2 schreibt der geänderten Bescheid kann mit MeinElster abgerufen werden, aber nicht mit WISO. MeinElster ist doch auch für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA (digitaler Verwaltungsakt) hat sicherlich nichts mit der Übermittlung von Belegen zur Steuererklärung zu tun.
"ESt-Folge-, Änderungs- und Vorauszahlungsbescheide" werden im DATEV-Link erwähnt.
Datev ist nicht für den Bürger selber. Oder Du kaufst Dir da eine Lizenz im vierstelligen Kostenbereich und kannst uhn auch abrufen. Du verwechselst Äpfel mit Birnen.
Es sollte also funktionieren, dass über die Schnittstelle mehr Bescheide abgerufen werden können.
Was in welche Software der Privatanwender implementiert wird, das bestimmt die Finanzverwaltung über ihr Elstermodul. Und alles, was Du da nennst, läuft eh im weitesten Sinne noch unter dem Thema Versuch und wird nach und nach eingeführt.
Verstehe ich nicht, DIVA2 schreibt der geänderten Bescheid kann mit MeinElster abgerufen werden, aber nicht mit WISO. MeinElster ist doch auch für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA (digitaler Verwaltungsakt) hat sicherlich nichts mit der Übermittlung von Belegen zur Steuererklärung zu tun.
Nur ist eben MeinElster und das Elsterportal eine Einrichtung der Finanzverwaltung. Wäre doch schlecht, wenn die dort nicht sicherstellen würden, dass auch alle abrufbaren digitalen Bescheide dort auch hinterlegt sind, oder? Da hat aber kein Softwareanbieter etwas mit zu tun, weshalb Du Dich dann eben dort in Deinen Account einloggen musst.
Kläre das doch für alle Anwender mit dem Elsterbeauftragten der Finanzverwaltung und poste dann das Ergebnis hier. Ich persönlich verstehe das Problem nicht, sich mal eben für ein paar Sekunden im Elsterportal einzuloggen und den Bescheid dort zu ziehen.
Billy Hier lese ich das etwas anders: https://helpdesk.stotax.de/?token=_faq&document=443 und https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
Es sollte also möglich sein, auch geänderte Bescheide und noch mehr Schreiben mit anderer Software als dem ELSTER-Postfach abzurufen.
Kommt das noch bei WISO?DIVA ist aber ein Verfahren, das für Steuerberater gilt - dein Zitat ist auch für Berater gedacht, nicht für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA ist nicht verpflichtend - es ist ein Angebot der Steuerverwaltung an die Berater zur einfacheren Übermittlung von Belegen etc. Hat nichts mit Zweitbescheiden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu tun.
Verstehe ich nicht, DIVA2 schreibt der geänderten Bescheid kann mit MeinElster abgerufen werden, aber nicht mit WISO. MeinElster ist doch auch für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA (digitaler Verwaltungsakt) hat sicherlich nichts mit der Übermittlung von Belegen zur Steuererklärung zu tun.
Du matscht einen Einheitsbrei und kennst die Unterschiede zwischen Datev, Elsterportal und (privaten) Programmanbietern einfach nicht. Datev bekommt man als Privatperson nicht, es ist ein Eintrag im Steuerberaterregister notwendig, weil der Zugang über Steuerberaterausweis erfolgt. Wäre für "Otto Normalverbraucher" auch viel zu kompliziert, denn man muss sehr genau wissen, was man wo einträgt - es gibt keine Hilfen wie z. B. in WISO Steuer.
Das Elsterportal ist die alternative Möglichkeit (kostenlos) der Finanzverwaltung, um die steuerlichen Pflichten elektronisch erfüllen zu können. Im dortigen Postfach werden alle von der Finanzverwaltung versandten elektronischen Mitteilungen 6 Monate lang gespeichert.
Steuerprogramme wie WISO Steuer können nur das bieten, was die Finanzverwaltung bislang über die Elster-Schnittstelle anbietet. Die Elster-Schnittstelle ERiC ist nicht das Elsterportal!
Alles anzeigen"ESt-Folge-, Änderungs- und Vorauszahlungsbescheide" werden im DATEV-Link erwähnt.
Datev ist nicht für den Bürger selber. Oder Du kaufst Dir da eine Lizenz im vierstelligen Kostenbereich und kannst uhn auch abrufen. Du verwechselst Äpfel mit Birnen.
Es sollte also funktionieren, dass über die Schnittstelle mehr Bescheide abgerufen werden können.
Was in welche Software der Privatanwender implementiert wird, das bestimmt die Finanzverwaltung über ihr Elstermodul. Und alles, was Du da nennst, läuft eh im weitesten Sinne noch unter dem Thema Versuch und wird nach und nach eingeführt.
Verstehe ich nicht, DIVA2 schreibt der geänderten Bescheid kann mit MeinElster abgerufen werden, aber nicht mit WISO. MeinElster ist doch auch für den "kleinen Steuerpflichtigen". Und DIVA (digitaler Verwaltungsakt) hat sicherlich nichts mit der Übermittlung von Belegen zur Steuererklärung zu tun.
Nur ist eben MeinElster und das Elsterportal eine Einrichtung der Finanzverwaltung. Wäre doch schlecht, wenn die dort nicht sicherstellen würden, dass auch alle abrufbaren digitalen Bescheide dort auch hinterlegt sind, oder? Da hat aber kein Softwareanbieter etwas mit zu tun, weshalb Du Dich dann eben dort in Deinen Account einloggen musst.
Kläre das doch für alle Anwender mit dem Elsterbeauftragten der Finanzverwaltung und poste dann das Ergebnis hier. Ich persönlich verstehe das Problem nicht, sich mal eben für ein paar Sekunden im Elsterportal einzuloggen und den Bescheid dort zu ziehen.
Auf http://www.elster.de wird auf die Suche nach "Bescheid" folgende Antwort gelistet:
ZitatAlles anzeigenWie kann ich den Bescheid oder das sonstige Schreiben in elektronischer Form abrufen?
Der Abruf des Bescheids oder des sonstigen Schreibens in elektronischer Form erfolgt zum einen über die von Ihnen bei der Übermittlung verwendeten Software und zusätzlich immer über Mein ELSTER.
Nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail werden Sie direkt nach dem Login in Mein ELSTER automatisch auf die Abholung hingewiesen. Die verfügbaren Dokumente können abgeholt werden und befinden sich anschließend im PDF-Format in Ihrem Posteingang bei Mein ELSTER.
Fremdsoftware:
Nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail können Sie Bescheide und sonstige Schreiben im PDF-Format in der von Ihnen verwendeten Software abrufen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hersteller dieser Software.
Es gibt keine Unterscheidung und Einschränkung auf "Erstbescheide" bei der elektronischen Bereitstellung von Dokumenten und dieses Angebot der elektronischen Bereitstellung richtet sich an alle.
Es gibt keine Unterscheidung und Einschränkung auf "Erstbescheide" bei der elektronischen Bereitstellung von Dokumenten und dieses Angebot der elektronischen Bereitstellung richtet sich an alle.
Wie oft denn noch?
Nur ist eben MeinElster und das Elsterportal eine Einrichtung der Finanzverwaltung. Wäre doch schlecht, wenn die dort nicht sicherstellen würden, dass auch alle abrufbaren digitalen Bescheide dort auch hinterlegt sind, oder? Da hat aber kein Softwareanbieter etwas mit zu tun, weshalb Du Dich dann eben dort in Deinen Account einloggen musst.
Kläre das doch für alle Anwender mit dem Elsterbeauftragten der Finanzverwaltung und poste dann das Ergebnis hier. Ich persönlich verstehe das Problem nicht, sich mal eben für ein paar Sekunden im Elsterportal einzuloggen und den Bescheid dort zu ziehen.