Der Buhl-Support hat es mir noch einmal bestätigt: über die Schnittstelle werden weder geänderte Bescheide noch geänderte Bescheiddaten geliefert.
Mitteilung der ELSTER-Entwickler: Bereitstellung von Bescheiddaten bei Änderungsdateien
Der Buhl-Support hat es mir noch einmal bestätigt: über die Schnittstelle werden weder geänderte Bescheide noch geänderte Bescheiddaten geliefert.
Mitteilung der ELSTER-Entwickler: Bereitstellung von Bescheiddaten bei Änderungsdateien
Der Buhl-Support hat es mir noch einmal bestätigt: über die Schnittstelle werden weder geänderte Bescheide noch geänderte Bescheiddaten geliefert.
Mitteilung der ELSTER-Entwickler: Bereitstellung von Bescheiddaten bei Änderungsdateien
Ich lese aus der Mitteilung nur, dass Bescheiddaten bei Änderungen nicht von ELSTER geliefert werden. btw, Das Bescheiddaten postalisch zugestellt werden, habe ich noch nicht erlebt.
Bescheiddaten sind keine Steuerbescheide, die jeweiligen Bereitstellungen werden mit unterschiedlichen E-Mails angekündigt!
DIVA2 Vielleicht ist das Fehlen der Bescheiddaten bei Änderungsbescheiden der Grund, weshalb geänderte elektronische Steuerbescheide nicht in WISO abgerufen werden. Ein PDF auszuwerten und abzugleichen ist sicherlich aufwändig.
Das Bescheiddaten postalisch zugestellt werden, habe ich noch nicht erlebt.
Wo hat denn irgendjemand geschrieben, dass jemals Bescheiddaten postalisch zugestellt wurden oder werden? Was sollten Bescheiddaten, die nur eine Software auswerten kann, auf einem Papierausdruck für einen Sinn machen? Lass es doch langsam mal gut sein.
Ich lese aus der Mitteilung nur, dass Bescheiddaten bei Änderungen nicht von ELSTER geliefert werden
Das ist bereits seit 2018 so geregelt und wurde im Zuge der Umstellung auf DIVA2 zumindest bisher auch nicht geändert. Bescheiddaten für geänderte
Bescheide gibt es deshalb nicht.
Danke für Eure Beiträge.
Ich lese bisher nur raus, dass Bescheiddaten nur beim erstmaligen Bescheid abgerufen werden können.
Der Bescheid selbst (PDF) sollte auch bei Änderungsbescheiden abrufbar sein, egal ob in MeinELSTER oder über WISO.
Leider funktioniert das aber nicht. Hab den Bescheid inzwischen über MeinELSTER abgerufen.
Es wäre aber schön, wenn WISO zumindest eine Meldung ausgeben würde, dass der Bescheid nur über MeinELSTER abrufbar ist und die Meldung, dass kein neuer Bescheid zum Abruf vorliegt, unterbleiben würde.
Ich lese bisher nur raus, dass Bescheiddaten nur beim erstmaligen Bescheid abgerufen werden können.
Ja.
Der Bescheid selbst (PDF) sollte auch bei Änderungsbescheiden abrufbar sein, egal ob in MeinELSTER oder über WISO.
Nein. Nur über ELSTER.
Und damit E.O.D., das führt hier zu nichts.