Person X ist nicht mehr in der Lage seine Mahlzeiten in der eigenen Wohnung im Seniorenheim selbst zuzubereiten.
Sind die Kosten für die Essenlieferung von außerhalb steuerlich begünstigt und abzugsfähig ?
Für Antworten schon mal Vielen Dank.
Person X ist nicht mehr in der Lage seine Mahlzeiten in der eigenen Wohnung im Seniorenheim selbst zuzubereiten.
Sind die Kosten für die Essenlieferung von außerhalb steuerlich begünstigt und abzugsfähig ?
Für Antworten schon mal Vielen Dank.
Das sind Kosten der privaten Lebensführung - no chance. § 12 EStG ist hier einschlägig.
Sind die Kosten für die Essenlieferung von außerhalb steuerlich begünstigt und abzugsfähig ?
Nein, auf keinen Fall.